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1. Steuererklärung..Ein paar Fragen

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: 1. Steuererklärung..Ein paar Fragen

    Hallo,
    nein, das ist eigentlich nicht erforderlich. Dioe Arbeitgeber sind verpflichtet die Lohnsteuerbescheinigungen elektronisch zu übermitteln.
    Bei der Bearbeitung deiner Steuererklärung sind die Daten mittels deiner eTIN abrufbar.

    Tschüß

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  • niolea
    antwortet
    AW: 1. Steuererklärung..Ein paar Fragen

    Es hat funktioniert und die Steuererklärung ist übermittelt, ich danke Ihnen ganz herzlich. Nun habe ich noch eine kurze Frage. Auf dem Anschreiben, welches ich für das Finanzamt mit ausdruckte, ist nur ein Kreuz bei Bescheinigung über Lohnersatzleistungen, muss denn die elektronische Lohnsteuerbescheinigung, die ich seitens meines Arbeitgebers erhielt, nicht mit abgegeben werden?
    Zuletzt geändert von niolea; 07.03.2011, 14:32.

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  • Kloebi
    antwortet
    AW: 1. Steuererklärung..Ein paar Fragen

    trotzdem nur die Hälfte, auch wenn Sie es voll ausbezahlt bekommen ("Anspruch"), die andere Hälfte beim Vater. Dessen Unterhaltsverpflichtung ist entsprechend um das hälftige Kindergeld niedriger.

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  • niolea
    antwortet
    AW: 1. Steuererklärung..Ein paar Fragen

    Nun wird es kompliziert. Der Vater lebt mit mir in eheähnlicher Gemeinschaft ist auch als Vater anerkannt bzw. er hat die Vaterschaft anerkannt. Wir haben aber bisher versäumt eintragen zu lassen, das er auch Erziehungsberechtigt ist, dass wollen wir dieses Jahr nachholen. Soll ich trotzdem nur die Hälfte eintragen, oder wäre das dann falsch?

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  • Kloebi
    antwortet
    AW: 1. Steuererklärung..Ein paar Fragen

    Sie dürfen, wenn sie nicht mit dem Kindsvater verheiratet sind, nur die Hälfte des Kindergeldes eintragen !

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  • niolea
    antwortet
    AW: 1. Steuererklärung..Ein paar Fragen

    Danke! Werde ich versuchen.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: 1. Steuererklärung..Ein paar Fragen

    Hallo,

    die aktuellste Version ist 12.1.1, ich würde also das aktuellste installieren und dann nochmal rechnen lassen.

    Tschüß

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  • niolea
    antwortet
    AW: 1. Steuererklärung..Ein paar Fragen

    Es ist die Version 12.0.0. , habe jetzt 8 Monate x 164 Euro plus 100 Euro eingetragen. Es geht leider noch immer nicht. Es ist echt blöd, weil ich doch wirklich fast nichts für den Kleinen eintragen muss und schon bei den paar Daten gibt es Probleme. Ist diese Version bekannt dafür? Wie lösche ich denn die Anlage Kind? Ach so, der Vordruck ist für 2009. Vielen Dank für Ihre Hilfe!

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  • Sabre
    antwortet
    AW: 1. Steuererklärung..Ein paar Fragen

    Hallo,

    zunächst vorab:
    In der Anlage Kind wird immer nach dem ANSPRUCH auf Kindergeld gefragt, nicht nach dem tatsächlich ausgezahlten Kindergeld. Wenn Ihr Kind im Mai 2009 geboren wurde, haben Sie auch Anspruch auf acht Monate Kindergeld (bitte beachten Sie auch die Einmalzahlung von 100,- €).

    Solange der Vater des Kindes nicht mit Ihnen verheiratet ist, sind die Eintragungen in Zeile 10 richtig.


    Nur wegen "schlechter" Erfahrungen hier im Forum:
    Welche Version des ELSTER-Formulars nutzen Sie (die Version finden Sie unter Hilfe / Über Elster Formular) und welche Erklärung haben Sie genau aufgerufen (Vordruck 2009 oder 2010?).


    Ansonsten hilft oft auch das Löschen der Anlage Kind und das Neuanlegen. Manchmal hakt ELSTER einfach etwas.

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  • niolea
    antwortet
    AW: 1. Steuererklärung..Ein paar Fragen

    Könnt ihr mir kurz helfen? Bin das erste Mal hier und finde nicht die richtigen Suchbegriffe für mein Problem. Bin auch zu blöd hier ein neues Thema aufzumachen weil ich keine Button dafür gefunden habe. Man stell ich mich blöd an, sorry. Also ich wollte bei meiner Einkommenssteuererklärung 2009 die Berechnung machen, aber es wird immer gesagt, das ich die Kindergelddaten oder Zeiten bzw. das Kindschaftsverhältnis noch einmal überprüfen soll. Ich lebe in eheähnlicher Gemeinschaft mit dem Vater des Kindes zusammen. Daher habe ich den Vater unter 10. eingetragen und den Zeitraum ab Geburt des Kindes bis 31.12.2009. Mein Kind ist im Mai geboren und Kindergeld bekam ich ab Mitte Juli. Habe es jetzt schon mit verschiedenen Beträgen versucht. Kindergeld für 6 Monate, für 7 und für 8 Monate. Es klappt einfach nicht und ich weiss nicht mehr weiter.

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  • stiller
    antwortet
    AW: 1. Steuererklärung..Ein paar Fragen

    "beruflich veranlasste Auswärtstätigkeiten"
    wenn man von der regelmäßigen Arbeitsstätte abweicht.

    "Haben die zu Ihrer Krankenverischerung Anspruch auf..."

    Als normaler Arbeitnehmer: JA ankreuzen.

    Gruss Stiller

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  • Juka
    antwortet
    AW: 1. Steuererklärung..Ein paar Fragen

    Super danke.
    Ich habe jetzt noch 2 Fragen....
    bei Anlage N steht bei den Werbungskosten weiter unten"beruflich veranlasste Auswärtstätigkeiten".
    Muss ich das ausfüllen? Ich habe ja einen festen Arbeitsplatz und fahr nur dort hin.

    Die zweite Frage....

    bei Anlage Vorsorgeaufwand steht bei NR. 11 "Haben die zu Ihrer Krankenverischerung Anspruch auf..." Ich weiß garnicht ob ich das habe.. Wie kann ich das prüfen?

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  • Falzo
    antwortet
    AW: 1. Steuererklärung..Ein paar Fragen

    warum nicht? wenn du wenig genug verdient hast bzw. die ausgaben/kosten hoch genug waren, ist es denkbar das da nix festzusetzen ist. somit kommt ggf. eine erstattung bei rum, wenn bei der lohnsteuer beträge abgeführt wurden...

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  • Juka
    antwortet
    AW: 1. Steuererklärung..Ein paar Fragen

    Erstmal danke schön!
    Bei der Berechnung. Ich hab ja soweit alles eingegeben, was ich denke, was ich brauche.
    Dann bin ich auf Brechnen gegangen und da stand erstmal die Einkommensteuer insgesamt, dann die Kirchensteuer und im dritten Feld Soli. Da steht aber in der ersten Spalte (festgesetzt werden) = null
    Ist das denn wohl richtig??

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  • Falzo
    antwortet
    AW: 1. Steuererklärung..Ein paar Fragen

    Zitat von Juka Beitrag anzeigen
    Muss bei der KM angabe (bei den Werbungskosten) die für eine Fahrt angeben???
    Ich habe jetzt bei "aufgesuchten Tagen" die anzahl der Tage, wo ich arbeiten war angegeben. Ist das richtig???
    es heisst ENTFERNUNGSpauschale, weil dort die einfache entfernung zwischen wohnort und arbeitstätte anzugeben ist. ;-)
    und ja die zahl der tage wo man tatsaechlich arbeiten war, ohne Krankheit oder Urlaub.

    und was heisst denn beim soli steht 0? gibt viele stellen wo das stehen kann, unten, oben, rechts, links...

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