AW: Anlage Kind private Kranken- und Pflegerversicherung
Ich gehe davon aus (Einzelveranlagung der Eltern, nicht verheiratet), das der komplette Betrag nur bei der Person eingetragen werden darf, der auch den Beitrag fürs Kind bezahlt hat. Ist dies richtig?
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Anlage Kind private Kranken- und Pflegerversicherung
Einklappen
X
-
AW: Anlage Kind private Kranken- und Pflegerversicherung
Hallo frances,
du trägst die kompletten Beiträge für KV und PV in die Seite 2 der Anlage K Zeile 31 und 33 und das wars.
Die Zeilen ab 37 sind richtig erkannt nur für getrennt veranlagte Eltern.
Tschüß
Einen Kommentar schreiben:
-
Anlage Kind private Kranken- und Pflegerversicherung
Hallo,
ich habe eine Frage zu der Anlage K, Bereich Krankenversicherung.
Wir sind eine unverheiratete Familie mit zwei Kindern und einer privaten Kinderkrankenversicherung für beide Kinder. Werden die Beiträge für die Kinderkrankenversicherung - ähnlich wie bei den Kinderbetreuungskosten - aufgesplittet? Zum Beispiel jeweils 50%? Oder kann nur ein Elternteil die Krankenkassenbeiträge angeben? Oder ist hier wichtig, von welchem Konto die Beiträge abgebucht werden?
In Zeile 37 habe ich versucht einen Prozentsatz für die Teilung der Krankenkassenbeiträge anzugeben. Diese Zeile ist aber wohl nur für verheiratete und getrennt veranlagte Eltern.
Vielen Dank.Stichworte: -
Einen Kommentar schreiben: