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Frage zu Werbungskosten und Anlage Kind

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  • Falzo
    antwortet
    AW: Frage zu Werbungskosten und Anlage Kind

    werbungskosten, insbesondere fahrtkosten werden und wurden noch NIE ERSTATTET, sie mindern lediglich das zu verteuernde einkommen.

    das mit dem opa versteh ich auch nicht, was ist denn mit dem leiblichen vater?

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Frage zu Werbungskosten und Anlage Kind

    Wegen der Ähnlichkeit der erstattung und den Fahrtkosten brauchen Sie sich keine Gedanken zu machen: reiner Zufall. Somit stellt sich Ihre zweite Frage nicht mehr.

    Was meinen sie mit auf dem Bogen durchstreichen ? Haben sie Ihre erklärung schon gesendet oder nicht ? Falls ja, authentifiziert oder nicht ?

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  • vipbaby
    hat ein Thema erstellt Frage zu Werbungskosten und Anlage Kind.

    Frage zu Werbungskosten und Anlage Kind

    hallo,

    der einfache Weg zur arbeit hat fast die gleiche Höhe wie der betrag meiner Gesamterstattung. Wie kann das denn sein?

    z.B

    Gesamterstattung: 2000€
    Werbungskosten Arbeitstätte: 1800€

    Warum werden die 1800€ nicht voll dazu berechnet für den einfachen Weg?

    Anlage Kind:

    wurde leider der Opa meines Kindes bei Nr. 10 Kindschaftsverhältniss zu weiteren Personen als Vater des Kindes eingetragen.

    kann ich "leibliches Kind" im Bogen einfach durchsteichen und Großvater angeben?

    bei Nr. 5 steht der Geburstname des Kindes, kann ich dies ebenfalls durchstreichen und unseren Familiename angeben?


    mfg
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