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Lohnsteuerklasse 6 durch 2. Arbeitgeber beim Hauptarbeitgeber bekommen.

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  • Beamtenschweiß
    antwortet
    AW: Lohnsteuerklasse 6 durch 2. Arbeitgeber beim Hauptarbeitgeber bekommen.

    Das System ist nicht so einfach wie möglich sondern auf diese Art sehr Fehleranfällig.
    Ursprünglich war geplant, dass ein gespeicherter HAG bis zur Abmeldung HG bleibt und alle weiteren sich nur als NAG anmelden können. Dies wurde leider so nicht umgesetzt und führt in der Praxis dazu dass viele Lohnabrechnungen zerschossen werden, da sich NAG (z.B. Nebenjob im Sportverein, o.ä.) in Unkenntnis der Materie als HAG anmelden.

    Einfach wäre es wenn z.B. das Finanzamt die Möglichkeit hätte die vorliegenden Daten bzgl. HAG / NAG auf Antrag des Arbeitnehmers zu ändern anstatt die Fehlerbereinigung dem HAG aufzubürden, welcher auch nichts dafür kann.

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  • Cobblebox
    antwortet
    AW: Lohnsteuerklasse 6 durch 2. Arbeitgeber beim Hauptarbeitgeber bekommen.

    Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
    Weder die User hier noch die Mitarbeiter im Finanzamt können was für den Mist der mit ELStAM verbockt wurde.
    Das System ist doch schon so einfach wie möglich: Die Anmeldung des Hauptarbeitgebers (HAG) entzieht auf Wunsch des Arbeitnehmers, der die Entscheidungsgewalt hat, wer sein HAG ist, dem bisherigen HAG automatisch die günstigere Steuerklasse. Außer dem neuen HAG muss niemand der Beteiligten etwas machen. Dass das einige Lohnbüros – deren Job das ist – nach einem Jahr Einführungszeit und einem weiteren Halbjahr nach Ende dieser immer noch nicht hinbekommen, ist nicht dem System zu schulden. In persönlichen Gesprächen mit Lohnbüros schaudere ich regelmäßig über den Grad der Unwissenheit der dortigen Mitarbeiter (was nicht deren Schuld ist, sondern die Ihres Arbeitgebers).

    Das System der Verkehrsampeln kann auch nichts für die vielen Rotfahrer.

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  • Beamtenschweiß
    antwortet
    AW: Lohnsteuerklasse 6 durch 2. Arbeitgeber beim Hauptarbeitgeber bekommen.

    Hallo Dennis,

    ich kann deinen Unmut über die falsche Steuerklasse durchaus verstehen da es hierbei um dein monatliches Geld geht, aber deinen Frust hier im Forum oder im Finanzamt abzuladen ist der falsche Weg. Weder die User hier noch die Mitarbeiter im Finanzamt können was für den Mist der mit ELStAM verbockt wurde.

    Helfen kann dir, wie hier schon mehrfach geschrieben, nur dein aktueller Hauptarbeitgeber indem er das Nebenarbeitsverhältnis ab- und ein neues Hauptarbeitsverhältnis anmeldet.

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  • DC1961-1
    antwortet
    AW: Lohnsteuerklasse 6 durch 2. Arbeitgeber beim Hauptarbeitgeber bekommen.

    Hallo Dennis,

    wie bereits der erfahrene Benutzer Elster-Tester mit seinem Link gesagt hat,
    liegt das Heft des Handelns bei Ihrem aktuellen Arbeitgeber!
    Die Fallbeispiele widmen ein komplettes Kapitel den Wechselfällen beim selben Arbeitgeber.
    Ihr Fall entspricht 3.1.3 Meldung nach dem Wechsel des Beschäftigungsverhältnisses, wobei lediglich die Begriffe Haupt- und Nebenarbeitsverhältnis vertauscht werden.
    Der Einzige der Risiken eingeht, ist der ehemalige Hauptarbeitgeber, - der Zeitungsverlag-, der Sie nicht mehr im Hauptarbeitsverhältnis führen kann. Da er das gesamte Arbeitsverhältnis aber als gelöst ansieht, brät der sich ein Ei darauf.

    Ihr Scheff hat Ihnen gegenüber als Auszubildenden eine erweiterte Fürsorgepflicht. Diese umfaßt auch die Wahrung Ihrer finanziellen Rechte durch die korrekte Lohnsteuerklasse. In herausragender Weise gälte dies für Waisen.
    Was sagt denn die IHK oder Ihr Ausbilder im Betrieb dazu?
    Kommt der Scheff Ihren Bitten nicht nach, wissen Sie
    - um die Kompetenz Ihres Scheffs und
    - um den Wert den er seinen Azubis beimisst.

    Ein Service-Haus, wie Sie es in diesem Fall suchen, wäre in Ihrem speziellen Fall des Ausbildungsverhätnisses wohl die IHK.

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  • Dennis G.
    antwortet
    AW: Lohnsteuerklasse 6 durch 2. Arbeitgeber beim Hauptarbeitgeber bekommen.

    Ich hab hier mal
    ZITAZ:
    4 Wechsel unter Beteiligung von zwei und mehr Hauptarbeitgebern
    Die nachfolgenden Beschreibungen stellen besondere Konstellationen ab dem Einsatz des Releases
    ELStAM 1.10 im September 2013 dar.
    4.1 Anmeldung eines HAV in ein bestehendes HAV innerhalb der Kulanzfrist
    Bei Wechsel des Hauptarbeitsverhältnisses von einem Arbeitgeber zu einem anderen Arbeitgeber
    ohne vorherige Abmeldung des bisherigen Hauptarbeitgebers, wird für den bisherigen HAG die
    Hauptarbeitgebereigenschaft mit dem Tag vor dem refDatumAG des neuen
    Hauptarbeitsverhältnisses beendet. Ab diesem Zeitpunkt wird der bisherige HAG zum NAG.
    Gleichzeitig wird ihm für das NAV ein neues refDatumAG zugewiesen.
    Zu diesem Nebenarbeitsverhältnis werden Änderungslisten erzeugt. Dies gilt für Anmeldungen eines
    neuen Hauptarbeitsverhältnisses innerhalb der Kulanzfrist von 6 Wochen. Erfolgt die Anmeldung des
    neuen Hauptarbeitsverhältnisses außerhalb der Kulanzfrist, wird statt refDatumAG das
    Anmeldedatum verwendet und die Ableitungen hierzu werden entsprechend gebildet (vgl. 4.2).

    mall einen Absatz der meinen Fall schildert. Allerdings ist dort doch garnicht beschrieben wie man das rückgängig macht!!!


    Ach ja danke für den neuen Link!

    Dort steht zwar drinne was ELStAM ist aber nicht so wirklich etwas was mich in meiner Situation weiterbringen könnte!
    Ausserdem wird mein Scheff sicher der meinung sein ich solle mir doch selber einen Steuerberater zulegen^^.

    Grüüüüße

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  • AG1971
    antwortet
    AW: Lohnsteuerklasse 6 durch 2. Arbeitgeber beim Hauptarbeitgeber bekommen.

    Hallo!

    Informationen für Deinen jetzigen Arbeitgeber:

    ELStAM
    https://www.elster.de/arbeitg_elstam.php

    Häufig gestellte Fragen zu ELStAM (FAQ)
    https://www.elster.de/download/2014_04_09_faq_ag.pdf

    4 Anmeldung eines Arbeitnehmers

    Frage: Kann ein (neuer) Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer auch dann anmelden, wenn er vom alten
    Arbeitgeber noch nicht abgemeldet wurde?

    Antwort: Ja, wenn sich der neue Arbeitgeber als Hauptarbeitgeber anmeldet, wird der bisherige
    Arbeitgeber automatisch als Neben- bzw. weiterer Arbeitgeber eingestuft.

    Frage: Durch die versehentliche Anmeldung eines anderen Arbeitgebers wurde der tatsächliche
    Hauptarbeitgeber zum Nebenarbeitgeber (Verfahrenshinweis 552020103). Muss der tatsächliche
    Hauptarbeitgeber tätig werden, um diesen Fehler zu korrigieren?

    Antwort: Ja, der tatsächliche Hauptarbeitgeber, der versehentlich den Status als Nebenarbeitgeber
    erhalten hat, muss folgende Arbeitsschritte durchführen:
    1. Abmeldung des Nebenarbeitsverhältnisses. Dabei ist als Referenzdatum für die Abmeldung
    als Nebenarbeitgeber das Referenzdatum aus dem Verfahrenshinweis 552020103 zu
    verwenden. Referenzdatum ist das Datum, ab dem die ELStAM bereitgestellt werden sollen.
    2. Erneute Anmeldung als Hauptarbeitgeber. Als Referenzdatum ist das dem refDatumAG aus
    dem Verfahrenshinweis 552020103 folgende Tagesdatum anzugeben (z.B. wenn das
    refDatumAG Verfahrenshinweis 552020103 = 10.01.2014, dann muss das refDatumAG der
    Anmeldung als Hauptarbeitgeber der 11.01.2014 sein).
    Sind seit dem im Verfahrenshinweis 552020103 genannten refDatumAG mehr als sechs Wochen
    verstrichen, ist eine erneute rückwirkende Anmeldung als Hauptarbeitgeber erst nach der
    Abmeldung des tatsächlichen Nebenarbeitgebers als Hauptarbeitgeber möglich. Dazu ist ggf.
    über den Arbeitnehmer eine Kontaktaufnahme mit dem tatsächlichen Nebenarbeitgeber zu
    empfehlen. Andernfalls ist dies frühestens ab dem Tag der erneuten Anmeldung als
    Hauptarbeitgeber möglich. Weitere Informationen gibt es dazu in den ELStAM-Fallbeispielen
    (https://www.elster.de/download/Fallbeispiele_V3_0.pdf).

    Hotline zur Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM)

    Bitte haben Sie Verständnis, dass die ELStAM-Hotline nur für Fragen zur Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte bestimmt ist. Für Fragen nach dem Verarbeitungsstand der Datenübermittlung steht Ihnen ein gesondertes Formular zur Verfügung.
    Wenn Sie sich mit einer anderen Angelegenheit an ELSTER wenden möchten, rufen Sie bitte unser ELSTER-Callcenter an.

    E-Mail: elstam-hotline@elster.de
    Telefon: 0800 52 35 099

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  • Elster-Tester
    antwortet
    AW: Lohnsteuerklasse 6 durch 2. Arbeitgeber beim Hauptarbeitgeber bekommen.

    ZITAT- -Aber jetzt mal ehrlich, man kann doch nicht erwarten das eine ganze Nation auf ELStAM umsteigt so von heute auf Morgen ohne das es irgendwo beim Finanzamt z.B. ein Service-Haus gibt wo Fachleute auf abruf bereit sind sofort, meinetwegen auch gegen Pauschale, bei Problemfällen wie beim ADAC vor Ort zu sein und einem Beizustehen. - -

    Der Umstieg war definitiv nicht von heute auf morgen. Die Arbeitgeber hatten vom 01.01.2013 bis zum 01.01.2014 Zeit umzusteigen. Das ist ein ganzes Jahr. Die Arbeitgeber hatten damit mehr als genug Zeit Ihre Mitarbeiter in der Lohnbuchhaltung auf entsprechende Schulungen zu schicken.

    Bei kleineren Arbeitgeber macht das i.dR der Steuerberater und auch der hatte mind. ein jahr Zeit sich an das ELSTAM System vorzubereiten.

    Und auch für kleinere Arbeitgeber, die das ganze selbst machen, gibt es einen Ansprechpartner beim Finanzamt.


    ZITAT- -Ich weiß das kling jetzt etwas komisch. Aber mein jetziger Arbeitgeber weigert sich auch mir entgegenzukommen und behauptet: "Ich kann dich nicht einfach abmelden das geht nicht." - -

    Dann druck doch bitte einfach die PDF-Datei aus, die ich oben gepostet habe. Da steht doch alles drin!!

    Noch mehr Infos gibt es hier:
    https://www.elster.de/arbeitg_elstam.php#infoaktuell

    Wenn dein Arbeitgeber den offiziellen Hilfen nicht traut, dann soll er seinen Steuerberater fragen oder sich direkt an das Finanzamt wenden!!!

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  • Dennis G.
    antwortet
    AW: Lohnsteuerklasse 6 durch 2. Arbeitgeber beim Hauptarbeitgeber bekommen.

    Ich weiß das kling jetzt etwas komisch. Aber mein jetziger Arbeitgeber weigert sich auch mir entgegenzukommen und behauptet: "Ich kann dich nicht einfach abmelden das geht nicht."
    Also alle absolut sturr. Ich glaube es liegt auch daran das die meisten ja noch ohne CPU groß geworden sind und relativ skeptisch der Rechenmaschiene entgegenwirken. Ich kann das denen auch nicht verübeln wenn man einfach so ins kalte Wasser der "hight tech community" geworfen wird und in den Nachrichten andauernd von Internetbetrügereien und Hacker (Cracker) o. z.B. NSA und so. Wobei NSA ja eigendlich keine dateiverändernden Maßnahmen durchgeführt hat^^in".

    Also ich habe auch schon darüber mal so aus Spaß zum Arbeitsgericht zu gehen und wahllos alle zu verklagen die sich weigern mir endlich wieder die Lohnsteuerklasse I zuzusprechen.

    Aber jetzt mal ehrlich, man kann doch nicht erwarten das eine ganze Nation auf ELStAM umsteigt so von heute auf Morgen ohne das es irgendwo beim Finanzamt z.B. ein Service-Haus gibt wo Fachleute auf abruf bereit sind sofort, meinetwegen auch gegen Pauschale, bei Problemfällen wie beim ADAC vor Ort zu sein und einem Beizustehen.

    Es geht ja nicht um irgendeinen Privatisierten Internetprovider der nur telefonisch bereit ist (50cent o. mehr min.) günstig Auskunft über die verwendung seines Produktes zu geben, es geht hier um die Nationale Steuerzahlstelle. Wir haben ja wohl genügend und die Partys auf Malta mit Mrd. zu unterstützen oder so.

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  • Elster-Tester
    antwortet
    AW: Lohnsteuerklasse 6 durch 2. Arbeitgeber beim Hauptarbeitgeber bekommen.

    Für deinen aktuellen Arbeitgeber ist das natürlich umständlich und kompliziert. Klar er kann auch dafür nichts, aber machen muss er es trotzdem. Wenn er es nicht macht, dann bleibst du bei ihm ewig auf Steuerklasse 6.
    Dadurch, dass dein alter AG dich falsch in ELSTAM als Hauptarbeitgeber angemeldet hat, ist dein bisheriger und aktueller Arbeitgeber automtisch zum nebenarbeitgeber geworden. Und Nebenarbeitgeber bedeutet automatisch Steuerklasse 6.

    Wenn dein aktueller Arbeitgeber eine kommerzielle Lohnbuchhaltungsoftware besitzt, dann dürfte dort in der Hilfe oder im handbuch oder beim Support genau beschrieben sein, was in deinem fall gemacht werden muss.
    Ansonsten siehe o.g. Link von mir.

    Ich würde an deiner Stelle mal den Rat des Finanzamts befolgen, und dich erstmal an den aktuellen AG wenden, dass er die Abmeldung vom Nebenbeschäftigungsverhältniss machen soll und dann die Neuanmeldung als Hauptarbeitgeber.


    Edit:
    Und bezüglich deinem Alten AG: Ja es ist nur ein Klick in seinem Lohnbuchhaltungsprogramm den er machen muss, um die Abmeldung zu machen.

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  • Dennis G.
    antwortet
    AW: Lohnsteuerklasse 6 durch 2. Arbeitgeber beim Hauptarbeitgeber bekommen.

    Mein damaliger Arbeitgeber weigert sich leider mich bei ELStAM abzumelden. Wortwörtlich.
    Und die aufm Finanzamt sagten man müsse nach der Abmeldung ein bis zum nächsten Tag warten um mich wieder anzumelden.
    Allerdings war Ich ja schon 2 Jahre vor dem jetzigem Vorfall korrekt als mit Hauptarbeitgeber Ja und Stkl. I angemeldet.
    Daher wäre es doch eigendlich unverschähmt das sich mein jetziger Arbeitgeber erschwerten Komplikationen und Risien aussetzen muss, nur weil der Zeitungsverlag misst gebaut hatte und sich weigert auch nur einen Finger zu krümmen obwohl es doch so einfach sein könnte.
    Ich zitiere: "Herr Dennis G. unser Arbeitsverhältniss besteht doch jetzt nicht mehr, dadurch bin ich nicht mehr dazu berechtigt oder verpflichtet sie beim Finanzamt abzumelden. Es ist nicht mehr nötig etwas derartiges zu tuhen."

    Wie genau läuft das eigenlich ab mit dem abmelden. Müssen die einfach nur auf ein Kästchen klicken und das wars? Dann könnte ich dem Zeitungsverlag nochmal meine Meinung erläutern, nicht einmal dies für mich zu tuhen.

    Danke für deine Antwort Elster-Tester!

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  • Elster-Tester
    antwortet
    AW: Lohnsteuerklasse 6 durch 2. Arbeitgeber beim Hauptarbeitgeber bekommen.

    Dein ehemaliger AG muss dich zwingend bei ELSTAM abmelden, da du bei diesem ja nicht mehr beschäftigt bist.
    Wende dich an den alten AG und bestehe darauf, dass er dich bei ELSTAM abmeldet.

    Wenn dein alter AG dich abgemeldet hat, dann muss sich auch dein neuer AG abmelden und gleichzeitig neu anmelden als Hauptarbeitgeber.

    Edit:

    Hier gibts entsprechende Fallgestalltungen: Ausdrucken und deinem AG auf den Tisch knallen:
    https://www.elster.de/download/Fallbeispiele_V3_0.pdf

    PS: Zuviel gezahlte Lohnsteuer kann man sich im Rahmen der Steuererklärung wieder zurückholen.
    Zuletzt geändert von Elster-Tester; 24.06.2014, 19:56.

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  • Lohnsteuerklasse 6 durch 2. Arbeitgeber beim Hauptarbeitgeber bekommen.

    Hallo liebe Leute,

    ich habe da ein dringendes Problem. Ich bin zwar Finanziel abgesichert, jedoch nervt es mich, dass ich seit Mai 2014
    in der Lohnsteuerklasse 6 verrechnet wurde.

    Ich hatte ein 2. Arbeitsverhältniss bei einem Zeitungsverlag begonnen. Zur Zeit bin ich im 3. Jahr einer Beruflichen Asubildung. Der Zeitungsverlag hatte mich wiederhohlt gefragt ob ich schon einen Job habe.
    Ausversehen müssen diese sich mit der Lohnsteuerkklasse 1 als Hauptarbeitgeber angemeldet haben. Nach meinerseits beendigung des Arbeitsverhältnisses mit mündlich abgesprochener Kündigungsfrist (2Wochen), wegen gesundheitlicher beschwerden, teilte mein jetziger Arbeitgeber mit das ich in die Stkl. VI gerutscht bin.
    Nach mehrfachen aufruf versicherte der Zeitungsverlag er sei nicht mehr für mich zuständig und wolle mich auch nicht beim Finanzamt abmelden wodurch ich evt. automatisch wieder in die Stkl. I rutschen würde.

    Ich bin Ratlos, das Finanzamt verweißt verzweifelt an meine 2 Arbeitgeber wobei einer wie oben genannt nicht kooperiert.
    Das Finanzamt meinte, evt. könnte mein jetziger Arbeitgeber mich abmelden und aber erst am nächten Tag gleich wieder Anmelden. Jedoch ist mein Scheff davon nicht begeistert da dadurch Steuerausfall/bzw. -lücken und Rechtliche komplikationen entstehen könnten. Ich habe meinem Scheff schon versichert es gehe mir nicht um das Geld da ich Finanziell auf stabiler ebene kuriere.

    Bitte helft mir. Bei ELStAM ist es tatsächlich nicht möglich begangene fehler zu korrigieren. Beim Finanzamt ebensowenig. Und wie das mit der Steuererklärung geht??? keine Ahnung! Mir sind tatsächlich die Hände gebunden. Ich gehe zwar jeden Tag aufs Finanzamt an dem ich Zeit dafür finde. Aber wirklich etwas ändern an meiner Situation tut sich nichts!

    Hoffe hier gibt es ein Paar kluge Köpfe die mir beistehen können und die sich um einer Lösung dieses Problems die Köpfe zerbrechen. Ich habe ja gesehen das ich zum Thema fehler bei der Steuerklassenermittlung nicht der erste bin der seinen Beitrag dazu leistet.

    Mit aller freundlichsten Grüßen

    Dennis G.

    PS: Bitte helft mir!
    Zuletzt geändert von Dennis G.; 24.06.2014, 19:50. Grund: Suche um Rat.
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