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Lohnsteuerklasse 6 durch 2. Arbeitgeber beim Hauptarbeitgeber bekommen.

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  • JamesBondoo7
    antwortet
    Hi Micha,

    ich hoffe sie konnte dir helfen. Denn sie liegt da leider definitiv falsch.

    Ja, es ist ärgerlich, wenn man durch eine Fehler eines anderen Arbeitgebers falsch eingestuft wird
    Ja, Anfang des Monats kommen immer sog. "Änderungslisten"
    Nein, auch die Stadt wird ELStAM nutzen (nur halt integriert in irgendein Lohnbuchhaltungsprogramm)

    Und sie MUSS einen Zugriff darauf haben. Und sie MUSS dich abmelden und dann wieder neu anmelden. Glaube mir, das geht. Sicherlich im Einzelfall "Fummellei" (je nach Programm) aber dein Arbeitgeber ist dazu verpflichtet. Gehe bitte genau so vor, wie oben beschrieben. Besser noch: Gib ihr den Link auf diese Seite.

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  • Micha1212
    antwortet
    Ok super dann muss ich nochmal mit ihr sprechen. Sie meinte sie könnte da keinen abmelden und wieder anmelden aufgrund des Lohnprogrammes! Da hätten sie kein Zugriff Sie meinte Anfang des Monats werden immer die Daten vom Finanzamt übermittelt und dann sehen die das. Werde nächste Woche mal mit ihr sprechen. Danke für die Antworten

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  • multi
    antwortet
    Zitat von Micha1212 Beitrag anzeigen
    Laut meinem Arbeitgeber (Stadt) benutzen sie ein anderes System als ELStAM , da sie viele Mitarbeiter haben. Aussage der Mitarbeiterin im Innendienst. Der AG vom Nebenjob hat mich im Februar falsch angemeldet und laut Finanzamt aber auch direkt wieder abgemeldet. Deswegen verstehe ich nicht wie ich dieses Problem lösen kann
    Wahrscheinlich meinen die, dass sie nicht Mein Elster nutzen, sondern ein Lohnprogramm. Natürlich verwendet dieses auch ELStAM.

    Es gibt keine Alternative dazu, dass der echte Hauptarbeitgeber aktiv wird, wie mehrfach in diesem Thread beschrieben.

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  • Micha1212
    antwortet
    Laut meinem Arbeitgeber (Stadt) benutzen sie ein anderes System als ELStAM , da sie viele Mitarbeiter haben. Aussage der Mitarbeiterin im Innendienst. Der AG vom Nebenjob hat mich im Februar falsch angemeldet und laut Finanzamt aber auch direkt wieder abgemeldet. Deswegen verstehe ich nicht wie ich dieses Problem lösen kann

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  • multi
    antwortet
    Zitat von Micha1212 Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen. Ich habe seit 01.02.24 einen Nebenjob angefangen und wurde bei meinem Hauptjob bei der Stadt auf Steuerklasse 6 gestuft. Wie kann man das wieder zurück ändern? Laut Stadt kriegen die Anfang des Monats vom Finanzamt immer die Daten? Wer muss wie tätig werden? LG Micha
    Hast du dem Nebenarbeitgeber gesagt, dass er die Anmeldung als Nebenarbeitgeber durchführen soll.

    Ansonsten ist ein Arbeitgeber an die mitgeteilten elektronischen Abzugsmerkmale gebunden.

    Wie in diesem Thread beschrieben, muss der richtige Hauptarbeitgeber aktiv werden, sprich den Arbeitnehmer abmelden und am nächsten Tag wieder neu korrekt anmelden.

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  • Micha1212
    antwortet
    Hallo zusammen. Ich habe seit 01.02.24 einen Nebenjob angefangen und wurde bei meinem Hauptjob bei der Stadt auf Steuerklasse 6 gestuft. Wie kann man das wieder zurück ändern? Laut Stadt kriegen die Anfang des Monats vom Finanzamt immer die Daten? Wer muss wie tätig werden? LG Micha

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  • Cobblebox
    antwortet
    AW: Lohnsteuerklasse 6 durch 2. Arbeitgeber beim Hauptarbeitgeber bekommen.

    Korrekt, oder wie ich weiter oben schrieb:

    Zitat von Cobblebox Beitrag anzeigen
    Die Anmeldung des Hauptarbeitgebers (HAG) entzieht auf Wunsch des Arbeitnehmers, der die Entscheidungsgewalt hat, wer sein HAG ist, dem bisherigen HAG automatisch die günstigere Steuerklasse. Außer dem neuen HAG muss niemand der Beteiligten etwas machen.
    Die Sperrung sollte nur in Ausnahmefällen beantragt werden, wenn sich z.B. ein Nebenarbeitgeber unerlaubt immer wieder zum HAG macht.

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  • JamesBondoo7
    antwortet
    AW: Lohnsteuerklasse 6 durch 2. Arbeitgeber beim Hauptarbeitgeber bekommen.

    Der richtige Haupt-Arbeitgeber muss das Problem lösen. Alles andere ist überflüssig und bringt nichts.

    DC1961-1 trifft mit seinen Erläuterungen den berühmten Nagel auf den Kopf.

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  • Cobblebox
    antwortet
    AW: Lohnsteuerklasse 6 durch 2. Arbeitgeber beim Hauptarbeitgeber bekommen.

    Zitat von AG1971 Beitrag anzeigen
    Hallo Cobblebox!

    Ich kläre die Frage mal für Dich mit dem Forumsadministrator.
    Vielen Dank

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  • AG1971
    antwortet
    AW: Lohnsteuerklasse 6 durch 2. Arbeitgeber beim Hauptarbeitgeber bekommen.

    Zitat von Cobblebox Beitrag anzeigen
    P.S.: Warum sind Rautezeichen im Forum nicht erlaubt? Der direkte Link auf „Vordrucke“ hat eines, was nicht unüblich ist.
    Hallo Cobblebox!

    Ich kläre die Frage mal für Dich mit dem Forumsadministrator.

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  • Cobblebox
    antwortet
    AW: Lohnsteuerklasse 6 durch 2. Arbeitgeber beim Hauptarbeitgeber bekommen.

    Zitat von Dennis G. Beitrag anzeigen
    Währe nett wenn mir das einer genauer erläutern könnte wie ich das im Finanzamt ganau Anstellen soll. Die sagen ja meistens, dass sie nicht zuständig währen und nicht machen können. (denen sind die hände gebunden) ^^
    Das sagen sie nur bei Dingen, für die sie nicht zuständig sind.

    Sperren:
    1. Das Formular Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen von https://www.elster.de/arbeitn_elstam.php (Punkt „Vordrucke”, dort der dritte Link) ausfüllen und dem eigenen Finanzamt geben.
    2. Es gibt keine Bestätigung vom Finanzamt. Wenn ca. 1 Woche ohne Meldung vom FA vergangen ist, sollte alles i.O. sein (wenn es nicht auf dem Stapel eines fehlenden Kollegen versauert ).
    3. Dem Hauptarbeitgeber sagen, er soll nochmal versuchen, sich die StKl I zu holen (das geht max. sechs Wochen rückwirkend).
    4. Wenn es immer noch nicht geht, sich beim FA über den Stand der Sperrung erkundigen. Evtl. ist das telefonisch wegen des Steuergeheimnisses nicht möglich, vor Ort mit Personalausweis aber schon. Ich weiß nicht, ob Sperren im ElsterPortal abgerufen werden können wie die restlichen ELSTAM-Daten.

    Mit freundlichem Gruß
    Cobblebox

    P.S.: Warum sind Rautezeichen im Forum nicht erlaubt? Der direkte Link auf „Vordrucke“ hat eines, was nicht unüblich ist.
    Zuletzt geändert von Cobblebox; 08.07.2014, 07:42.

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  • DC1961-1
    antwortet
    AW: Lohnsteuerklasse 6 durch 2. Arbeitgeber beim Hauptarbeitgeber bekommen.

    Hallo Dennis,

    willkommen zurück nach der letzten Lohn- und Gehaltsabrechnung, mit der nichts besser wurde.

    Ihnen wird hier ja schon von allen Seiten eingebläut, dass Ihr aktueller Arbeitgeber tätig werden MUSS.

    Spielen wir trotzdem Ihre Idee der Sperrung durch:
    Sie setzen Ihren alten Arbeitgeber auf Antrag bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt auf Ihre persönliche Negativliste.
    Der kann sich langsam ein Omlette darauf backen, weil er Sie nur mit St-Kl VI abrechnen kann, was er sowieso nicht mehr will.

    ABER

    NICHT St.-Kl I für den alten Arbeitgeber bedeutet NICHT St.-Kl I für den aktuellen Arbeitgeber!!!
    Sie können beliebig viele Arbeitsverhältnisse mit St.-Kl VI haben. Und glauben Sie mir, ich kenne solche Fälle aus der täglichen Praxis.
    Ihre Steuerklasse wird sich durch diese Sperrung keinen Deut ändern!

    Sie werden nun sagen: Aber ich brauche doch einen HAUPTarbeitgeber, und nicht nur NEBENarbeitgeber.
    Genau deshalb muss Ihr aktueller Arbeitgeber Sie als Hauptarbeitgeber anmelden - siehe oben . . .

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  • Dennis G.
    antwortet
    AW: Lohnsteuerklasse 6 durch 2. Arbeitgeber beim Hauptarbeitgeber bekommen.

    Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
    Deswegen ja eine Korrekturmöglichkeit auf Seiten des Finanzamtes.
    Das würde aber Voraussetzen, dass sich die Leute zumindest ein klein wenig mit der Materie auskennen.
    Also darauf bezogen den NA zu sperren. War das mit der Materie auskennen nun Auf das Finanzamt bezogen und...

    wie soll ich den denn Sperren. Dieser ist 2 Monate nach beendigung des Arbeitsverhältnisses nähmlich immer noch als HA angemeldet.
    Wenn ich diesen Zeitungsverlag dann auf Antrag sperren könnte dann wäre ich ja bei meinem jetzigen HA bei dem ich in die SKl. XI gerutscht bin wieder in der LStKl I.

    Währe nett wenn mir das einer genauer erläutern könnte wie ich das im Finanzamt ganau Anstellen soll. Die sagen ja meistens, dass sie nicht zuständig währen und nicht machen können. (denen sind die hände gebunden) ^^
    (Oder es fehlt denen einfach an Grundkenntnissen in der heutigen Infomationstechnologie, da ja früher das Grundwissen wohl aus Stempel und unterschriften bestanden hatte.)

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  • Beamtenschweiß
    antwortet
    AW: Lohnsteuerklasse 6 durch 2. Arbeitgeber beim Hauptarbeitgeber bekommen.

    Zitat von Cobblebox Beitrag anzeigen
    Wäre der Wechsel von der Abmeldung des alten HAG abhängig, könnte dieser ihn ganz einfach blockieren und der neue HAG wäre machtlos dagegen.
    Deswegen ja eine Korrekturmöglichkeit auf Seiten des Finanzamtes.

    Zitat von Cobblebox Beitrag anzeigen
    Eine Verlagerung auf die Finanzämter würde zwischen den Beteiligten eine dritte Instanz schalten und somit neben einer weiteren potentiellen Fehlerquelle den Aufwand für Arbeitnehmer und Finanzämter sowie die allgemeinen Verwaltungskosten erhöhen.
    Würde m.E. den Aufwand nicht weiter erhöhen, da die AG ihre Mitarbeiter bei Problemen mit der ELStAM sowieso erst mal zum Finanzamt schicken. Der AG ist verpflichtet die ELStAM anzuwenden und soll darauf vertrauen dass deren Daten richtig sind. Der AG hat diesbezüglich keine Kontrollpflicht. Also warum sollte der AG sich anstrengen einen Fehler in der ELStAM zu bereinigen, den er selbst nichtverursacht hat.

    Zitat von Cobblebox Beitrag anzeigen
    Im Übrigen ist ein Ping Pong zwischen den AG ganz einfach dadurch zu verhindern, indem den Nebenarbeitgebern die ID-Nummer nicht ausgehändigt wird. Dann müssen diese nach Steuerklasse 6 abrechnen. AG, die die IDNr. bereits besitzen, können auf Antrag des AN beim Finanzamt für dessen ELSTAM-Abruf gesperrt und somit ebenfalls zu Steuerklasse 6 gezwungen werden.
    Das würde aber Voraussetzen, dass sich die Leute zumindest ein klein wenig mit der Materie auskennen.
    Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 27.06.2014, 06:38.

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  • Cobblebox
    antwortet
    AW: Lohnsteuerklasse 6 durch 2. Arbeitgeber beim Hauptarbeitgeber bekommen.

    Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
    Das System ist nicht so einfach wie möglich sondern auf diese Art sehr Fehleranfällig.
    Die Alternativen haben Ihre eigenen Nachteile:
    • Wäre der Wechsel von der Abmeldung des alten HAG abhängig, könnte dieser ihn ganz einfach blockieren und der neue HAG wäre machtlos dagegen.
    • Eine Verlagerung auf die Finanzämter würde zwischen den Beteiligten eine dritte Instanz schalten und somit neben einer weiteren potentiellen Fehlerquelle den Aufwand für Arbeitnehmer und Finanzämter sowie die allgemeinen Verwaltungskosten erhöhen.

    Im Übrigen ist ein Ping Pong zwischen den AG ganz einfach dadurch zu verhindern, indem den Nebenarbeitgebern die ID-Nummer nicht ausgehändigt wird. Dann müssen diese nach Steuerklasse 6 abrechnen. AG, die die IDNr. bereits besitzen, können auf Antrag des AN beim Finanzamt für dessen ELSTAM-Abruf gesperrt und somit ebenfalls zu Steuerklasse 6 gezwungen werden.

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