Hi Micha,
ich hoffe sie konnte dir helfen. Denn sie liegt da leider definitiv falsch.
Ja, es ist ärgerlich, wenn man durch eine Fehler eines anderen Arbeitgebers falsch eingestuft wird
Ja, Anfang des Monats kommen immer sog. "Änderungslisten"
Nein, auch die Stadt wird ELStAM nutzen (nur halt integriert in irgendein Lohnbuchhaltungsprogramm)
Und sie MUSS einen Zugriff darauf haben. Und sie MUSS dich abmelden und dann wieder neu anmelden. Glaube mir, das geht. Sicherlich im Einzelfall "Fummellei" (je nach Programm) aber dein Arbeitgeber ist dazu verpflichtet. Gehe bitte genau so vor, wie oben beschrieben. Besser noch: Gib ihr den Link auf diese Seite.
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Lohnsteuerklasse 6 durch 2. Arbeitgeber beim Hauptarbeitgeber bekommen.
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Ok super dann muss ich nochmal mit ihr sprechen. Sie meinte sie könnte da keinen abmelden und wieder anmelden aufgrund des Lohnprogrammes! Da hätten sie kein Zugriff Sie meinte Anfang des Monats werden immer die Daten vom Finanzamt übermittelt und dann sehen die das. Werde nächste Woche mal mit ihr sprechen. Danke für die Antworten
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Zitat von Micha1212 Beitrag anzeigenLaut meinem Arbeitgeber (Stadt) benutzen sie ein anderes System als ELStAM , da sie viele Mitarbeiter haben. Aussage der Mitarbeiterin im Innendienst. Der AG vom Nebenjob hat mich im Februar falsch angemeldet und laut Finanzamt aber auch direkt wieder abgemeldet. Deswegen verstehe ich nicht wie ich dieses Problem lösen kann
Es gibt keine Alternative dazu, dass der echte Hauptarbeitgeber aktiv wird, wie mehrfach in diesem Thread beschrieben.
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Laut meinem Arbeitgeber (Stadt) benutzen sie ein anderes System als ELStAM , da sie viele Mitarbeiter haben. Aussage der Mitarbeiterin im Innendienst. Der AG vom Nebenjob hat mich im Februar falsch angemeldet und laut Finanzamt aber auch direkt wieder abgemeldet. Deswegen verstehe ich nicht wie ich dieses Problem lösen kann
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Zitat von Micha1212 Beitrag anzeigenHallo zusammen. Ich habe seit 01.02.24 einen Nebenjob angefangen und wurde bei meinem Hauptjob bei der Stadt auf Steuerklasse 6 gestuft. Wie kann man das wieder zurück ändern? Laut Stadt kriegen die Anfang des Monats vom Finanzamt immer die Daten? Wer muss wie tätig werden? LG Micha
Ansonsten ist ein Arbeitgeber an die mitgeteilten elektronischen Abzugsmerkmale gebunden.
Wie in diesem Thread beschrieben, muss der richtige Hauptarbeitgeber aktiv werden, sprich den Arbeitnehmer abmelden und am nächsten Tag wieder neu korrekt anmelden.
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Hallo zusammen. Ich habe seit 01.02.24 einen Nebenjob angefangen und wurde bei meinem Hauptjob bei der Stadt auf Steuerklasse 6 gestuft. Wie kann man das wieder zurück ändern? Laut Stadt kriegen die Anfang des Monats vom Finanzamt immer die Daten? Wer muss wie tätig werden? LG Micha
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AW: Lohnsteuerklasse 6 durch 2. Arbeitgeber beim Hauptarbeitgeber bekommen.
Korrekt, oder wie ich weiter oben schrieb:
Zitat von Cobblebox Beitrag anzeigenDie Anmeldung des Hauptarbeitgebers (HAG) entzieht auf Wunsch des Arbeitnehmers, der die Entscheidungsgewalt hat, wer sein HAG ist, dem bisherigen HAG automatisch die günstigere Steuerklasse. Außer dem neuen HAG muss niemand der Beteiligten etwas machen.
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AW: Lohnsteuerklasse 6 durch 2. Arbeitgeber beim Hauptarbeitgeber bekommen.
Der richtige Haupt-Arbeitgeber muss das Problem lösen. Alles andere ist überflüssig und bringt nichts.
DC1961-1 trifft mit seinen Erläuterungen den berühmten Nagel auf den Kopf.
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AW: Lohnsteuerklasse 6 durch 2. Arbeitgeber beim Hauptarbeitgeber bekommen.
Zitat von AG1971 Beitrag anzeigenHallo Cobblebox!
Ich kläre die Frage mal für Dich mit dem Forumsadministrator.
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AW: Lohnsteuerklasse 6 durch 2. Arbeitgeber beim Hauptarbeitgeber bekommen.
Zitat von Cobblebox Beitrag anzeigenP.S.: Warum sind Rautezeichen im Forum nicht erlaubt? Der direkte Link auf „Vordrucke“ hat eines, was nicht unüblich ist.
Ich kläre die Frage mal für Dich mit dem Forumsadministrator.
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AW: Lohnsteuerklasse 6 durch 2. Arbeitgeber beim Hauptarbeitgeber bekommen.
Zitat von Dennis G. Beitrag anzeigenWähre nett wenn mir das einer genauer erläutern könnte wie ich das im Finanzamt ganau Anstellen soll. Die sagen ja meistens, dass sie nicht zuständig währen und nicht machen können. (denen sind die hände gebunden) ^^
Sperren:
1. Das Formular Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen von https://www.elster.de/arbeitn_elstam.php (Punkt „Vordrucke”, dort der dritte Link) ausfüllen und dem eigenen Finanzamt geben.
2. Es gibt keine Bestätigung vom Finanzamt. Wenn ca. 1 Woche ohne Meldung vom FA vergangen ist, sollte alles i.O. sein (wenn es nicht auf dem Stapel eines fehlenden Kollegen versauert ).
3. Dem Hauptarbeitgeber sagen, er soll nochmal versuchen, sich die StKl I zu holen (das geht max. sechs Wochen rückwirkend).
4. Wenn es immer noch nicht geht, sich beim FA über den Stand der Sperrung erkundigen. Evtl. ist das telefonisch wegen des Steuergeheimnisses nicht möglich, vor Ort mit Personalausweis aber schon. Ich weiß nicht, ob Sperren im ElsterPortal abgerufen werden können wie die restlichen ELSTAM-Daten.
Mit freundlichem Gruß
Cobblebox
P.S.: Warum sind Rautezeichen im Forum nicht erlaubt? Der direkte Link auf „Vordrucke“ hat eines, was nicht unüblich ist.Zuletzt geändert von Cobblebox; 08.07.2014, 07:42.
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AW: Lohnsteuerklasse 6 durch 2. Arbeitgeber beim Hauptarbeitgeber bekommen.
Hallo Dennis,
willkommen zurück nach der letzten Lohn- und Gehaltsabrechnung, mit der nichts besser wurde.
Ihnen wird hier ja schon von allen Seiten eingebläut, dass Ihr aktueller Arbeitgeber tätig werden MUSS.
Spielen wir trotzdem Ihre Idee der Sperrung durch:
Sie setzen Ihren alten Arbeitgeber auf Antrag bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt auf Ihre persönliche Negativliste.
Der kann sich langsam ein Omlette darauf backen, weil er Sie nur mit St-Kl VI abrechnen kann, was er sowieso nicht mehr will.
ABER
NICHT St.-Kl I für den alten Arbeitgeber bedeutet NICHT St.-Kl I für den aktuellen Arbeitgeber!!!
Sie können beliebig viele Arbeitsverhältnisse mit St.-Kl VI haben. Und glauben Sie mir, ich kenne solche Fälle aus der täglichen Praxis.
Ihre Steuerklasse wird sich durch diese Sperrung keinen Deut ändern!
Sie werden nun sagen: Aber ich brauche doch einen HAUPTarbeitgeber, und nicht nur NEBENarbeitgeber.
Genau deshalb muss Ihr aktueller Arbeitgeber Sie als Hauptarbeitgeber anmelden - siehe oben . . .
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AW: Lohnsteuerklasse 6 durch 2. Arbeitgeber beim Hauptarbeitgeber bekommen.
Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigenDeswegen ja eine Korrekturmöglichkeit auf Seiten des Finanzamtes.
Das würde aber Voraussetzen, dass sich die Leute zumindest ein klein wenig mit der Materie auskennen.
wie soll ich den denn Sperren. Dieser ist 2 Monate nach beendigung des Arbeitsverhältnisses nähmlich immer noch als HA angemeldet.
Wenn ich diesen Zeitungsverlag dann auf Antrag sperren könnte dann wäre ich ja bei meinem jetzigen HA bei dem ich in die SKl. XI gerutscht bin wieder in der LStKl I.
Währe nett wenn mir das einer genauer erläutern könnte wie ich das im Finanzamt ganau Anstellen soll. Die sagen ja meistens, dass sie nicht zuständig währen und nicht machen können. (denen sind die hände gebunden) ^^
(Oder es fehlt denen einfach an Grundkenntnissen in der heutigen Infomationstechnologie, da ja früher das Grundwissen wohl aus Stempel und unterschriften bestanden hatte.)
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AW: Lohnsteuerklasse 6 durch 2. Arbeitgeber beim Hauptarbeitgeber bekommen.
Zitat von Cobblebox Beitrag anzeigenWäre der Wechsel von der Abmeldung des alten HAG abhängig, könnte dieser ihn ganz einfach blockieren und der neue HAG wäre machtlos dagegen.
Zitat von Cobblebox Beitrag anzeigenEine Verlagerung auf die Finanzämter würde zwischen den Beteiligten eine dritte Instanz schalten und somit neben einer weiteren potentiellen Fehlerquelle den Aufwand für Arbeitnehmer und Finanzämter sowie die allgemeinen Verwaltungskosten erhöhen.
Zitat von Cobblebox Beitrag anzeigenIm Übrigen ist ein Ping Pong zwischen den AG ganz einfach dadurch zu verhindern, indem den Nebenarbeitgebern die ID-Nummer nicht ausgehändigt wird. Dann müssen diese nach Steuerklasse 6 abrechnen. AG, die die IDNr. bereits besitzen, können auf Antrag des AN beim Finanzamt für dessen ELSTAM-Abruf gesperrt und somit ebenfalls zu Steuerklasse 6 gezwungen werden.Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 27.06.2014, 06:38.
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AW: Lohnsteuerklasse 6 durch 2. Arbeitgeber beim Hauptarbeitgeber bekommen.
Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigenDas System ist nicht so einfach wie möglich sondern auf diese Art sehr Fehleranfällig.
- Wäre der Wechsel von der Abmeldung des alten HAG abhängig, könnte dieser ihn ganz einfach blockieren und der neue HAG wäre machtlos dagegen.
- Eine Verlagerung auf die Finanzämter würde zwischen den Beteiligten eine dritte Instanz schalten und somit neben einer weiteren potentiellen Fehlerquelle den Aufwand für Arbeitnehmer und Finanzämter sowie die allgemeinen Verwaltungskosten erhöhen.
Im Übrigen ist ein Ping Pong zwischen den AG ganz einfach dadurch zu verhindern, indem den Nebenarbeitgebern die ID-Nummer nicht ausgehändigt wird. Dann müssen diese nach Steuerklasse 6 abrechnen. AG, die die IDNr. bereits besitzen, können auf Antrag des AN beim Finanzamt für dessen ELSTAM-Abruf gesperrt und somit ebenfalls zu Steuerklasse 6 gezwungen werden.
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