Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Durch ELSTAM in Klasse 6 eingestuft

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Durch ELSTAM in Klasse 6 eingestuft

    Durch die Umstellung auf ELSTAM bin ich in Steuerklasse 6 eingestuft worden. Beziehe eine monatliche ratierliche Abfindungszahlung und habe seit April einen 450 Euro-Job angefangen. Vorher war ich in Setuerklasse 3. Hat der Minijob was damit zu tun oder liegt der Fehler bei der Umstellung? Habe mein FA schon angeschrieben aber noch keine Antwort erhalten. Die Klasse 6 wirkt sich fatal auf das Nettoeinkommen aus und über kurz oder lang rutsche ich in die Miesen.

    Danke für hilfreiche Antworten.

    Michael

    #2
    AW: Durch ELSTAM in Klasse 6 eingestuft

    Die Elstam-Umstellung musste spätestens zum 1.1.2014 erfolgen. Dass ist doch jetzt über ein Jahr her.

    Und durch elstam wird auch niemand in Steuerklasse 6 umgestuft. In Elstam ist immer eine Steuerklasse zwischen 1 und 5 gespeichert.

    Um dir helfen zu können, solltest du erstmal den Sachverhalt etwas präziser formulieren.
    Du hast einen Minijob und daneben vom alten Arbeitgeber eine monatliche Abfindungszahlung. Und beim alten Arbeitgeber jetzt in Steuerklasse 6?
    Hab ich das richtig verstanden?
    Zuletzt geändert von Elster-Tester; 31.05.2015, 17:26.
    Mfg

    Kommentar


      #3
      AW: Durch ELSTAM in Klasse 6 eingestuft

      Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
      Die Elstam-Umstellung musste spätestens zum 1.1.2014 erfolgen. Dass ist doch jetzt über ein Jahr her.

      Und durch elstam wird auch niemand in Steuerklasse 6 umgestuft. In Elstam ist immer eine Steuerklasse zwischen 1 und 5 gespeichert.

      Um dir helfen zu können, solltest du erstmal den Sachverhalt etwas präziser formulieren.
      Du hast einen Minijob und daneben vom alten Arbeitgeber eine monatliche Abfindungszahlung. Und beim alten Arbeitgeber jetzt in Steuerklasse 6?
      Hab ich das richtig verstanden?
      Ja genauso ist der Sachverhalt. der Minijob scheint noch in 3 zu sein., jedenfalls war das bei der Maiabrechnung noch so.

      Kommentar


        #4
        AW: Durch ELSTAM in Klasse 6 eingestuft

        Ja was denn jetzt?
        Läuft der neue Job wirklich als Minijob?
        Da gibt es keine Steuerklassen, sondern beim Arbeitgeber pauschal versteuert und bei der Knappschaft registriert.

        Wenn es jetzt kein Minijob ist, sondern auf Lohnsteuerkarte läuft. Dann hat dein neuer Job Steuerklasse 3 und die anderen Zahlungen müssen folglich auf Steuerklasse 6 laufen.
        Mfg

        Kommentar


          #5
          AW: Durch ELSTAM in Klasse 6 eingestuft

          Hallo schlickrutscher,

          wenn es nicht so ist, wie Elster-Tester schrieb, dann hat dein Arbeitgeber etwas falsch gemacht ->wenn er dich pauschal versteuert, muss er dich in ELSTAM abmelden mit der Steuerklasse III, die Firma die dir deine monatliche Abfindung zahlt muss auch ELSTAM korrigieren, denn wenn ein Arbeitgeber dich als Hauptarbeitgeber anmeldet, wird ein anderes bestehendes Arbeitsverhältnis automatisch zum Nebenarbeitgeber mit Steuerklasse VI und das wird nicht automatisch wieder ein Hauptarbeitgeber.

          Du musst das mit deinem Arbeitgebern klären.

          Tschüß

          Kommentar


            #6
            AW: Durch ELSTAM in Klasse 6 eingestuft

            Danke für Eure Antworten. jetzt ist mir einiges klar geworden. Mein Minijob ist wohl nicht mit Pauschalversteuerung eingerichtet worden. Habe jetzt erst mal nachgefragt warum das so ist.

            Kommentar

            Lädt...
            X