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Alter Arbeitgeber meldet unerlaubt erneut an, Steuerklasse 6

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    #16
    AW: Alter Arbeitgeber meldet unerlaubt erneut an, Steuerklasse 6

    Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
    @rbsaphcm

    Hast du für den PS auch eine Quelle?

    Meinen Kenntnisstand habe ich aus HAUFE Personal Office Premium (Stand September 2015) sowie aus der telefonischen Rücksprache mit einem Steuerberater hinsichtlich der üblichen Praxis mit ELStAM.
    Wir hatten darüber auch erst Anfang dieses Jahres Kenntnis erlangt, über eine Online-Schulung, ebenfalls von HAUFE. Der Referent hatte mehrfach darauf hingewiesen. War auch mehr ein Hinweis, muss ja jeder selbst wissen.

    Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
    Hinsichtlich der rückwirkenden Abmeldung durch AG2 sehe ich aber das Problem, dass er zuvor die bereits erfolgten Lohnabrechnungen stornieren und die abgegebenen Lohnsteueranmeldungen berichtigen müsste. Er kann ja schlecht rückwirkend zum 01.01. abmelden wenn tatsächlich bereits bis März Lohn ausbezahlt und versteuert wurde. Daher ist zumindest für den AG2 die sauberste Lösung die Ab-/Anmeldung erst zu einem zukünftigen Termin durchzuführen.
    Das ist erstmal korrekt. Dafür gibt es allerdings doch die Rückrechnungsfunktion, wodurch die korrigierten Beträge periodengerecht verrechnet und entsprechend gemeldet werden. Ich kann hier allerdings erst mal nur von SAP sprechen. Und wenn die Änderung der Lohnsteuermerkmale rückwirkend ab 01.01.2016 eingespielt wird, muss man noch nicht mal hinsichtlich der LStB tätig werden.

    Es ist unkritisch und im Bereich des Möglichen, das AV unter dem neuen AG als HAG rückwirkend anzumelden. Und nachdem sämtliche Parteien dem AN hier insofern informiert hatten, dass eine rückwirkende Anmeldung unmöglich sei, sehe ich es aus berechtigt, das als Falschinformation zu bezeichnen...

    Zitat von V. Liersee Beitrag anzeigen
    Überprüfe doch erstmal Deine eigenen Aussagen, bevor Du andere Lügen strafst. Welche Steuerklasse bekommt der AN, wenn der AG sich als Neben-AG anmeldet?
    Wie Elster-Tester bereits geantwortet hat. Es ist ein Unterschied einfach nur mit StKl 6 ohne ELStAM oder unter einem angemeldeten AV als NAG abzurechnen. Hatte ich aber bereits geschrieben (Kirchensteuer, Hinzurechnungsbeträge).
    Zuletzt geändert von rbsaphcm; 24.03.2016, 16:33.

    Kommentar


      #17
      AW: Alter Arbeitgeber meldet unerlaubt erneut an, Steuerklasse 6

      Hallo rbsaphcm

      Zitat:..... Dafür gibt es allerdings doch die Rückrechnungsfunktion, wodurch die korrigierten Beträge periodengerecht verrechnet und entsprechend gemeldet werden. Ich kann hier allerdings erst mal nur von SAP sprechen. Und wenn die Änderung der Lohnsteuermerkmale rückwirkend ab 01.01.2016 eingespielt wird, muss man noch nicht mal hinsichtlich der LStB tätig werden.

      Genau das ist aber auch ein Problem, ich kenne viele Programme, die das eben nicht so korrekt machen.

      Tschüß

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        #18
        AW: Alter Arbeitgeber meldet unerlaubt erneut an, Steuerklasse 6

        Und es gibt leider auch viele Arbeitgeber die mit ihren Lohnbuchhaltungsprogrammen und ELSTAM auf Kriegsfuss stehen und es einfach nur passend anstatt richtig machen.
        Der neue AG des TE scheint leider auch so ein Fall zu sein, denn wenn bereits seit Januar von ELSTAM die Steuerklasse 6 ausgeworfen wird, warum wurde erst im März darauf reagiert?

        Fazit mal wieder für mich: das System ELSTAM ist in einigen Bereichen unnötig kompliziert und fehleranfällig. Und der Dumme ist immer der Arbeitnehmer.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
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