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Anmeldung Nebenarbeitgeber am ELStAM-Verfahren

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Anmeldung Nebenarbeitgeber am ELStAM-Verfahren

    Zitat von RPV Beitrag anzeigen
    Guten Morgen

    Vielen Dank für die Infos.

    Leider ist es definitiv in SAP nicht möglich, den Haken "Nebenarbeitgeber" zu setzen.
    Ich vermute deshalb wurde uns eingebläut die besagten Mitarbeiter nicht am ELStAM-Verfahren teilnehmen zu lassen.
    Melde ich mit Haken "Hauptarbeitgeber" an, werden wir immer die Gefahr haben anderen Arbeitgebern die Steuerklasse zu "klauen". Das ist nicht Sinn und Zweck des ganzen.

    Danke und Gruß
    Hallo RPV,

    und die Leidtragenden wären die betroffenen AN.
    Ich habe ein Jahr lang mit einer Firma die SAP hatte geackert, um klar zu machen wie ELSTAM richtig tickt und wie man auf die jeweiligen Fehlermeldungen reagiert,es ging um An- und Ummeldungen.

    Tschüß

    Tschüß

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Anmeldung Nebenarbeitgeber am ELStAM-Verfahren

    Ich vermute deshalb wurde uns eingebläut die besagten Mitarbeiter nicht am ELStAM-Verfahren teilnehmen zu lassen
    Dennoch sind die meisten Vorstandsetagen von SAP überzeugt! Getreu dem Motto: Was teuer ist, muss auch gut sein!

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  • RPV
    antwortet
    AW: Anmeldung Nebenarbeitgeber am ELStAM-Verfahren

    Guten Morgen

    Vielen Dank für die Infos.

    Leider ist es definitiv in SAP nicht möglich, den Haken "Nebenarbeitgeber" zu setzen.
    Ich vermute deshalb wurde uns eingebläut die besagten Mitarbeiter nicht am ELStAM-Verfahren teilnehmen zu lassen.
    Melde ich mit Haken "Hauptarbeitgeber" an, werden wir immer die Gefahr haben anderen Arbeitgebern die Steuerklasse zu "klauen". Das ist nicht Sinn und Zweck des ganzen.

    Danke und Gruß

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Anmeldung Nebenarbeitgeber am ELStAM-Verfahren

    Zitat von RPV Beitrag anzeigen
    Hallo in die Runde!

    Für mich ist die Sache total unlogisch, denn nur durch die Setzung des Haken Hauptarbeitgeber wird eine Anmeldung erzeugt und es gilt: Jeder unbeschränkt steuerpflichtige Mitarbeiter darf zu einem Zeitpunkt nur einmal am ELStAM-Verfahren teilnehmen.
    Hallo RPV,

    ganz so stimmt das nicht, es gibt nur eine Anmeldung als HAG, sobald ein weiteres Arbeitsverhältnis angemeldet wird, wird derjenige NAG. Auch bei bestehendem HAG und fälschlicher Anmeldung eines weiteren AG als HAG macht den korrekten HAG zum NAG.
    Aber wie schon von Pingu erwähnt, dass Programm muss auch eine Anmeldung als NAG zulassen.

    Tschüß

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  • Pingu
    antwortet
    AW: Anmeldung Nebenarbeitgeber am ELStAM-Verfahren

    Hallo,
    normalerweise müsste es auch eine Option "Anmeldung als Nebenarbeitgeber" geben- in ElsterFormular geht das. Also SAP/ Softwarebetreuung fragen...

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  • RPV
    hat ein Thema erstellt Anmeldung Nebenarbeitgeber am ELStAM-Verfahren.

    Anmeldung Nebenarbeitgeber am ELStAM-Verfahren

    Hallo in die Runde!

    Ich hoffe auf Hilfe, denn ich komme mit meinem Thema derzeit nicht weiter.
    Wir arbeiten mit SAP und rechnen viele Mitarbeiter im Niedriglohnbereich ab; demnach haben die Mitarbeiter mehrere Beschäftigungsverhältnisse.

    In einem Workshop zu ELStAM im letzten Jahr wurde uns folgendes eingebläut:
    alle versicherungspflichtigen Mitarbeiter, die bei uns mit der Steuerklasse 6 abgerechnet werden müssen, da ihre eigentliche Steuerklasse bereits bei einem anderen Arbeitgeber platziert ist, pflegen wir in den Steuerdaten mit Sonderverarbeitung „nicht teilnehmen“.

    Ein Finanzbeamte sagte uns nun, dass dies falsch sei: alle Arbeitsverhältnisse aus einer Nebenbeschäftigung eines Arbeitnehmers sind anzumelden. Dies ist insbesondere für die korrekte Ermittlung der Kirchensteuer erforderlich. Ausgenommen davon sind natürlich unsere Minijobber, die pauschal versteuert werden - klar. Diesen Wortlaut finde ich auch bei ELSTER im FAQ.

    Aber wie melde ich eine Nebenbeschäftigung an ohne den Haken Hauptarbeitgeber zu verwenden?
    Für mich ist die Sache total unlogisch, denn nur durch die Setzung des Haken Hauptarbeitgeber wird eine Anmeldung erzeugt und es gilt: Jeder unbeschränkt steuerpflichtige Mitarbeiter darf zu einem Zeitpunkt nur einmal am ELStAM-Verfahren teilnehmen.

    Lieben Dank für Unterstützung
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