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Arbeitgeber hat Änderung Steuerklasse nicht berücksichtigt

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Arbeitgeber hat Änderung Steuerklasse nicht berücksichtigt

    Hallo milestorm,

    kann ich dir aus eigener Erfahrung auch bestätigen -> Arbeitgeber hat im Oktober eine geänderte Lohnsteuerklasse mitgeteilt bekommen und rückwirkend das ganze Jahr berichtigt von VI auf V.

    Habe auch schon viele Problemfälle gehabt, dass Arbeitgeber sobald von ELSTAM was geliefert, auch wenn es aufgrund eines Fehlers ist, dann rückwirkend das ganze Jahr von I auf VI geändert, wo der Arbeitnehmer dann noch Geld mitbringen muss.

    Tschüß

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Arbeitgeber hat Änderung Steuerklasse nicht berücksichtigt

    Viele Lohnabrechnungsprogramme korrigieren die Abrechnung des Vormonats nach Übermittlung einer geänderten ELStAM automatisch.

    Das siehst du ja dann bei der nächsten Lohnabrechnung.

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  • Forumleser
    antwortet
    AW: Arbeitgeber hat Änderung Steuerklasse nicht berücksichtigt

    Tz 3.2 im Informationsleitfaden für Arbeitgeber (https://www.elster.de/elsterweb/atta...rbeitgeber.pdf) und § 41c EStG helfen da weiter.

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  • Kloebi
    antwortet
    AW: Arbeitgeber hat Änderung Steuerklasse nicht berücksichtigt

    wenn das Jahr noch nicht abgeschlossen ist, sollte der AG berichtigen können. Ob er das muss?

    Und verloren ist nichts. Spätestens in der Jahressteuererklärung gleicht sich das aus.

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  • Arbeitgeber hat Änderung Steuerklasse nicht berücksichtigt

    Hallo,

    ich habe Mitte Februar geheiratet. Das Finanzamt hat auf Antrag die Lohnsteuerklasse auf III am 21.02.18 rückwirkend zum Tag der Eheschließung geändert (14.02.18). Ich bekam heute den Lohn sowie die Lohnabrechnung für Februar 2018 erhalten, dort wurde ich noch mit Steuerklasse 1 abgerechnet. Das Finanzamt teilte auf Rückfrage mit, dass der Arbeitgeber entsprechend benachrichtigt wurde und diese Änderung auch am 04.03.18 abgerufen hat. Offensichtlich wurde die Lohnabrechnung schon vor dem 04.03.18 erstellt.

    Ist der Arbeitgeber zur Korrektur im Folgemonat verpflichtet, da er über ELSTAM informiert wurde und dies auch abgerufen jedoch nicht berücksichtigt hat? Ich weiß dass wir bei dieser Steuerklassenkonstellation zur Steuererklärung verpflichtet sind, allerdings nützt mir das jetzt nichts, da wir dadurch mehrere Hundert EUR diesen Monat verloren haben.

    Vielen Dank
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