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Steuerklasse 1 und 6

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  • holzgoe
    antwortet
    Hallo Florian,

    der einfachste Weg für alle Beteiligten ist doch der -> du beginnst beim neuen Arbeitgeber und der meldet sich ganz normal als HAG (Hauptarbeitgeber) an und bekommt deine korrekte Steuerklasse ausgeliefert.
    Das bestehende Arbeitsverhältnis wird dadurch zum NAG (Nebenarbeitgeber) und du bekommst für die drei Monate die Stkl. VI abgerechnet, danach meldet dich der Arbeitgeber ab und gut ist.

    Wenn du das jetzige Arbeitsverhältnis als HAG weiterführen würdest, wird der neue Arbeitgeber zum NAG und müsste von dir aufgefordert werden nach drei Monaten eine Ummeldung als HAG zu machen. Für dich ist die steuerliche Auswirkung egal, weil die Steuerklassen bei der Einkommensteuererklärung unerheblich sind.

    Tschüß

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  • FIGUL
    antwortet
    Hallo,

    warum sollst du Ärger mit dem FA bekommen?
    Die Steuerklasse interessiert das FA überhaupt nicht.
    Sie dient dem Arbeitgeber zur Abführung der Lohnsteuer.

    Gruß FIGUL

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  • Florian
    antwortet
    Okay danke für Eure Antworten,
    wichtig ist mir halt nur, das es überhaupt möglich ist und ich keinen Ärger vom Finanzamt bekomme.

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  • Charlie24
    antwortet
    Letztlich wird es keine große Rolle spielen, ob dich der eine oder der andere AG mit Steuerklasse 6 abrechnet, das wird bei der Einkommensteuerveranlagung

    dann schon ausgeglichen.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Wenn Dich der neue Arbeitgeber als Hauptarbeitgeber anmeldet dann hast Du beim alten die Steuerklasse 6. Alternativ könnte Dich der neue erstmal als Nebenarbeitgeber (oder wie auch immer sich das dann nennt) anmelden und das später ändern.

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  • Florian
    hat ein Thema erstellt Steuerklasse 1 und 6.

    Steuerklasse 1 und 6

    Hallo zusammen,

    aufgrund eines Aufhebungvertrages mit Abfindung zum Monatsende erhalte ich zudem noch weitere 3 Monate Gehalt vom alten Arbeitgeber. Nun beginne ich jedoch bereits ab dem nächsten Monat eine neue Stelle. Würde ich somit beim neuen Arbeitgeber mit Steuerklasse 6 berechnet werden?
    Falls ja, ist es nach diesen 3 Monaten möglich, dass der neue Arbeitgeber aufgrund einer Ab- und Neuanmeldung dann wieder nach der ursprünglichen Steuerklasse (3) berechnet?
    Oder zählen die 3 Monate vom alten Arbeitgeber als Nachzahlung und sind dann nur bei der Steuererklärung relevant?

    Vielen Dank für Eure Antworten.

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