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Kinderbetreuungskosten im elektronischen Steuerbescheid

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Kinderbetreuungskosten im elektronischen Steuerbescheid

    Natürlich. Begünstigt ist die reine Betreuungsleistung, die Dienstleistung. Das Entgelt für die Verpflegung hat doch damit nichts zu tun. Dein Frühstück oder Mittagessen zu Hause interessiert steuerlich Niemand, das Deines Kindes auch nicht. Wieso soll es dann interessieren, wenn Du diesen Speiseneinkauf quasi extern auslagerst ?

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  • sebn
    antwortet
    AW: Kinderbetreuungskosten im elektronischen Steuerbescheid

    Okaysen.

    Der liegt mir bisher noch nicht vor, da ich wie gesagt zunächst nur die Bescheiddaten aus dem Elstar-Formular abrufen konnte.

    Dann werde ich mal abwarten und schauen was dasteht.

    Für das nächste Mal noch zwei kleine Fragen:

    - Sollte ich denn zukünftig nur die 2/3 der Kinderbetreuungskosten in die St.Erklärung eintragen oder macht das FA diese Rechnung selber?
    - Meiner Kenntnis nach können Verpflegungskosten nicht als Kinderbetreuungskosten angerechnet werden - in Berlin Zahlen Eltern für die Unterbringung in Kita/Hort einen Verpflegungsanteil, der auch wie beschrieben explizit im Kostenfestsetzungsbescheid ausgewiesen wird. D.h. dieser Anteil ist auch von dieser Regelung betroffen?

    Beste Grüße,

    EURer

    sebn

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  • Kontierung
    antwortet
    AW: Kinderbetreuungskosten im elektronischen Steuerbescheid

    Guten Morgen,
    die erwünschten Erläuterungen sollten sich doch im Steuerbescheid (dem amtlichen Bescheid via Post) ersehen lassen. Soweit mir bekannt, werden Mahlzeiten ausgesondert...
    sh. auch hier:
    http://www.finanztip.de/kinderbetreuungskosten/

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  • sebn
    antwortet
    AW: Kinderbetreuungskosten im elektronischen Steuerbescheid

    Moinsen,

    erst einmal danke für die Info zum Erläuterungstext

    Komprimiert steht dort:

    - Zeile 67: Die Kostenpositionen (Kindertagesstätte und Hort) und die Summe (Partnerin-Steuererklärung analog)
    - Zeile 69: Gleiche Summe wie in Zeile 67 (bei meiner Partnerin: 0)
    - Zeile 70: Gemeinsamer Haushalt 01.01. bis 31.12. (Partnerin-Steuererklärung analog)
    - Der Bei mir berücksichtigte Anteil: 100% (bei meiner Partnerin: 0%)

    Dazu habe ich eine dezidierte Rechnung per Excel aufgestellt, wie sich die Kosten für die Kindertagesstätte und Hort en Detail zusammensetzen (gesetzl. Betreuungskosten, Verpflegungsanteil Mittagessen, Sonderbeitrag Kita, Kassegeld Kita). Und um da sicher zu gehen, habe ich die entsprechenden Verträge Hort und Kita sowie Kostenfestsetzungsbescheide de Jugendamts gleich mitgeliefert.

    PS: Selbst nach Abzug ggf. "streichbarer" Positionen (Sonderbeitrag Kita z.B. ist ein Beitrag, den die Kita als nicht staatliche Kita extra erhebt), komme ich nicht auf die 414 €.

    Für Antworten/Erläuterungen bin ich dankbar.

    Viele Grüße,

    Euer

    sebn

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Kinderbetreuungskosten im elektronischen Steuerbescheid

    Der Erläuterungstext ist bis auf den Betrag von 414 € Standardtext und sagt nichts Anderes als da steht: Laut Gesetz werden pauschal nur 2/3 berücksichtigt. Die andere Frage ist, wieso nur 414 €, denn 1.400 € x 2/3 sind 933 €. Selbst wenn ich mal nur 50 % ansetze, passt das nicht. Was hast Du denn konkret in den Zeilen 67-73 der Anlage Kind eingetragen ?

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  • sebn
    hat ein Thema erstellt Kinderbetreuungskosten im elektronischen Steuerbescheid.

    Kinderbetreuungskosten im elektronischen Steuerbescheid

    Liebe Elster-User,

    ich habe heute früh vorab meine Bescheiddaten für die Steuererklärung 2014 aus dem Elstar Programm abgerufen.

    Beim Abgleich der Bescheiddaten mit der Indikativen Berechnung, die man in Elster erstellen kann, komme ich an einer Stelle ins holpern.

    Ich hatte 2014 Aufwendungen für Kinderbetreuungskosten von ca 1.400 EUR. Meine Partnerin und ich sind nur verlobt, deshalb gibt es getrennte Steuererklärungen von uns, die Kosten habe aber ich getragen und entsprechend auch so in beiden Steuererklärungen vermerkt, wo man ja seit 2014 auch genau darstellen kann, wieviel welcher Elternteil an Aufwendungen getragen hat (bei mir: 100%, Partnerin: 0%).

    Angerechnet wurden nun 414 Euro. Die dazugehörige Erläuterungen verstehe ich - nach mehrmaligem Durchkesen - nicht im geringsten. Wortwörtlich heißt es:

    "Kinderbetreuungskosten können im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge nur
    mit 2/3 der Aufwendungen berücksichtigt werden.
    Es wurden Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben abgezogen. Knüpfen
    außersteuerliche Rechtsnormen (z. B. BAföG) an bestimmte definierte
    Begriffe an (z. B. "Einkünfte", "Summe der Einkünfte" und "Gesamtbetrag der
    Einkünfte"), sind die entsprechenden Werte für diese Zwecke um die
    Kinderbetreuungskosten in Höhe von 414 EUR zu mindern."


    Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten:

    - Es scheitert an meiner Intelligenz und jemand von Euch ist so nett mir zu erklären. was gemeint ist
    - Es ist wohl ein Fehler unterlaufen.


    PS: Bei den Kinderbetreuungskosten handelt es sich um "klassische" Kinderbetreuungskosten, also kein Musikunterricht, Verpflegung, etc., wo es für Ausnahmeregelungen gibt.


    Danke bereits für Eure Unterstützung.
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