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Verständnisfragen zu einigen EÜR-Positionen

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  • EÜR
    antwortet
    AW: Verständnisfragen zu einigen EÜR-Positionen

    Danke an Charlie24 für die Rückmeldung.

    Ich zweifle nicht daran, dass Elster richtig rechnet. Neben dem Minuszeichen zeigt dies auch die Passage "Sie mindern damit Ihre tatsächlich ermittelten Gesamtaufwendungen" in der Feldhilfe. Trotzdem finde ich es irreführend, eine Betriebseinnahme als negative Betriebsausgabe darzustellen. Der vermutliche Grund, nämlich die thematische Nähe zur nachfolgenden Entfernungspauschale, leuchtet mir überhaupt nicht ein. Schließlich stellt Elster ja auch nicht die USt-Erstattung als "negative Betriebsausgabe" über die Zeile mit der abgeführten USt. Die jetzige Positionierung ist m.E. sogar kontraproduktiv, da sie dazu verführt, in beide Zeilen denselben Wert einzutragen. Würde man Zeile 62 zu den Betriebseinnahmen stellen (unter die analog berechneten Privatfahrten), wäre jedem klar, dass die Zeilen 62 und 63 vollkommen anders berechnet werden und so gut wie nie denselben Wert bekommen.

    Was den fehlenden Hinweis auf den 10-Tageszeitraum bei der USt-Erstattung angeht, mag es ja sein, dass wegen der Bearbeitungsdauer beim Finanzamt nur selten so schnell erstattet wird. Trotzdem kann man natürlich durch eine schnelle Abgabe der USt-Voranmeldung Anfang Januar versuchen, eine abzusehende USt-Erstattung steuersparend in das Vorjahr zu verschieben, falls man dort ein geringeres Einkommen hatte als man es für das neue Jahr erwartet.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Verständnisfragen zu einigen EÜR-Positionen

    ... warum Zeile 62 keine Betriebseinnahme ist oder mir erklären kann, warum bei Zeile 17 die 10-Tagesregelung nicht gilt,
    Vor Zeile 62 steht unübersehbar ein Minuszeichen, der Betrag wird also rechnerisch wie eine Betriebseinnahme behandelt.

    So schnell arbeiten die Finanzämter vermutlich nicht, dass sie einen Vorsteuerüberschuss für Dezember bis zum 10. Januar erstatten, also hat man sich den Hinweis dort geschenkt.
    Das sagt ja nichts darüber, was steuerrechtlich gilt.

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  • EÜR
    antwortet
    AW: Verständnisfragen zu einigen EÜR-Positionen

    Nachtrag für L. E. Fant: Die Einigung mit dem FA dürfte dann wohl so aussehen, dass gestattet wird, diese Uralt-Gewerbesteuer ausnahmsweise bei den "Sonstigen beschränkt abziehbaren Betriebsausgaben" in das Feld "abziehbar" zu stellen. M.E. besser, als mit einem allgemeinen "abziehbar"-Feld bei der Gewerbesteuer Falscheingaben zu provozieren.

    So und nun zu meinen beiden anderen Fragen. Ich bin keineswegs so rechthaberisch, wie es scheinen mag. Falls mir jemand Gründe nennen kann, warum Zeile 62 keine Betriebseinnahme ist oder mir erklären kann, warum bei Zeile 17 die 10-Tagesregelung nicht gilt, wäre ich echt dankbar und natürlich bereit, meine Ansicht zu ändern.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Verständnisfragen zu einigen EÜR-Positionen

    Zitat von EÜR Beitrag anzeigen
    Danke für den Hinweis auf die Langsamkeit unserer Gerichte. M.E. aber kein Grund, dieses Feld für alle offen zu halten. Im (extrem seltenen) Einzelfall sollte doch wohl eine Abstimmung mit dem jeweiligen Finanzamt-Sachbearbeiter möglich sein (auf Basis des vorgelegten Gerichtsurteils). Habe mein Thema übrigens gerade im Entwicklerforum nochmals eröffnet. Wer noch Antworten auf meine Fragen hat, möge bitte mit dorthin wechseln...
    Hallo EÜR,

    beim Entwicklerforum müssen wir die Segel streichen -> hier sind Anwender unterwegs die anderen Anwendern bei Problemen rings um ELSTER -> siehe diverse Unterforen helfen.

    Tschüß

    P.S. Viel Erfolg

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  • V. Liersee
    antwortet
    AW: Verständnisfragen zu einigen EÜR-Positionen

    Doppelt hält nicht besser. Ich mache hier zu und verschiebe den anderen Beitrag wunschgemäß.

    Edit: Wer auch immer den letzten Thread von EÜR eben in den ersten verschoben hat...
    Zuletzt geändert von V. Liersee; 19.05.2016, 13:49.

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  • EÜR
    antwortet
    AW: Verständnisfragen zu einigen EÜR-Positionen

    Danke für den Hinweis auf die Langsamkeit unserer Gerichte. M.E. aber kein Grund, dieses Feld für alle offen zu halten. Im (extrem seltenen) Einzelfall sollte doch wohl eine Abstimmung mit dem jeweiligen Finanzamt-Sachbearbeiter möglich sein (auf Basis des vorgelegten Gerichtsurteils). Habe mein Thema übrigens gerade im Entwicklerforum nochmals eröffnet. Wer noch Antworten auf meine Fragen hat, möge bitte mit dorthin wechseln...

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  • EÜR
    antwortet
    Verständnisfragen zu einigen EÜR-Positionen

    Hallöchen, ich hatte mein Thema wohl in der falschen Abteilung des Elster-Forums eingestellt, deshalb jetzt nochmals: Ich versuche gerade, eine Software zur EÜR zu programmieren und bin auf einige Sachen gestoßen, die mir seltsam vorkommen:
    1.) Die Gewerbesteuer und die darauf entfallenden Nebenleistungen sind schon lange keine Betriebsausgaben mehr. Warum gibt es noch immer ein "abziehbar"-Feld?
    2.)Die "Kraftfahrzeugkosten für Wege zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte; Familienheimfahrten, pauschaliert oder tatsächlich" stehen unter den Betriebsausgaben, sind aber m.E. Betriebseinnahmen (analog zur Rubrik "Private Kfz-Nutzung"). Lediglich die folgende Entfernungspauschale ("Mindestens abziehbare Kraftfahrzeugkosten für Wege zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte; Familienheimfahrten") stellt eine Betriebsausgabe dar. Liege ich richtig, dass die Zuordnung der erstgenannten Position zu den Betriebsausgaben falsch ist?
    3.) Es gibt eine Betriebsausgabe "An das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer; die Regelung zum 10-Tageszeitraum nach §11 Abs. 2 Satz 2 EStG ist zu beachten". Bei der analogen Betriebseinnahmen-Position "Vom Finanzamt erstattete und ggf. verrechnete Umsatzsteuer" fehlt jedoch ein analoger 10-Tages-Hinweis, obwohl §11 Abs. 1 (!) Satz 2 EStG dies auch für Einnahmen so vorsieht. Liege ich richtig, dass der Hinweis in Elster vergessen wurde?
    Besten Dank im voraus für eure Meinungen!

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Verständnisfragen zu einigen EÜR-Positionen

    Zitat von EÜR Beitrag anzeigen
    Ich habe noch nie Gewerbesteuer bezahlt, aber da diese seit 2008 nicht mehr abziehbar ist, kann ich mir nicht vorstellen, dass es heute noch zu Zahlungen kommt, die sich auf den Zeitraum davor beziehen. Was anderes kann denn da jetzt noch abgezogen werden?
    Wenn die Steuererklärung sehr spät abgegeben wird dann wird auch über einen eventuellen Einspruch dagegen spät entschieden. Eine Klage gegen den Bescheid kann sich über Jahre hinziehen. Am End zehren die Prozesskosten die an der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebs und nach der Entscheidung wird die Steuer erst nochmal gestundet.

    Das ist natürlich nicht der Standardfall. Aber dass das nicht gelegentlich so läuft, das kann ich mir jetzt nicht vorstellen.

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  • stiller
    antwortet
    AW: Verständnisfragen zu einigen EÜR-Positionen

    Zitat von EÜR Beitrag anzeigen
    Hallöchen! Ich versuche gerade, eine Software zur EÜR zu programmieren und bin auf einige Sachen gestoßen, die mir seltsam vorkommen:
    1.) Die Gewerbesteuer und die darauf entfallenden Nebenleistungen sind schon lange keine Betriebsausgaben mehr. Warum gibt es noch ein "abziehbar"-Feld?
    2.)Die "Kraftfahrzeugkosten für Wege zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte; Familienheimfahrten, pauschaliert oder tatsächlich" stehen unter den Betriebsausgaben, sind aber m.E. Betriebseinnahmen (analog zur Rubrik "Private Kfz-Nutzung"). Lediglich die folgende Entfernungspauschale ("Mindestens abziehbare Kraftfahrzeugkosten für Wege zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte; Familienheimfahrten") stellt eine Betriebsausgabe dar. Liege ich richtig, dass die Zuordnung der erstgenannten Position zu den Betriebsausgaben falsch ist?
    3.) Es gibt eine Betriebsausgabe "An das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer; die Regelung zum 10-Tageszeitraum nach §11 Abs. 2 Satz 2 EStG ist zu beachten". Bei der analogen Betriebseinnahmen-Position "Vom Finanzamt erstattete und ggf. verrechnete Umsatzsteuer" fehlt jedoch ein analoger 10-Tages-Hinweis, obwohl §11 Abs. 1 (!) Satz 2 EStG dies auch für Einnahmen so vorsieht. Liege ich richtig, dass der Hinweis in Elster vergessen wurde?
    Besten Dank im voraus für eure Meinungen!
    Dafür gibt es ein extra Entwicklerforum!

    -> Entwickler

    Wir würden Dein Produkt vielleicht usen.

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  • EÜR
    antwortet
    AW: Verständnisfragen zu einigen EÜR-Positionen

    Ich habe noch nie Gewerbesteuer bezahlt, aber da diese seit 2008 nicht mehr abziehbar ist, kann ich mir nicht vorstellen, dass es heute noch zu Zahlungen kommt, die sich auf den Zeitraum davor beziehen. Was anderes kann denn da jetzt noch abgezogen werden?

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Verständnisfragen zu einigen EÜR-Positionen

    Zitat von EÜR Beitrag anzeigen
    Warum gibt es noch ein "abziehbar"-Feld?
    Was ist denn da an der Eingabehilfe zu Zeile 57 nicht zu verstehen?

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  • EÜR
    hat ein Thema erstellt Verständnisfragen zu einigen EÜR-Positionen.

    Verständnisfragen zu einigen EÜR-Positionen

    Hallöchen! Ich versuche gerade, eine Software zur EÜR zu programmieren und bin auf einige Sachen gestoßen, die mir seltsam vorkommen:
    1.) Die Gewerbesteuer und die darauf entfallenden Nebenleistungen sind schon lange keine Betriebsausgaben mehr. Warum gibt es noch ein "abziehbar"-Feld?
    2.)Die "Kraftfahrzeugkosten für Wege zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte; Familienheimfahrten, pauschaliert oder tatsächlich" stehen unter den Betriebsausgaben, sind aber m.E. Betriebseinnahmen (analog zur Rubrik "Private Kfz-Nutzung"). Lediglich die folgende Entfernungspauschale ("Mindestens abziehbare Kraftfahrzeugkosten für Wege zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte; Familienheimfahrten") stellt eine Betriebsausgabe dar. Liege ich richtig, dass die Zuordnung der erstgenannten Position zu den Betriebsausgaben falsch ist?
    3.) Es gibt eine Betriebsausgabe "An das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer; die Regelung zum 10-Tageszeitraum nach §11 Abs. 2 Satz 2 EStG ist zu beachten". Bei der analogen Betriebseinnahmen-Position "Vom Finanzamt erstattete und ggf. verrechnete Umsatzsteuer" fehlt jedoch ein analoger 10-Tages-Hinweis, obwohl §11 Abs. 1 (!) Satz 2 EStG dies auch für Einnahmen so vorsieht. Liege ich richtig, dass der Hinweis in Elster vergessen wurde?
    Besten Dank im voraus für eure Meinungen!
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