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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Verpflegungsmehraufwand Homeoffice

    Ich verschiebe das Thema schlussendlich in ein besser passendes Unterforum und schreibe den Programmnamen in den Titel.

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  • BigF
    antwortet
    AW: Verpflegungsmehraufwand Homeoffice

    Super Danke, ich glaub jetzt habe ich es

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Verpflegungsmehraufwand Homeoffice

    ... bei Erstattungen, was ich von der Firma bekommen habe und beim letzten Reiter gar nix, da es ja nicht in meiner Lohnsteuerbescheinigung steht. Wäre das korrekt so?
    Die 3 Monate sind nur dann von Bedeutung, wenn du 3 Monate am Stück die gleiche Auswärtstätigkeit (gleicher Kunde) ausüben würdest. Das ist bei Außendienstmitarbeitern ja nicht üblich.

    Wahrscheinlich ist das wieder so eine Eigenheit von Quicksteuer. Du musst zunächst Fahrtätigkeit auswählen, jedenfalls bei Taxman geht das so.

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  • BigF
    antwortet
    AW: Verpflegungsmehraufwand Homeoffice

    Ok, ich vertstehe.
    Eine letzte Frage habe ich noch. Bin bei Werbungskosten>Dann Auswärtstätigkeit aber als Zeitraum kann ich nur 3 Monate erfassen.
    Ich habe da als Reiter
    Aufwendungen Auswärtstätigkeit
    Erstattungen für alle Auswärtstätigkeiten
    Zuschüsse laut Lohnsteuerbescheinigung
    Meine Logig sagt mir dann ich gebe bei den Aufwendungen Auswärtstätigkeit die tatsächlichen Tag an, bei Erstattungen, was ich von der Firma bekommen habe und beim letzten Reiter gar nix, da es ja nicht in meiner Lohnsteuerbescheinigung steht. Wäre das korrekt so? Was mi h halt verwirrt ist, das ich eigentlich nur ein Zeitraum von 3 Monaten erfassen kann.

    LG

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Verpflegungsmehraufwand Homeoffice

    Ich werde es denn so machen, dass ich die Hälfte der Tage in denen ich nur 6 Euro bekommen habe eintrage.
    Nein, so geht das nicht! Das führt doch nur zur Verwirrung, wenn du eventuell doch die Belege nachreichen musst.

    Du erklärst richtig alle Tage mit über 8 Stunden Abwesenheit und gibst auch die Summe der Arbeitgebererstattungen an.

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  • BigF
    antwortet
    AW: Verpflegungsmehraufwand Homeoffice

    Vielen Dank für deine Hilfe CHarlie.
    Ich denke ich habe das jetzt gefunden. Ich werde es denn so machen, dass ich die Hälfte der Tage in denen ich nur 6 Euro bekommen habe eintrage.
    LG

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Verpflegungsmehraufwand Homeoffice

    Zitat von BigF Beitrag anzeigen
    Das wäre bei mir der Fall. Für 8Std Tage bekomme ich nur 6Euro. Bedeutet das ich kann für alle Tage im Jahr wo ich nur 6 Euro bekommen habe, die anderen 6 steuerlich geltend machen? Was ich nicht ganz verstehe ist wie ich das eintragen soll? Muss ich zusätzlich meine Reisekostenabrechnungen mitschicken?

    LG
    Mitschicken musst du zunächst gar nichts. Falls das Finanzamt deine Reisekostenabrechnungen sehen will, wird es diese anfordern.

    Ich habe noch eine ältere Version von Taxman installiert. Da kommt man über Werbungskosten > Weg zur Arbeit/Reisen/doppelter Haushalt in den passenden Eingabebereich, wo sich dann auch die Anzahl der Tage eintragen lässt.
    Taxman ist auch von Lexware. Alles ziemlich umständlich!

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  • BigF
    antwortet
    AW: Verpflegungsmehraufwand Homeoffice

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen

    Ausnahme: Bleibt das, was dir der AG erstattet hat, hinter den vom Steuerrecht gebilligten Pauschalen zurück, kannst du das natürlich erklären.
    Die tatsächliche Arbeitgebererstattung musst du aber auch in diesem Fall angeben, sonst wäre das Steuerhinterziehung

    Das wäre bei mir der Fall. Für 8Std Tage bekomme ich nur 6Euro. Bedeutet das ich kann für alle Tage im Jahr wo ich nur 6 Euro bekommen habe, die anderen 6 steuerlich geltend machen? Was ich nicht ganz verstehe ist wie ich das eintragen soll? Muss ich zusätzlich meine Reisekostenabrechnungen mitschicken?

    LG

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Verpflegungsmehraufwand Homeoffice

    Zitat von BigF Beitrag anzeigen
    Ich meinte natürlich die Lohnsteuerbescheinigung. Unter Punkt 20 ist bei mir nix aufgeführt.
    LG
    Du kannst Verpflegungsmehraufwand für Auswärtstätigkeit, den dir dein Arbeitgeber bereits steuerfrei ersetzt hat, grundsätzlich nicht zusätzlich geltend machen!

    Ausnahme: Bleibt das, was dir der AG erstattet hat, hinter den vom Steuerrecht gebilligten Pauschalen zurück, kannst du das natürlich erklären.
    Die tatsächliche Arbeitgebererstattung musst du aber auch in diesem Fall angeben, sonst wäre das Steuerhinterziehung

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  • BigF
    antwortet
    AW: Verpflegungsmehraufwand Homeoffice

    Ich meinte natürlich die Lohnsteuerbescheinigung. Unter Punkt 20 ist bei mir nix aufgeführt.
    LG

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Verpflegungsmehraufwand Homeoffice

    Hallo,

    Zitat BigF: ich arbeite im Aussendienst und habe gelesen das man einen Verpflegungsmehraufwand steurlich absetzen kann. 6euro für 8, 12euro für 12 und 24euro für 24std Arbeit.

    Das ist aber schon lange her.
    Aktuell ab 8Std = 12€ 24Std = 24€
    In der Lohnsteuererklärung (gibt es nicht) findest du das nicht sondern in der Lohnsteuerbescheinigung, die du von deinem AG erhalten hast, unter Punkt 20 - steuerfreie Verpflegungszuschüsse....

    Gruß FIGUL

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  • BigF
    antwortet
    AW: Verpflegungsmehraufwand Homeoffice

    Erstmal danke für deine Atnwort. In meiner Lohnsteuererklärung ist das nicht mit aufgeführt.
    Quicksteuer ist eigentlich ganz übersichtlich aber das finde ich einfach nicht.
    Wenn es nicht aufgeführt ist, kann ich es dann steuerlich geltend machen?

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Verpflegungsmehraufwand Homeoffice

    Kann ich trotzdem in meiner Streuererklärung den Verpflegungsmehraufwand zusätzlich aufführen?
    Wenn er auf der Lohnsteuerbescheinigung als steuerfreier Ersatz ausgewiesen ist, musst du die Auswärtstätigkeit sogar erklären, auch wenn es für dich steuerlich ein Nullsummenspiel ist!

    Quicksteuer habe ich selbst nicht. Wo sich das dort versteckt, kann ich dir deshalb nicht sagen.

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  • BigF
    hat ein Thema erstellt Verpflegungsmehraufwand Quicksteuer.

    Verpflegungsmehraufwand Quicksteuer

    Hallo,

    ich arbeite im Aussendienst und habe gelesen das man einen Verpflegungsmehraufwand steurlich absetzen kann. 6euro für 8, 12euro für 12 und 24euro für 24std Arbeit.
    In meiner Reisekostenabrechnung von der Firma bekomme ich jeden Monat diese Beträge. Die bekomme ich ja Netto vom Arbeitgeber. Kann ich trotzdem in meiner Streuererklärung den Verpflegungsmehraufwand zusätzlich aufführen? Wenn ja wo in der Quicksteuer 18 finde ich den Reiter? [B]in in den Werbungskosten aber finde es nicht. Wäre toll wenn mir jemand helfen könnte.
    Vielen dank schon mal
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