AW: Anlage L - EÜR wie befüllen - Pachteinnahmen
Wenn jemand nur steuerbefreite Umsätze erzielt, ist er kein Kleinunternehmer und muss die Kleinunternehmerregelung auch nicht in Anspruch nehmen. Bringt ja auch nichts!
Die Kleinunternehmerregelung nimmt man in Anspruch, wenn man steuerpflichtige Umsätze unter 17.500 € erwartet und die Regelbesteuerung keine Vorteile bietet.
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenWenn du keine anderen Einnahmen als denn Pachtzins hast, ist das aber überflüssig. Da wären ja unter beiden Kennzahlen exakt die gleichen Beträge einzutragen, was aber bedeuten würde,
dass du als Kleinunternehmer dann 0 € eingenommen hast. Da ist m. E. die Zeile 15 mit der Kennzahl 103 schon schlüssiger.
Glaube aber nicht, dass ich Kleinunternehmer bin.............frage mal besser nen Steuerberater oder?
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Zitat von pmeyer Beitrag anzeigenDoch, WISO Sparbuch bietet Zeile 11 und 12 (Kennzahl 111+119) in der EÜR an, allerdings nur, wenn ich "Anwendung der Kleinunternehmerregelung" wähle.
dass du als Kleinunternehmer dann 0 € eingenommen hast. Da ist m. E. die Zeile 15 mit der Kennzahl 103 schon schlüssiger.
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenNimm die Nummer 2, das ist die richtige Auswahl. Bei dieser Auswahl müssten die Pachteinnahmen richtig unter Kennzahl 103 der EÜR eingetragen werden.
Ich trage solche Einnahmen ausnahmsweise dann bei Kleinunternehmer ein, wenn noch Anlagevermögen oder andere Sachen verkauft werden, für die ich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen kann.
Aber dann gebe ich natürlich die steuerfreien Pachteinnahmen zusätzlich in Zeile 12, Kennzahl 119 ein. Das können diese Programme nach meiner Erfahrung in der Regel aber nicht.
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Nimm die Nummer 2, das ist die richtige Auswahl. Bei dieser Auswahl müssten die Pachteinnahmen richtig unter Kennzahl 103 der EÜR eingetragen werden.
Ich trage solche Einnahmen ausnahmsweise dann bei Kleinunternehmer ein, wenn noch Anlagevermögen oder andere Sachen verkauft werden, für die ich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen kann.
Aber dann gebe ich natürlich die steuerfreien Pachteinnahmen zusätzlich in Zeile 12, Kennzahl 119 ein. Das können diese Programme nach meiner Erfahrung in der Regel aber nicht.
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenumsatzsteuerbefreit (§ 4 Nr. 12a UStG)
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenEin ruhender landwirtschaftlicher Betrieb darf die Durchschnittsbesteuerung nach § 24 UStG nicht anwenden, außerdem sind Pachteinnahmen aus landwirtschaftlichen Flächen umsatzsteuerbefreit (§ 4 Nr. 12a UStG).
Nimm die Zeile 15, Kennzahl 103 der EÜR, falls du sonst keine Einnahmen aus deinem landwirtschaftlichem Betrieb hast. Die EÜR passt natürlich für solche Fälle.
Wie du das bei WISO eingeben musst, da bin ich allerdings auch überfragt.
Dann noch eine Frage zu "Angaben zur Umsatzsteuer", die ich in WISO über eine Klappleiste auswählen muss:
Optionen sind:
1. umsatzsteuerpflichtig
2. umsatzsteuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzugsberechtigung
3. ausschließlich umsatzsteuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzugsberechtigung
4. Anwendung der Kleinunternehmerregelung
5. Vorsteuerabzug anhand von Durchschnittssätzen
2 oder doch 4 und dann Zeile 15 EÜR?
Gruß
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Ein ruhender landwirtschaftlicher Betrieb darf die Durchschnittsbesteuerung nach § 24 UStG nicht anwenden, außerdem sind Pachteinnahmen aus landwirtschaftlichen Flächen umsatzsteuerbefreit (§ 4 Nr. 12a UStG).
Nimm die Zeile 15, Kennzahl 103 der EÜR, falls du sonst keine Einnahmen aus deinem landwirtschaftlichem Betrieb hast. Die EÜR passt natürlich für solche Fälle.
Wie du das bei WISO eingeben musst, da bin ich allerdings auch überfragt.
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Ob Du Kleinunternehmer bist, oder Deine Umsätze als Landwirt pauschalierst, oder ob Du normale Umsatzsteuer ausweist ... wenn Dus nicht weißt, ich hab keine Ahnung.
Die Anlage kannst Du übrigens auf einem Bilderserver hochladen und hier verlinken.
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Hallo,
ich bin mit diesem Programm am verzweifeln:
Ich gebe die Anlage L ab, da ich die Flächen meines ehemaligen landwirtschaftlichen Betriebes verpachte; bin sonst Arbeitnehmer.
Habe Pachteinnahmen von 2.000,00 EUR jährlich.
Fragen:
- Was gebe ich im WISO-Programm bei "Angaben zur Umsatzsteuer" (siehe Anlage) an?
- In welcher Zeile der Anlage EÜR gebe ich die Einnahmen an?
-> Ich tendiere zur "Anwendung der Kleinunternehmerregelung" und Zeile 11. Korrekt?
Irgendwie habe ich das Gefühl, dass das Programm/die Anlage EÜR nicht zu meiner Situation passt.
Bitte Hilfe.
Vielen Dank und GrußStichworte: -
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