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Änderungsbescheid wird aus Datenschutzgründen nicht mehr online bereitgestellt

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Änderungsbescheid wird aus Datenschutzgründen nicht mehr online bereitgestellt

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    ....... Ich habe meinen Änderungsbescheid für das Jahr 2014 im

    August 2018 allerdings noch übermittelt bekommen.
    Hallo,

    da war ja auch noch nicht Herbst.

    Tschüß

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Änderungsbescheid wird aus Datenschutzgründen nicht mehr online bereitgestellt

    Der Hintergrund für die Änderung der Bereitstellungspraxis war nach meiner Kenntnis, dass wegen der Neuberechnung der Eigenbelastung bei den agB im letzten Herbst

    sehr viele Steuerbescheide aus früheren Jahren geändert werden mussten. Nachdem sich die steuerliche Vertretung der Betroffenen zwischenzeitlich längst geändert haben

    konnte, wurde dann festgelegt, die Bescheiddaten von Änderungsbescheiden überhaupt nicht mehr zu übermitteln. Ich habe meinen Änderungsbescheid für das Jahr 2014 im

    August 2018 allerdings noch übermittelt bekommen.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Änderungsbescheid wird aus Datenschutzgründen nicht mehr online bereitgestellt

    Hallo,

    dann verschieben wir verschieben wir Hugo1964 mit seinem Thema mal ins passende Unterforum.

    Tschüß

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Änderungsbescheid wird aus Datenschutzgründen nicht mehr online bereitgestellt

    Zitat: Also FIGUL, natürlich geht das, einfach so nach alter Väter Sitte, klar. Aber es ist natürlich bequemer das Programm die Daten vergleichen und sich Abweichungen mit Sirenenton und automatisiertem Einspruch, wenn nicht sogar elektronischer Verfassungsbeschwerde auswerfen zu lassen. Dir ist doch klar, dass er das damit meint.

    Hallo,

    ich habs nicht so mit dem vollautomatischen Kram :-(

    Gruß FIGUL

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Änderungsbescheid wird aus Datenschutzgründen nicht mehr online bereitgestellt

    Also FIGUL, natürlich geht das, einfach so nach alter Väter Sitte, klar. Aber es ist natürlich bequemer das Programm die Daten vergleichen und sich Abweichungen mit Sirenenton und automatisiertem Einspruch, wenn nicht sogar elektronischer Verfassungsbeschwerde auswerfen zu lassen. Dir ist doch klar, dass er das damit meint.

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Änderungsbescheid wird aus Datenschutzgründen nicht mehr online bereitgestellt

    Hallo,

    Zitat:
    dass ich ohne die elektronische Übermittlung,
    den Steuerbescheid mit dem Wiso Sparbuch nicht überprüfen könnte.
    Und warum nicht?
    Das geht genauso mit dem allein rechtsgültigen Papierbescheid

    Gruß FIGUL

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  • Hugo1964
    antwortet
    AW: Änderungsbescheid wird aus Datenschutzgründen nicht mehr online bereitgestellt

    Danke für die Info.

    Dann glaube ich es jetzt doch

    Hugo1964

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  • stiller
    antwortet
    AW: Änderungsbescheid wird aus Datenschutzgründen nicht mehr online bereitgestellt

    Die Finanzämter können sich das nicht aussuchen! Ein Anspruch besteht auf den Service nicht, weil allein der Papierbescheid rechtsgültig ist.

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  • Kloebi
    antwortet
    AW: Änderungsbescheid wird aus Datenschutzgründen nicht mehr online bereitgestellt

    ja, das ist seit Herbst 2018 so.

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  • Änderungsbescheid wird aus Datenschutzgründen nicht mehr online bereitgestellt

    Hallo zusammen,

    kürzlich bekam ich meinen Änderungsbescheid für die Einkommensteuer 2017 per Briefpost zugestellt.
    Normalerweise bekommt am am gleichen Tag eine Mail vom Elsterportal, dass Daten abgeholt werden können.
    Die war bei mir aber nicht der Fall.
    Ich setzte mich mit den zuständigen Finanzamt in Verbindung und beschwerte mich, dass ich ohne die elektronische Übermittlung,
    den Steuerbescheid mit dem Wiso Sparbuch nicht überprüfen könnte.
    Nach ca. einer Woche bekam ich einen Rückruft eines Mitarbeiters der IT-Abteilung vom zuständigen Finanzamt.
    Dieser teilte mir mit, dass seit neustem Änderungsbescheide aus Datenschutzgründen nicht mehr elektronisch bereitgestellt werden.

    Zuerst war ich überrumpelt und glaubte dies.
    Jetzt kann ich es gar nicht mehr glauben!
    Kann die Aussage jemand bestätigen? Kann das jedes Finanzamt für sich entscheiden und habe ich nicht einen Anspruch auf eine elektronische Rückübermittlung?


    Danke für eure Antworten im Voraus.


    Hugo1964
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