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Dienstwagen und keine erste Tätigkeitsstätte aber Eintrag in Zeile 31 Anlage N

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  • PlCARD
    antwortet
    AW: Dienstwagen und keine erste Tätigkeitsstätte aber Eintrag in Zeile 31 Anlage N

    Weil ich nur einen Tag an der einen Stätte tätig bin und die andere Stätte nicht dauerhaft ist bin ich der Meinung, dass keine erste Tätigkeitsstätte zugeordnet werden muss.

    Arbeite mit Wiso

    Viele Grüße

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Dienstwagen und keine erste Tätigkeitsstätte aber Eintrag in Zeile 31 Anlage N

    Warum glaubst du, dass du überhaupt keine 1. Tätigkeitsstätte hast?

    Welches Steuerprogramm verwendest du? ElsterFormular ja sicher nicht.

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  • Dienstwagen und keine erste Tätigkeitsstätte aber Eintrag in Zeile 31 Anlage N

    Hallo zusammen,

    bin verzweifelt am suchen, finde aber bisher keinen vergleichbaren Fall, an dem ich mich orientieren könnte.

    Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag bei meinen Arbeitgeber und arbeite in dessen Räumlichkeiten einen Tag/Woche. Das waren für 2018 aufgrund Urlaub/Krankheit 24 Tage.
    Die vier weiteren Tage bin ich in Arbeitnehmerüberlassung bei einem Kunden eingesetzt (nicht dauerhaft, begrenzt auf 20 Monate). Das waren für 2018 aufgrund Urlaub/Krankheit 191 Tage.

    Somit bin ich der Meinung, dass ich keine erste Tätigkeitsstätte haben muss und der Dienstwagen nur mit der 1% Regelung versteuert wird, aber keine 0,03% für Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitststelle (so ists auch auf meiner Lohnsteuerkarte).

    Schwierig wird es, da mich mein Steuerprogramm immer dahin schickt, dass ich für die 24 Tage die Entfernungspauschale (24x18 Kilometer) ansetzen darf.
    Diese erscheinen dann in Zeile 31 Anlage N, darüber steht "erste Tätigkeitsstätte", die ich ja nicht habe...

    Für die Tätigkeit beim Kunden kann ich laut Programm 90 Tage Verpflegungsmehraufwendungen ansetzen.

    Passt das grundsätzlich so, ist da was falsch oder habe ich evtl. was vergessen?

    Schonmal Danke und Grüße
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