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Erste Zusammenveranlagung - was muss ich beachten?

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  • Elefant
    antwortet
    AW: Erste Zusammenveranlagung - was muss ich beachten?

    ___Das wäre aber schon eine ungewöhnliche Definition von jobbt nebenher. ;-)

    Find ich nicht

    http://www.jobscout24.de/Jobs_Ergebnisliste.html?IPath=QH&exCrit=QID%3dA385 5730636332%3bst%3da%3buse%3dALL%3brawWords%3dNeben job%3bCID%3dDE%3bSID%3d%3f%3bTID%3d0%3bLOCCID%3dDE %3bENR%3dNO%3bDTP%3dDRNS%3bYDI%3dYES%3bIND%3dALL%3 bPDQ%3dAll%3bPDQ%3dAll%3bPAYL%3d0%3bPAYH%3dgt120%3 bPOY%3dNO%3bETD%3dALL%3bRE%3dALL%3bMGT%3dDC%3bSUP% 3dDC%3bFRE%3d30%3bCHL%3dIL%3bQS%3dsid_unknown%3bSS %3dNO%3bTITL%3d0%3bOB%3d-modifiedint%3bJQT%3dRAD%3bJDV%3dFalse%3bSITEENT%3d JSJ%3bMaxLowExp%3d-1%3bRecsPerPage%3d25&sc_cmp1=JS_JS_QSB_GEN

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Erste Zusammenveranlagung - was muss ich beachten?

    Hallo,

    >>>Wenn es in die Anlage S oder G gehört dann muss es angegeben werden

    Das wäre aber schon eine ungewöhnliche Definition von "jobbt nebenher". ;-)

    Und zu Punkt 2 hatt ich auch noch was vergessen: (Auch) Bafög muss nicht eingetragen werden.

    MfG Stefan

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  • Elefant
    antwortet
    AW: Erste Zusammenveranlagung - was muss ich beachten?

    Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
    Auf Lohnsteuerkarte? Wenn nicht, ist es eine geringefügige Beschäftigung und muss NICHT angegeben werden
    Wenn es in die Anlage S oder G gehört dann muss es angegeben werden ;-\

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Erste Zusammenveranlagung - was muss ich beachten?

    Hallo vso,

    zu 1: Es soll die letztgültige Steuerklasse angegeben werden. Praktisch ist das aber ohne Bedeutung, an der Steuer würde sich nichts ändern.

    zu 2: Was heißt "nebenher"? Auf Lohnsteuerkarte? Wenn nicht, ist es eine geringefügige Beschäftigung und muss NICHT angegeben werden. Ansonsten einfach die Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung übernehmen.

    zu 3: In der Regel ist die Zusammenveranlagung die bessere Wahl. Eine Ausnahme davon ist etwa, wenn einer der beiden Lohnersatzleistungen bezogen hat (oder sonstige dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte), dann müsste man genauere Zahlen kennen.

    zu 4: Wie schon von sarceda gesagt, unbedingt die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen (gefüllt wird die zum größten Teil automatisch). Alles andere je nachdem, was du/ihr sonst noch für Einkünfte habt (Kapitalanlage, Vermietung, Selbstständigkeit etc.).

    MfG Stefan

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  • sarceda
    antwortet
    AW: Erste Zusammenveranlagung - was muss ich beachten?

    Zitat von vso Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    - würde gerne wissen, was ich bei der Steuererklärung diesbezüglich alles beachten muss bzw. welche Formulare ich brauche. -
    Hallo vso,

    viele Fragen auf einmal. Würde außer Hauptvordruck und Anlage N noch KAP für eventuell Kapitalerträge und Vorsorgeaufwand für eventuell

    - Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
    - Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung

    Steuerklasse ist dem FA bekannt. Steht ja auch in de Lohnsteuerbescheinigung.

    Ob getrennte oder gemeinsame Veranlagung, dazu müsste man die Fakten kennen.

    Ansonsten einfach loslegen und wenn's hakt wieder im Forum fragen.

    MfG
    sarceda

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  • vso
    hat ein Thema erstellt Erste Zusammenveranlagung - was muss ich beachten?.

    Erste Zusammenveranlagung - was muss ich beachten?

    Hallo zusammen,

    ich habe im September 2011 geheiratet und würde gerne wissen, was ich bei der Steuererklärung diesbezüglich alles beachten muss bzw. welche Formulare ich brauche.

    1.) Meine Steuerklasse hat sich von 1 auf 3 geändert. Trage ich also als Steuerklasse 3 ein? Muss das irgendwo erwähnt werden, dass ich bis dahin 1 hatte?

    2.) Meine Frau ist Studentin und jobbt nebenher für ca. 300 € im Monat. Dabei bekommt sie aber noch Bafög. Muss ich da überhaupt etwas eintragen? Oder reichen für sie die allgemeinen Daten (Name, Anschrift) aus?

    3.) Welche Art der Veranlagung würde am meisten Sinn machen? Die Zusammenveranlagung?

    4.) Muss ich also sonstige Anlagen hinzufügen außer Hauptvordruck und Anlage N für mich?

    Vielen Dank für eure Hilfe!
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