Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Einkommensteuererklärung 2009/2010/ Hilfe für das ausfüllen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Gast
    Ein Gast antwortete
    AW: Einkommensteuererklärung 2009/2010/ Hilfe für das ausfüllen

    Im Forum dürfen nur Eingabehilfen gegeben werden - und keine Steuerberatungstipps. Es flennt niemand nach den Steuerberatern, aber vielleicht spart sich mancher viel Geld, wenn er deren Hilfe in Anspruch nimmt. Das ist jedem seine persönliche Enstscheidung.

    Einen Kommentar schreiben:


  • pianoman38
    antwortet
    AW: Einkommensteuererklärung 2009/2010/ Hilfe für das ausfüllen

    Ist dieses Forum eigentlich irgendwie Steuerberater-verseucht?

    Andauernd wird hier "Steuerberater, Steuerberater" geflennt ...

    Einen Kommentar schreiben:


  • Picard777
    antwortet
    AW: Einkommensteuererklärung 2009/2010/ Hilfe für das ausfüllen

    Ich bin beileibe nicht selbstständig. Und mir ging es nur darum, dass Jemand, der sich selbständig macht, vor allem zu 100 %, im eigenen Interesse davon und dazu gehören die Steuern, etwas Ahnung haben sollte. Alles andere ist fahrlässig und kann sich später bitter rächen. Mir fällt da spontan nur das Thema ordnungsgemäßes Fartenbuch ein. Die von Sielenc hier konkret gestellten Fragen sind sicherlich nicht das Thema, sie lassen nur darauf schließen, dass er auch mit der steuerlichen Materie an sich Probleme haben könnte, deshalb dieser Rat.

    Dieses Forum ist dafür da, Fragen zum AUSFÜLLEN zu beantworten, soweit es in den steuerberatenden Bereich hinein geht, ist das nicht mehr zulässig.

    Zur Tz. 2. Ja, das haben Sie richtig verstanden. Ich habe noch einmal nachgeschaut, gaaanz genau heißt es, dass eine Verpflichtung und damit ab 2011 auch eine ELEKTRONISCHE Verpflichtung besteht bei ÜBER 17.500 EUR Umsatz, d.h. bei GENAU 17.500 EUR Umsatz noch keine Verpflichtung.

    Einen Kommentar schreiben:


  • pianoman38
    antwortet
    AW: Einkommensteuererklärung 2009/2010/ Hilfe für das ausfüllen

    @ Cpt Picard
    Seit wann sind Sie denn selbständig, dass Sie meinen hier so kostbare Rat-schläge verteilen zu müssen?

    Einen Kommentar schreiben:


  • pianoman38
    antwortet
    AW: Einkommensteuererklärung 2009/2010/ Hilfe für das ausfüllen

    1. Wozu einen Steuerberater, wenn es dieses Forum gibt?

    2. Eingehend auf den nährwerthaltigen Anteil Ihrer Antwort, heißt das also in etwa: unterhalb von 17.500 EUR U m s a t z keine Verpflichtung zur EÜR, habe ich das richtig verstanden?

    3. Danke

    Einen Kommentar schreiben:


  • Picard777
    antwortet
    AW: Einkommensteuererklärung 2009/2010/ Hilfe für das ausfüllen

    Nix Gewinn, sondern 17.500 EUR Umsatz. Und noch einmal von mir der sehr wohlgemeinte Hinweis wie der von Elefant: Du solltest dir einen Steuerberater anlachen, wenn du dich selbständig machst und von Steuern keine Ahnung hast. Zumindest am Anfang.

    Einen Kommentar schreiben:


  • pianoman38
    antwortet
    AW: Einkommensteuererklärung 2009/2010/ Hilfe für das ausfüllen

    Unterhalb welchen Gewinns (Umsatz minus Betriebsausgaben, richtig ?) ist man davon freigestellt, eine EÜR abzugeben?

    thx

    Einen Kommentar schreiben:


  • Elefant
    antwortet
    AW: Einkommensteuererklärung 2009/2010/ Hilfe für das ausfüllen

    Zitat von Sielenc Beitrag anzeigen
    benötige ich dafür noch weitere Anlagen und
    wenn ja, welche wären das denn genau ?
    Der Gewinn ist in der Anlage G einzutragen.

    Zitat von Sielenc Beitrag anzeigen
    Weiterhin würde mich interessieren, wo, bzw. welche Anlage ich für die Werbekosten benötige
    Bei Gewinneinkünften spricht man nicht von Werbungskosten, sondern von Betriebsausgaben. Der Gewinn wird in der Erklärung EÜR ermittelt, die auch in ElsterFormular für Unternehmer enthalten ist. Solltest Du wegen des geringen Gewinns nicht verpflichtet sein, die EÜR abzugeben, ist sie aber trotzdem nicht unsinnig. Du könntest dann aber auch eine formlose Gewinnermittlung abgeben.

    Zitat von Sielenc Beitrag anzeigen
    ob dort nur die Steuer oder die Beträge mit Steuer ein
    zu tragen sind ?
    Grob gesagt: Einnahmen minus Ausgaben = Gewinn. Einkommensteuern sind keine Betriebsausgaben. Umsatzsteuern schon.

    Zitat von Sielenc Beitrag anzeigen
    Ich bitte dringend um Hilfe dafür, da ich keine Fehlerhaften Einträge erstellen will.
    Du brauchst einen Steuerberater!

    Einen Kommentar schreiben:


  • Sielenc
    Ein Gast erstellte das Thema Einkommensteuererklärung 2009/2010/ Hilfe für das ausfüllen.

    Einkommensteuererklärung 2009/2010/ Hilfe für das ausfüllen

    Hallo an alle versierten Personen, welche schon eine Einkommensteuererklärung
    gemacht haben. Ich freue mich über den Beitritt in dieses Forum :-)

    Ich betrete hier absolutes Neuland darin und könnte etwas mehr Hilfe darin
    gebrauchen.

    Ich bin selbstständig im PC Dienstleistungsservice und habe leider noch keine
    großen Erfahrungen, wenn es darum geht, eine Einkommensteuererklärung zu
    erstellen, bzw. unter welchen Punkten ich meine Einnahmen bzw. Ausgaben
    eintragen muss.

    Es ist auch die Frage ob ich nur die Steuer der gesamten Rechnungen oder die
    Beträge mit der Steuer eintragen muss. Ich habe mir schon mehrere PDF
    Hilfedateien von Webseiten durch gelesen, bin aber leider nicht fündig geworden,
    wo das genau beschrieben wird. :-(

    Im Hauptvordruck gibt es ja nur vier Seiten. Wenn es dort hinein muss, wo wäre
    dies denn dort ein zu tragen, bzw. benötige ich dafür noch weitere Anlagen und
    wenn ja, welche wären das denn genau ?

    Weiterhin würde mich interessieren, wo, bzw. welche Anlage ich für die
    Werbekosten benötige und ob dort nur die Steuer oder die Beträge mit Steuer ein
    zu tragen sind ?

    Ich bitte dringend um Hilfe dafür, da ich keine Fehlerhaften Einträge erstellen will.
    Ich bedanke mich schon einmal vorsichtig im Voraus für allgemeine Hilfe dazu.

    Mit freundlichen Grüßen, Andy.
Lädt...
X