AW: Einkommensteuererklärung 2009/2010/ Hilfe für das ausfüllen
Einfacher gesagt: einfacheres Steuersystem - macht Steuerberater unnötig - macht Steuerberatungsgesetz unnötig.
>>>> Populistische Wünsche sind das. Meist vor Wahlen u. ä. zu hören.
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Zitat von pianoman38 Beitrag anzeigenHeißt für mich, dass a l l g e m e i n e Ausführungen und Informationen in Internetforen zu Steuersachen natürlich n i c h t illegal sind -wie hier gerne kolportiert wird.
Oder ...?
Und noch eine Anmerkung: Angehörige der steuerberatenden Berufe sind verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, damit im Falle des Falles bei Falschberatung dieser Fehlleister den Schaden noch blechen kann, sprich der Geschädigte noch Geld bekommen kann. Personen außerhalb dieses Personenkreises werden keine entsprechende Versicherung bekommen.
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Habe zum Thema StBerG einen interessanten Link gefunden
http://www.kanzlei-arndt.com/unbefugtehilfeleistunginsteuersachen.html
(Hoffe,Verlinken ist hier nicht auch verboten, man ist ja immer wieder fassunglos, was für Gesetze es in unserer Ba...republik Deutschland so gibt)
Also, es geht um Erläuterungen der Finanzbehörde HH zum StBerG. Interessant für das Thema in diesem Thread ist das Zitat in "Absatz 1.1 Hilfeleistung in Steuersachen" :
"Die Hilfeleistung in Steuersachen beginnt, sobald sich ein Dritter mit einer steuerlichen Einzelsache befasst und dazu konkrete Lösungsmöglichkeiten aufzeigt."
Heißt für mich, dass a l l g e m e i n e Ausführungen und Informationen in Internetforen zu Steuersachen natürlich n i c h t illegal sind -wie hier gerne kolportiert wird.
Oder ...?
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Danke.
In Ihrem Beispiel wird der Schaden (Personenschaden) durch ein unveränderliches System (Natur, Physik) verursacht.
Der Schaden, der durch Beratungs-"Pfusch" (...) entsteht (Zusatzkosten, Abmahnung, Verurteilung), ist aber menschengemacht (Gesetze, Verordnungen) und daher hinterfragbar und veränderbar.
Einfacher gesagt: einfacheres Steuersystem - macht Steuerberater unnötig - macht Steuerberatungsgesetz unnötig.
Einfach mal neu-denken.
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Der Sinn ist der Gleiche, wie der, dass ein Starkstromanschluss vom Elektromeister gemacht werden muss: Der Bürger soll vom Pfusch durch Laien mit evtl. erheblichen Folgen bewahrt werden.
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Okay, Danke für den Hinweis.
- Wäre jetzt natürlich die Detailfrage, was in §2 "geschäftsmäßig" bedeutet.
- Und die globalere Frage, welchen Sinn ein derartiges Gesetz haben könnte außer Besitzstands- und Pfründewahrung für gewisse Lobbyisten und Berufsgruppen. Ist keine rhetorische Frage.
...aber nee, schon klar: "Dieses Forum behandelt Fragen der Eingaben ins Elstersystem"
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Zitat von korsika Beitrag anzeigenIm Forum dürfen nur Eingabehilfen gegeben werden - und keine Steuerberatungstipps.
>>>> §§ 2 bis 7 StBerG (Steuerberatungsgesetz).
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Zitat von korsika Beitrag anzeigenIm Forum dürfen nur Eingabehilfen gegeben werden - und keine Steuerberatungstipps.
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Okay, Danke, auch für den Hinweis auf den Link.
q.e.d.
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AW: Einkommensteuererklärung 2009/2010/ Hilfe für das ausfüllen
Danke für Ihre Antwort.
Interpretiere ich so, dass wenn ein hilfebedürftiger hier eine Frage hat, die nicht zu 100% mit Elsterhandling zu tun hat sondern mit Steuern allg. zu tun hat, auch diesem Menschen hier natürlich geholfen werden darf. (nochmal meine Bitte wg. Forenpolicy, möchte wissen, wer wo hingeschrieben hat, wie hier Menschen geholfen werden darf.)
Steuerprobleme sind keine Privatveranstaltung für Fans. Manche Selbständige haben schlicht und einfach für Späße wie Steuerberaterengagieren nichts mehr im Budget. Und wer hier keine Steuerfragen beantworten möchte, muss das ja nicht tun.
Für den Nichtbürokraten ist die feine Unterscheidung zwischen Steuerberatung und Elsterhandlingberatung erstmal irrelevant bis gar nicht präsent, der hat ganz andere Probleme auf dem Radar. (z.B. s i n n v o l l e r Broterwerb -interessantes Konzept übrigens; einfach mal ausprobieren).
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Zitat von pianoman38 Beitrag anzeigenOder ist das Forum hier Teil des offiziellen Support? (keine rhetorische Frage) Wenn ja, von welchem Foristen kriege ich hier offiziellen, verbindlichen, rechtsgültigen Support?
nein, dieses Forum ist kein! Teil eines offiziellen Supports, sondern ein Anwender!forum, von Anwendern für Anwender.
Und daher werden Sie hier auch keinen rechtsgültigen Support bekommen.
Abgesehen davon das auch der offizielle Elster-Support Ihnen keine steuerrechtlichen! Fragen beantworten wird.
Und dann sind wir wieder beim Thema Steuerberater oder ggf. im eigenen zuständigen FA nachfragen.
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Kann mir nochmal einer den Link zur Forums-Policy/Forenregeln reichen, ich find das gerade nicht
thx
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Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
Wie wollen Sie den argumentieren, wenn Sie z. B. irgendwann wg. Steuerhinterziehung verknackt werden, etwa: "Aber im Elsterforum haben Sie gesagt, dass ich das darf". Das wird dem Staatsanwalt und dem Richter nur ein müdes Lächeln entlocken.
Und dass es hier keine rechtsverbindliche Steuerberatung gibt, die einen prof. Steuerberater ersetzt, dürfte doch den meisten klar sein. Abgesehen davon, gibt es hier auch keine rechtsverbindliche Beratung hinsichtl. E l s t e r h a n d l i n g ! Also dem, was hier immer so als heiliger Forenzweck hochgehalten wird.
Wenn man wg. fehlerhafter Elsterbedienung irgendwann vor diesem ominösen Finanzgericht steht (dass nur in Ihrem Kopf existiert) , werden Richter und Staatsanwalt gleichermaßen müde lächeln über die Bemerkung "Die fehlerhafte Elsterbedienung wurde mir im Forum so erklärt".
Oder ist das Forum hier Teil des offiziellen Support? (keine rhetorische Frage) Wenn ja, von welchem Foristen kriege ich hier offiziellen, verbindlichen, rechtsgültigen Support?
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Lesen Sie halt mal die Paragraphen 3 und 6 des Steuerberatungsgesetzes, da steht drin, wer Hilfe in Steuersachen leisten darf und welche Ausnahmen es gibt. Von Internetforen ist da nicht die Rede. Niemand hier im Forum hat Lust, was Illegales zu tun, von evtl. Haftungsfragen ganz abgesehen.
Wie wollen Sie den argumentieren, wenn Sie z. B. irgendwann wg. Steuerhinterziehung verknackt werden, etwa: "Aber im Elsterforum haben Sie gesagt, dass ich das darf". Das wird dem Staatsanwalt und dem Richter nur ein müdes Lächeln entlocken.
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