Hallo zusammen,
ich habe da eine Unklarheit bei der Erstellung meiner Steuererklärung für 2010.
Ich war von 01/2010 bis 09/2010 auf Provisionsbasis beschäftigt und seit 10/2010 bin ich Student.
Nach Beendigung meiner Tätigkeit erhielt ich im März 2011 eine Rückforderung zu viel gezahlter Provisionen, wodurch das tatsächliche Bruttogehalt vom auf der LSt-Bescheinigung ausgewiesenen abweicht.
Nun die Frage:
Da die Rückforderung erst 2011 ausgesprochen und beglichen wurde: Kann ich diese trotzdem noch für das Steuerjahr 2010 geltend machen? Wenn ja, wie mache ich das im Elster?
Oder muss ich für die Rückforderung extra eine Steuererklärung als Student machen, obwohl ich sonst nichts absetzen kann?
Schon einmal vielen Dank im Voraus
Andreas
ich habe da eine Unklarheit bei der Erstellung meiner Steuererklärung für 2010.
Ich war von 01/2010 bis 09/2010 auf Provisionsbasis beschäftigt und seit 10/2010 bin ich Student.
Nach Beendigung meiner Tätigkeit erhielt ich im März 2011 eine Rückforderung zu viel gezahlter Provisionen, wodurch das tatsächliche Bruttogehalt vom auf der LSt-Bescheinigung ausgewiesenen abweicht.
Nun die Frage:
Da die Rückforderung erst 2011 ausgesprochen und beglichen wurde: Kann ich diese trotzdem noch für das Steuerjahr 2010 geltend machen? Wenn ja, wie mache ich das im Elster?
Oder muss ich für die Rückforderung extra eine Steuererklärung als Student machen, obwohl ich sonst nichts absetzen kann?
Schon einmal vielen Dank im Voraus
Andreas
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