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Einzelunternehmen ohne Einnahmen und Ausgaben

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    Einzelunternehmen ohne Einnahmen und Ausgaben

    Hallo zusammen,

    kann mir bitte jemand die einfachste Möglichkeit nennen, die nötigen Unterlagen beim Finanzamt abzugeben, wenn man keine Einnahmen und Ausgaben im letzten Jahr hatte?

    Ich denke Pflicht ist die Umsatzsteuererklärung, diese man von Zeile 102 bis 109 mit Null ausfüllt?
    Zudem vielleicht ein Dokument mit folgendem Text... Im Jahr 2011 wurden keine Einnahmen und Ausgaben getätigt, somit ist die Einnahmenüberschussrechnung hinfällig?


    Vielen Dank

    #2
    AW: Einzelunternehmen ohne Einnahmen und Ausgaben

    Bei der Einkommensteuer haben sie in der Anlage G oder S dort, wo sie angeben, welchen Betrieb Sie haben, sicher noch Platz für einen kleinen text wie z.B. Betrieb ruhte.

    Bei der Umsatzsteuer die vorfrage, ob Sie Kleinunternehmer sind. DANN: Zeilen 24, 25, 107 und 109.

    Wenn Sie NORMALER Unternehmer waren, DANN: Zeilen 33, 60, 62, 71, 92, 98, 99, 101, 105, 107 und 109, wobei ein ganz Teil sicherlich automatisch gefüllt wird.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Einzelunternehmen ohne Einnahmen und Ausgaben

      Korrekt, Kleinunternehmer und bei der USt Zeile 24 sowie 25 ausgefüllt. Aber damit 107 und 109 erscheint muss 102, 103, oder 104 ausgefüllt werden. Alle auf Null setzen?

      Die Anlage G oder S muss man in der ESt mitschicken und damit entfällt der Brief zwecks Einnahmenüberschussrechnung? Leider finde ich keine Zeile in diese "Betrieb ruhte" eingetragen werden kann...

      Also werden bei keinen Einnahmen und Ausgaben nur diese beiden Dokumente benötigt?
      Ich glaube letztes Jahr hat das Finanzamt noch eine Anlage angefordert, FE1?

      Vielen Dank

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        #4
        AW: Einzelunternehmen ohne Einnahmen und Ausgaben

        Hallo Blackuser,

        Kleinunternehmer und ein Unternehmen nicht am Wohnsitz?
        Fe 1 gesonderte Feststellung?

        Sorry, ich suche mir im Hintergrund keine Informationen, um eine Frage zu beantworten.
        Alle Informationen sollten vom Fragesteller kommen - ist nicht bös gemeint - ist aber so.
        Fe 1 findest Du weder im ElsterFormular noch im OnlinePortal.
        Hier gehts weiter:
        www.formulare-bfinv.de
        Zuletzt geändert von stiller; 07.07.2012, 20:42. Grund: Anlage Fe 1 finden
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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          #5
          AW: Einzelunternehmen ohne Einnahmen und Ausgaben

          Sorry, ich kenne mich in dem Bereich noch nicht gut aus.
          Gewerbe angemeldet am Wohnsitz.
          FE 1 war bei der letzten Erklärung die gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen, die das Finanzamt noch angefordert hat.
          Meine alte Festplatte ist defekt, deshalb habe ich leider keine Informationen auf die ich zurück greifen konnte.

          Ich möchte eigentlich nur wissen, welche Dokumente muss ich dieses Jahr schicken und wo z.B. Null eintragen, wenn 2011 und auch davor keine Einnahmen und Ausgaben getätigt wurden?

          Grüße

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            #6
            AW: Einzelunternehmen ohne Einnahmen und Ausgaben

            Zitat von BlackUser Beitrag anzeigen
            Korrekt, Kleinunternehmer und bei der USt Zeile 24 sowie 25 ausgefüllt. Aber damit 107 und 109 erscheint muss 102, 103, oder 104 ausgefüllt werden. Alle auf Null setzen?

            Die Anlage G oder S muss man in der ESt mitschicken und damit entfällt der Brief zwecks Einnahmenüberschussrechnung? Leider finde ich keine Zeile in diese "Betrieb ruhte" eingetragen werden kann...

            Also werden bei keinen Einnahmen und Ausgaben nur diese beiden Dokumente benötigt?
            Ich glaube letztes Jahr hat das Finanzamt noch eine Anlage angefordert, FE1?

            Vielen Dank
            Ich habe die Umsatzsteuererklärung in meiner Elsterformularversion nicht dabei, daher kann ich es nicht nachstellen: Was macht das Programm denn, wenn Sie NUR Zeile 24 und 25 ansprechen ?

            Mit dem Ruhentext haben sie mich missverstanden: Wenn Sie z.B. einen Taxibetrieb hätten und in Anlage G in Zeile 4 bei "Art des Gewerbes" dann normalerweise nur das Wort "Taxibetrieb" eintragen würden, tragen Sie halt da statt dessen ein "Taxibetrieb, ganzjährig ruhend". Von einer zusätzlichen Zeile war bei mir nie die Rede ...

            Ansonsten muss ich stiller schon recht geben: Sie sollten uns schon alle sinnvollen Infos und Besonderheiten geben, bevor wir hier 43 Postings zu Eintragungen machen und Sie DANN erst Kleinunternehmer erwähnen, so dass alles vorher für die Füße war a la schön dass wir darüber gesprochen haben. Das ist einfach eine Frage des Stils, ob man generell in Foren freiwillige Helfer für sich oder generell vergraulen möchte. Dass ich nach Kleinunternehmer fragte und damit einen Treffer landete, war reiner Zufall, hatte irgendwie so eine Ahnung.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              AW: Einzelunternehmen ohne Einnahmen und Ausgaben

              meinem Vorredner Picard777 lediglich ergänzend:

              "FE 1 war bei der letzten Erklärung die gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen, die das Finanzamt noch angefordert hat."

              Da düftest Du aber nicht allein als Kleinunternehmer tätig gewesen sein!

              Irgendetwas ist nicht stimmig.

              Die einheitliche und gesonderte Feststellung kann im ElsterOnlinePortal bis 12 (?) Beteiligte abgegeben werden, die nur "gesonderte" geht nicht elektronisch, nur per Papierformular.

              Steuerberatung machen bestimmte Berufe!

              Nochmals, nur ALLE Informationen können helfen - WIR lösen zwar Rätsel, na ja, manchmal brauchen wir aber auch Tipps.
              Zuletzt geändert von stiller; 08.07.2012, 02:10. Grund: Rätsel
              Gruss (S)stiller
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              Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
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                #8
                AW: Einzelunternehmen ohne Einnahmen und Ausgaben

                Jetzt wird mir einiges klar! Anfangs habe ich mit zwei Kollegen eine GbR gegründet, da wir Internetseiten erstellen wollten... deshalb wohl die Anlage FE 1, gesonderte und einheitliche Feststellung.

                Beide sind wegen Zeitmangel abgesprungen, ich wollte bei Bedarf weiter führen, somit nur noch Einzelunternehmen. Im letzten Jahr lief nichts, deshalb jetzt eine Nullmeldung.

                Bei meiner Einkommensteuererklärung Anlage G hinzugefügt und unter Zeile 4 "Dienstleistungsunternehmen, ganzjährig ruhend" und Betrag "0" eingegeben.

                Wenn bei der Umsatzsteuererklärung in Zeile 24 sowie 25 "0" eingetragen und auf Plausibilität geprüft wird, erscheint Zeile 107 rot. Sprich ich muss in mindestens einer Zeile der 4 Seiten etwas eintragen, damit bei Zeile 107 auch eine "0" erscheint... Aber wo ist es nötig? Und wäre somit alles komplett?

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                  #9
                  AW: Einzelunternehmen ohne Einnahmen und Ausgaben

                  "Beide sind wegen Zeitmangel abgesprungen, ich wollte bei Bedarf weiter führen, somit nur noch Einzelunternehmen."

                  Ich glaube, eine Weiterführung geht nicht. Die GbR ist beendet, sofern Du irgendein Unternehmen führst, bist Du ein neuer Einzelunternehmer. Weil diese Problematik nicht konform mit ElsterFormular ist, mit Elster gar nichts zu tun hat, verabschiede ich mich aus diesem thread.
                  Steuerberatung darf hier nicht geleistet werden.
                  Im Gesellschaftsrecht kenne ich mich nicht aus.
                  Gesellschaftsrechtliche und daraus resultierende steuerliche Folgen mag ich nicht beurteilen.

                  Aus meiner persönlichen nicht ElsterFormular fundamentierten Sicht:
                  Gesellschaft: abwickeln
                  Einzelunternehmen: Neugründung
                  Zuletzt geändert von stiller; 08.07.2012, 07:45.
                  Gruss (S)stiller
                  STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                  Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                  ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                  Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                  Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                  Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                  Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                    #10
                    AW: Einzelunternehmen ohne Einnahmen und Ausgaben

                    Die Beendigung der GbR ist doch schon erledigt und Einzelunternehmen bereits seit letztem Jahr. Ich muss nur wissen wie bei der USt die Zeile 107 erscheint und ob das mit Anlage G so passt? Dann wäre alles fertig.

                    Grüße

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                      #11
                      AW: Einzelunternehmen ohne Einnahmen und Ausgaben

                      Hallo BlackUser,

                      trage in der USt-Erklärung auf Seite 2 in Zeile 33 eine Null ein und die Zeile 107 ist mit gefüllt, dann klappt das Versenden.

                      Tschüß

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                        #12
                        AW: Einzelunternehmen ohne Einnahmen und Ausgaben

                        steigt einer aus der Gbr aus und nur einer bleibt übrig, wird daraus automatisch ein Einzeunternehmen (ev. mit allen Schulden und Verpflichtungen). Es sei den man meldet sich selber auch ab.
                        LG MAX v S.

                        (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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