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Erstattung der Fahrtkosten

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    Erstattung der Fahrtkosten

    Ich habe eine Frage bezüglich der Fahrtkostenerstattung bei doppelter Haushaltsführung.
    Die Arbeitsstätte meines Mannes ist rund 580 km entfernt. Er hat dort eine kleine Wohnung und fährt jedes Wochenende nach Hause. Dies haben wir auch so in der Steuererklärung angegeben, doch nun erwartet die Sachbearbeiterin von uns einen Nachweis über die gefahrenen km aufgrund der Höhe.
    Abgesehen davon, dass das rückwirkend natürlich schwer machbar ist - das Auto wird privat vom Bruder meines Mannes "versorgt" - habe ich auch grad keine Lust mich der Sachbearbeiterin gegenüber zu rechtfertigen. Nun will sie uns die KOMPLETTEN Fahrtkosten streichen. Aber das entspräche ja der Unterstellung, dass mein Mann überhaupt nicht nach Hause gekommen sei.
    Ohne Nachweise erkennt das FA aber doch 4500 Euro an. Müssen diese dann nicht wenigstens angerechnet werden? Wer kennt sich da aus?

    socke

    #2
    AW: Erstattung der Fahrtkosten

    Der Steuerpflichtige hat die für die Besteuerung erheblichen Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß offen zu legen (Mitwirkungspflicht § 90 Abgabenordnung).
    Fahrtkosten sind also entsprechend nachzuweisen durch geeignete Unterlagen.

    Die 4.500 EUR nach § 9 (1) Nr. 4 EStG stellen einen Höchstbetrag dar,
    wenn kein eigener oder zur Nutzung überlassener PKW (Firmenwagen) benutzt wird.

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      #3
      AW: Erstattung der Fahrtkosten

      Mein Mann ist aber wirklich an jedem Wochenende nach Hause gefahren, nur kann ich das halt nicht nachweisen. In den letzten Jahren habe ich das auch jeweils so angegeben und hatte nie Probleme, musste nie Nachweise bringen. Es muss doch eine Möglichkeit geben, dass die Fahrtkosten auch ohne Nachweise irgendwie angerechnet werden, notfalls halt weniger. Aber die kann man doch nicht ganz streichen.

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        #4
        AW: Erstattung der Fahrtkosten

        Rückwirkend ist das wirklich ziemlich schwer zu beweisen Ein Fahrtenbuch würde solche Probleme in Zukunft lösen.
        Wenn ihr jemanden habt, der bezeugen kann, dass die Fahrten stattegefunden haben, wäre es vllt. möglich.

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          #5
          AW: Erstattung der Fahrtkosten

          Hmm, also einen Nachbarn, der bestätigt, dass mein Mann an den Wochenenden zuhause war? Und dann müsste der Arbeitgeber bestätigen, dass mein Mann auch dort gearbeitet hat? Sowas ist doch völlig absurd.
          Ich kann ja nachvollziehen, dass das FA erwartet, dass wöchentliche Heimfahrten bei der Entfernung nachgewiesen werden (auch wenn ich das bisher nicht nachweisen musste). Aber dass gar nichts angerechnet werden soll, dass mein Mann also quasi das ganze Jahr nicht nach Hause gekommen sein soll - das ist doch ebenso unvorstellbar.

          Wenn ich dann - aus dem Beitrag von diabolo schließend - die teuren Benzinkosten in Kauf nehme und aber stattdessen sage, er hatte Mitfahrgelegenheiten, ist mit dem Fahrrad gefahren :-) oder ähnliches, dann bekomme ich wenigstens die 4500 Euro statt 0 Euro? Da wird man dann doch schon zu Falschaussagen genötigt, nur um wenigstens etwas erstattet zu bekommen. :-( Das kann doch auch nicht richtig sein ...
          Zuletzt geändert von socke; 30.11.2012, 12:03.

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            #6
            AW: Erstattung der Fahrtkosten

            Das Auto wird doch mal beim TÜV gewesen sein, da werden zumindest alle 2 Jahre km-Stände festgehalten. Oder wurden Tankrechnungen mit Kreditkarte bezahlt und die Abrechnungen sind noch da? Sie müssen es halt zumindest glaubhaft machen, sich also etwas bemühen, wenn Sie Geld haben wollen.

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              #7
              AW: Erstattung der Fahrtkosten

              "... etwas bemühen, wenn Sie Geld haben wollen."

              Ich bin doch kein Bittsteller, der um zusätzliches Geld bettelt, weil er sonst vielleicht nicht über die Runden kommt.
              Wir haben das ganze Jahr über pünktlich unsere Steuern bezahlt - und reichlich dazu. Die Pauschale für die Fahrtkosten steht uns gesetzlich zu - warum muss ich mich also derart rechtfertigen?

              Aber diese Diskussion schweift unnötig ab - ich wollte eigentlich nur wissen, ob uns jetzt die 4500 Euro ohne Nachweis angerechnet werden können? Es heißt eigentlich: Das Finanzamt hat das Recht Nachweise zu verlangen, wenn der angesetzte Betrag die 4500 Euro übersteigt.

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                #8
                AW: Erstattung der Fahrtkosten

                Hallo,

                >>>also einen Nachbarn, der bestätigt, dass mein Mann an den Wochenenden zuhause war? ... Sowas ist doch völlig absurd.

                Wieso? Das wäre doch eine gute Möglichkeit. Oder Arbeitskollegen/Nachbarn am Arbeitsort, die das bestätigen können. Da reicht ein formloses Schreiben, indem jemand bezeugt, dass dein Mann regelmäßig zu Hause war (IMMER würde ich übrigens nicht bezeugen, da kann man sich niemals sicher sein).

                Alternativ:
                Was macht denn dein Mann so das ganze Wochenende zu Hause? Ist er in einem Verein? Geht ihr ab und zu aus und könnte das irgendwie belegen? (Kreditkarten, Kassenbons, etc.)
                Ihr habt doch auch sicher einen engeren Freundeskreis, mit dem man sich regelmäßig trifft, auch das wären glaubwürdige Zeugen.

                Dann das Auto, gibt es gar keine Belege über die Kilometerstände (beim Kauf, bei einem Werkstattbesuch, bei der HU)? Gibt es Bußgelder wegen Parkverstößen, Geschwindigkeitsübertretungen etc.? (natürlich zu Hause oder auf dem Weg dorthin - und ja, Bußgelder können manchmal auch positiv sein:-)

                Außerdem, hat er in der Wohnung am Arbeitsort ein Festnetztelefon? Denn mit einem Einzelverbindungsnachweis könnte man die Abwesenheit am Wochenende schon glaubhaft machen.
                Ähnlich der Einzelverbindungsnachweis von zu Hause, wenn es da Gespräche gibt die ausschließlich deinen Mann betreffen können.

                Wenn es euch gelingt, eine nennenswerte Anzahl der Fahrten zu belegen (vielleicht 10 bis 20 Wochenenden), dann muss das Finanzamt imho auch die anderen anerkennen.

                MfG Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #9
                  AW: Erstattung der Fahrtkosten

                  Die Entfernungspauschale wird bis zu einem Höchstbetrag von 4.500 EUR jährlich gewährt, wenn der Weg zwischen dem Arbeitsort und der Wohnung mit folgenden Verkehrsmitteln zurückgelegt wird:
                  öffentliche Verkehrsmittel (ohne Belege)
                  Fahrrad
                  Motorrad, Moped, Motorroller
                  als Mitfahrer bei einer Fahrgemeinschaft, an Tagen an denen man mitgenommen wird
                  zu Fuß

                  Quelle: http://www.imacc.de/lohnabrechnunggehaltsabrechnung/lhstberechnung/pendlerpauschale/index.html

                  Ich verstehe nur nicht, warum man mit dem Motorrad, nicht aber mit dem Privatwagen fahren darf ...

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                    #10
                    AW: Erstattung der Fahrtkosten

                    man darf mit allem fahren.

                    Wenn Sie jetzt aber 580 km x 2 x 48 Wochen haben, sind das immerhin 55.680 km im Jahr. Bei 0,30 Euro pro einfacher Entfernung also rd. 8.300 Euro Werbungskosten, die zu einer Steuererstattung von rd. 2.500 Euro führen. Da kann man schonmal nach der Fahrleistung fragen. Auch bei den 4.500 Euro Beschränkung müssen Sie glaubhaft machen, dass und wie oft Sie gefahren sind.

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