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Anlage KAP, Tagesgeldzinsen..ein paar Fragen

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    Anlage KAP, Tagesgeldzinsen..ein paar Fragen

    Hallo zusammen,

    ich hab ein paar Verständnisprobleme mit der Anlage KAP 2009.

    So mein Problem ist folgendes:
    Ich habe zwei Tagesgeldkonten und ein Bausparvertrag.

    Von diesen Konten wurde von meinen Zinsen die Kapitalertragssteuer + Solizuschlag abgezogen, weil ich verpennt habe Freistellungsaufträge zu beantragen.

    Jetzt meine Frage wie und wo ich was eintrage:
    1.) Alle Zinserträge werden addiert in Zeile 7 geschrieben?!
    2.) Alle Kapitalertragsteuern werden addiert in Zeile 49 geschrieben?
    3.) Alle Solizuschläge werden addiert in Zeile 50 geschrieben?
    4.) Was schreib ich in Zeile 14 und 14a?
    5.) Was muss ich denn bei Zeile 4-6 ankreuzen?

    zur Info...ich zahle Kirchensteuer

    Danke für eure Hilfe...Steuererklärungen sind echt n Wunder für sich

    #2
    AW: Anlage KAP, Tagesgeldzinsen..ein paar Fragen

    Zitat von niggel84 Beitrag anzeigen
    Jetzt meine Frage wie und wo ich was eintrage:
    1.) Alle Zinserträge werden addiert in Zeile 7 geschrieben?!
    2.) Alle Kapitalertragsteuern werden addiert in Zeile 49 geschrieben?
    3.) Alle Solizuschläge werden addiert in Zeile 50 geschrieben?
    4.) Was schreib ich in Zeile 14 und 14a?
    5.) Was muss ich denn bei Zeile 4-6 ankreuzen?
    1) bis 3) = richtig
    4) Höhe des erteilten Freistellungsauftrags bei der Bank
    5) Zeile 4, weil Günstigerprüfung für ALLE Kapitlaerträge und
    Zeile 6, damit die Kirche auch zu ihrem Geld kommt

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      #3
      AW: Anlage KAP, Tagesgeldzinsen..ein paar Fragen

      hmm ok, machen wir mal ein Beispiel:

      Konto 1:
      40 € Zinsen
      6 € K.Ertragsteuer
      1 € Soli
      Kein Freistellungsauftrag

      Konto 2:
      20 € Zinsen
      3 € K.Ertragsteuer
      1 € Soli
      Kein Freistellungsauftrag

      Konto 3:
      10 € Zinsen
      2 € K.Ertragsteuer
      1 € Soli
      Kein Freistellungsauftrag

      1.) In Zeile 7 trage ich ein: 70 €
      2.) Zeile 49 trage ich ein: 11€
      3.) Zeile 50 trage ich ein: 3 €
      4.) Zeile 14 und 14a trage ich ein: 0 € ????

      Angekreuzt wird Zeile 4 & 6

      Bekomme ich eigentlich die ganzen abgezogenen Steuern wieder oder was passiert damit?

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        #4
        AW: Anlage KAP, Tagesgeldzinsen..ein paar Fragen

        Wenn überhaupt keine Freistellung beantragt wurde, ist in Zeile 14/14a jeweils NULL einzutragen.
        Wenn die Gesamtzinsen unter dem Pauschbetrag (801/1602) lagen, ist imho Zeile 5 anzukreuzen.
        mfg. - Kent

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          #5
          AW: Anlage KAP, Tagesgeldzinsen..ein paar Fragen

          Die einbehaltenen Steuern werden auf Deine Steuerschuld angerechnet, d.h. Du hast eine geringere Nachzahlung bzw.eine höhere Erstattung.
          Gruß
          Bolletax

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            #6
            AW: Anlage KAP, Tagesgeldzinsen..ein paar Fragen

            danke euch...jetzt hab ich es geschnallt

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              #7
              AW: Anlage KAP, Tagesgeldzinsen..ein paar Fragen

              Zitat von Krake Beitrag anzeigen
              1) bis 3) = richtig
              4) Höhe des erteilten Freistellungsauftrags bei der Bank
              5) Zeile 4, weil Günstigerprüfung für ALLE Kapitlaerträge und
              Zeile 6, damit die Kirche auch zu ihrem Geld kommt
              zu 4.) Doch nicht der erteuilte F.Auftrag. Eher schon die Summe der davon in Anspruch genommen Teile!! (Kann ja kleiner ausfallen.)

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                #8
                AW: Anlage KAP, Tagesgeldzinsen..ein paar Fragen

                Ist der in Anspruch genommene Teil nicht gleizusetzen mit den Zinserträgen, vorrausgesetzt, dass der Freistellungsauftrag (FrA) nicht zu niedrig angesetzt wurde?!

                Wenn die Erträge den FrA übersteigen, (FrA zu niedrig angesetzt) fallen Steuern und Soli an und sind damit in den o.g. Zeilen anzugeben...

                Eigene Frage:
                Sind Zinserträge unter 801 Euro generell in der Steuererklärung zu nennen?
                Ich habe alle Zinserträge (Tagesgeldkonten) über FrA steuerfrei erhalten, habe aber blöderweise vergessen, die Jahressteuerbescheinigung bei meiner Bank zu beantragen...
                Wenn ich die Angaben nicht machen MUSS, dann würde ich die Jahressteuerbescheinigung nicht nachträglich beantrgen...

                Danke euch und Grüße

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                  #9
                  AW: Anlage KAP, Tagesgeldzinsen..ein paar Fragen

                  Hallo Jehoover,

                  wenn du weniger als 801 Euro Kapitralerträge hattest und auch - aufgrund eines Freistellungsauftrages - keine Steuern abgeführt wurden, ist die Abgabe der KAP sinnlos.

                  MfG Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                    #10
                    AW: Anlage KAP, Tagesgeldzinsen..ein paar Fragen

                    Hallo!
                    Bin auch am verzweifeln mit den neuen KAP Formularen - hier meine Fragen:
                    Wir hatten in allen 4 Zins-Fällen Freistellungsaufträge. In 3 Fällen haben wir sie mehr als ausgeschöpft und es wurden Kapitalertragssteuern+Solis abgezogen. In einem Fall haben wir den Betrag des FSA nicht ausgeschöpft. In welche Zeilen muss ich jetzt was angeben und/oder zusammenrechnen, damit ich das wieder herausbekomme?

                    Wäre um eine baldige Antwort heilfroh, denn mich machen die Formulierungen (was heißt denn immer das "korrigiert"?) echt wahnsinnig!

                    Herzlichen Dank schonmal im Voraus!

                    PS: Weiß zufällig jemand wo/in welcher Anlage eine nichts verdienende Hausfrau/Studentin Werbungskosten (Fahrtkosten zu einem Praktikum und zu Bewerbungsgesprächen) in der gemeinsamen Steuererklärung ihres Mannes angeben kann?

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                      #11
                      AW: Anlage KAP, Tagesgeldzinsen..ein paar Fragen

                      Hallo,

                      zuerst einmal, bei "korrigierte Beträge" muss in der Regel nichts eingetragen werden, das ist nur für fehlerhafte oder nicht komplette Bankbescheinigungen.

                      Ich gehe weiter davon aus, dass die Günstigerprüfung NICHT gewünscht wird (Steuersatz über 25%).

                      Dann musst du dir eine Bank aussuchen (oder auch mehrere), bei der der steuerbelastete Betrag über dem 'verfallenen' Sparer-Pauschbetrag liegt; nur diese Bank braucht erklärt zu werden. Nehmen wir der einfachhalthalber an, dass es nur eine Bank ist (Bank X).

                      Nun muss Zeile 5 angekreuzt und die Zeilen 7ff, die Steuern in Zeile 49ff sowie auch Zeile 14 ausgefüllt werden (alles nur von Bank X, einfach aus der Bescheinigung übernehmen).

                      Das einzige, was von den anderen Banken in die Erklärung gehört, ist der dort in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag, der gehört in Zeile 14a. ACHTUNG: Nicht der beauftragte, sondern nur der in Anspruch genommene (also benutzte) Betrag.

                      Wenn dir das alles aber zu kompliziert ist, kannst du auch einfach alle Banken erklären. In diesem Fall wäre Zeile 14a dann Null.

                      Da du von "wir" sprichst, vermute ich, dass du verheiratet bist. Dann muss jeder eine Anlage KAP ausfüllen, bei gemeinsamen Konto wird in der Regel 50/50 aufgeteilt.

                      MfG Stefan
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                        #12
                        AW: Anlage KAP, Tagesgeldzinsen..ein paar Fragen

                        Super! Danke für die Antwort! Hab es wie vorgeschlagen gemacht.

                        Was hat es mit dieser "Günstigerprüfung" auf sich? Was bedeutet das? Wann macht es Sinn so etwas anzukreuzen/ zu beantragen?

                        Grüße

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                          #13
                          AW: Anlage KAP, Tagesgeldzinsen..ein paar Fragen

                          Bei der Günstigerprüfung wird für die Kaptialeinkünfte der Grenzsteuersatz ermittelt. Liegt dieser Steuersatz über dem Steuersatz der Abgeltungssteuer (25 %), bleibt es bei der Abgeltungssteuer. Ist er niedriger, werden die Kaptialeinkünfte den übrigen steuerpflichtigen Einkünfte hinzugerechnet und die Abgeltungssteuer angerechnet.

                          Der Grenzsteuersatz ist, vereinfacht ausgedrückt, der Prozentsatz der Steuern, die auf die Kapitaleinkünfte entfallen. Z.B. zu versteuerndes Einkommen ohne Kapitaleinkünfte 17.000 €, Steuer 3000 €, zu versteuerndes Einkommen mit Kapitaleinkünfte 18.000 €, Steuer 3500 € = auf die Kapitaleinkünfte von 1000 € entfallen 500 € Steuer = Grenzsteuersatz 50 %.

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