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Elster Anlage N Zeile 37, 38, 39 fehlt gegenüber Originalvordruck

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  • UserElster
    antwortet
    AW: Elster Anlage N Zeile 37, 38, 39 fehlt gegenüber Originalvordruck

    Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
    Also kann ich mir die ganze Auseinanderklabusterei sparen.
    Einfach Gesamttage und Kilometer.
    Ich habe das immer so gemacht und es wurde nie nachgefragt.

    Es kommt ja immer dasselbe raus

    Gruß FIGUL
    Naja, imho sollten die Angaben in der Steuererklärung schon richtig gemacht werden.
    Dies bedeutet: Wenn man (Teil)Strecken NICHT mit dem eigenen Fahrzeug zurücklegt, sind die Angaben auch so in die Steuererklärung einzutragen (auch wenn u.U. am Ende der gleiche Betrag rauskommt).
    Und der Aufwand eine weitere Zeile hinzuzufügen ist m.E. auch nicht besonders hoch .

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Elster Anlage N Zeile 37, 38, 39 fehlt gegenüber Originalvordruck

    Also kann ich mir die ganze Auseinanderklabusterei sparen.
    Einfach Gesamttage und Kilometer.
    Ich habe das immer so gemacht und es wurde nie nachgefragt.

    Es kommt ja immer dasselbe raus

    Gruß FIGUL

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Elster Anlage N Zeile 37, 38, 39 fehlt gegenüber Originalvordruck

    Hallo,

    OK, ihr habt mich überzeugt (obwohl der Gesetzestext das nicht unbedingt hergibt).

    Trotzdem muss der Abschnitt nur zwei mal ausgefüllt werden, einmal mit den ausschließlich selbstgefahrenen Wegen, und einmal mit geteilten Kilometern. Und wie gesagt, die Urlaubs- und Krankheitstage sind nicht so wichtig, Hauptsache sie sind in der Summe korrekt.

    Stefan

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  • pooh84
    antwortet
    AW: Elster Anlage N Zeile 37, 38, 39 fehlt gegenüber Originalvordruck

    @reckoner

    http://www.steuertipps.de/lexikon/f/fahrgemeinschaft

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  • UserElster
    antwortet
    AW: Elster Anlage N Zeile 37, 38, 39 fehlt gegenüber Originalvordruck

    Zitat von reckoner Beitrag anzeigen

    Ich weiß aber noch nicht genau, ob sich das nur auf den ÖPNV bezieht oder auch bei Fällen wie deinen greift.

    Stefan
    Ja, die Regelung zum Wechsel des Beförderungsmittels greift nur für Fälle, in denen (wie bei ÖPNV) tatsächliche Kosten geltend gemacht werden könnten. Diese werden angesetzt, wenn sie die Entfernungspauschale übersteigen. Im hier behandelten Fall kommt dieser Passus nicht zur Anwendung.

    Es bleibt, wie bereits in meinem Betrag berechnet, beim Ansatz von 7605 EUR. Die Begrenzung von 4500 EUR würde nur bei den Fahrten als Mitfahrer greifen, wenn diese Mitfahrten über 4500 EUR liegen würden. Dies ist aber hier nicht der Fall, da die Mitfahrten nur einen Betrag von 2400 EUR ergeben. So steht es überigens auch in der Hilfe zur Entfernungspauschale in ElsterFormular.
    Zitat: *Die Begrenzung greift jedoch nicht für die Tage, an denen Sie Ihren eigenen Kraftwagen eingesetzt haben.*

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Elster Anlage N Zeile 37, 38, 39 fehlt gegenüber Originalvordruck

    Hallo pooh84,

    EDIT: Vor dem Beitrag zuvor geschrieben.

    danke für den Hinweis, ändert aber nichts, ich bleibe dabei, dass es maximal 4500 Euro gibt und nur bei nachgewiesenen Selbstfahrten darüber gehen kann. Und nachweisen kannst du nicht mehr als 17350 km respektive 5205 Euro.

    Hast du mal einen Direktlink auf den Tipp?

    Übrigens: Ich habe gerade selber mal etwas bei Steuertipps.de gesucht und bin dabei zufällig auf das Steuervereinfachungsgesetz gestoßen (hat man noch nicht immer sofort präsent, ist ja ganz neu). Wenn es bei dir um die Steuererklärung 2012 geht, dann ist auch das ein Stolperstein, der dir im Weg liegt (ein Wechsel der Fortbewegungsmittel innerhalb des Jahres wird nicht mehr anerkannt).
    Ich weiß aber noch nicht genau, ob sich das nur auf den ÖPNV bezieht oder auch bei Fällen wie deinen greift.

    Stefan

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  • pooh84
    antwortet
    AW: Elster Anlage N Zeile 37, 38, 39 fehlt gegenüber Originalvordruck

    hier ein auszug aus dem Gesetz zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale (BGBl. I Seite 774, BStBl I Seite 536)

    Der Höchstbetrag für die Entfernungspauschale von 4 500 Euro greift auch bei einer wechselseitigen Fahrgemeinschaft, und zwar für die Mitfahrer der Fahrgemeinschaft an den Arbeitstagen, an denen sie ihren Kraftwagen nicht einsetzen.
    Bei wechselseitigen Fahrgemeinschaften kann zunächst der Höchstbetrag von 4 500 Euro durch die Wege an den Arbeitstagen ausgeschöpft werden, an denen der Arbeitnehmer mitgenommen wurde. Deshalb ist zunächst die (auf 4 500 Euro begrenzte) anzusetzende Entfernungspauschale für die Tage zu berechnen, an denen der Arbeitnehmer mitgenommen wurde. Anschließend ist die anzusetzende (unbegrenzte) Entfernungspauschale für die Tage zu ermitteln, an denen der Arbeitnehmer seinen eigenen Kraftwagen benutzt hat. Beide Beträge zusammen ergeben die insgesamt anzusetzende Entfernungspauschale.

    @reckoner
    wie du siehst geht beides. in dem gesetz sind sogar rechenbeispiele gegeben wie von UserElster schon geschrieben hat.

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  • pooh84
    antwortet
    AW: Elster Anlage N Zeile 37, 38, 39 fehlt gegenüber Originalvordruck

    hi

    doch man kann beides absetzen

    Bei wechselseitigen Fahrgemeinschaft kann zunächst der Höchstbetrag von 4500 Euro für die Tage ausgeschöpft werden an denen der Arbeitnehmer von anderen Fahrern der Fahrgemeinschaft mitgenommen wurde Daher ist zunächst die Entfernungspauschale für die Tage zu ermitteln an denen der Arbeitnehmer mitgenommen wurde Danach sollte die Entfernungspauschale für die Tage ermittelt werden an denen der Arbeitnehmer selbst gefahren ist Die Summe beider Beträge ergibt die anzusetzende Entfernungspauschale QUELLE steuertipps de
    Zuletzt geändert von pooh84; 14.01.2013, 11:16.

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Elster Anlage N Zeile 37, 38, 39 fehlt gegenüber Originalvordruck

    Hallo,

    >>>Ich kann die selbstgefahrenen km komplett absetzen, natuerlich muss man diese km nachweisen koennen.

    Ja sicher, hatte ich doch auch geschrieben.


    >>>man kann auch die tage an den man als mitfahrer ein fahrgemeinschaft mitgefahren ist bis max. 4500 euro angeben.

    Auch das ist unbestritten. Nur liegst du doch allein durch deine Selbstfahrten schon über 4500 Euro, und dann geht das natürlich nicht mehr.

    Das was UserElster ausgeführt hatte, war nicht richtig, die 4500 Euro gibt es nicht noch zusätzlich zu der Selbstfahrerpauschale.

    Stefan

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  • pooh84
    antwortet
    AW: Elster Anlage N Zeile 37, 38, 39 fehlt gegenüber Originalvordruck

    @userElster

    so habe ich es auch gedacht. ich war mir blos nicht sicher wegen dem "arbeitsplatz hinzufuegen" feld. da es etwas anders ausschaut als wie auf dem originalvordruck.

    @all,

    danke fuer alle antworten und eure hilfe

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  • UserElster
    antwortet
    AW: Elster Anlage N Zeile 37, 38, 39 fehlt gegenüber Originalvordruck

    Ich würde die Daten wie folgt eintragen:
    1. Eintrag
    95 Tage 130 km einfache Entfernung, davon selbst gefahren mit eigenen PKW 130 km
    2. Eintrag hinzufügen
    100 Tage 130 km einfache Entfernung, davon selbst gefahren 50 km
    Dadurch ergeben sich automatisch die 80 km, welche nicht mit dem eigenen Pkw gefahren wurden.

    Damit ergibt sich eine Entfernungspauschale von:
    95 x 130 x 0,30 = 3705 EUR
    100 x 50 x 0,30 = 1500 EUR
    100 x 80 x 0,30 = 2400 EUR (unter 4500 EUR, damit voller Ansatz)
    gesamt 7605 EUR

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  • pooh84
    antwortet
    AW: Elster Anlage N Zeile 37, 38, 39 fehlt gegenüber Originalvordruck

    Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
    Hallo pooh84,

    ich kann schon mal vorwegnehmen, dass du nur deine selbstgefahrenen Kilometer absetzen kannst, daher reicht imho auch die Angabe nur dieser beiden (95*130 und 100*50), dann in zwei Abschnitten.

    Die Urlaubs- und Krankheitstage würde ich hier 50:50 aufteilen (entspricht ja ungefähr 95:100).
    Praktisch ist das aber egal, diese Angaben haben nämlich nichts mit der Berechnung zu tun (aber stimmen sollten sie - in der Summe - natürlich trotzdem).

    Stefan
    Hi,

    Ich kann die selbstgefahrenen km komplett absetzen, natuerlich muss man diese km nachweisen koennen. man kann auch die tage an den man als mitfahrer ein fahrgemeinschaft mitgefahren ist bis max. 4500 euro angeben. das kann man hier auch schoen erklaert nachlesen http://www.steuertipps.de/lexikon/f/fahrgemeinschaft

    @sarceda
    es handelt sich um dieselbe arbeitstaette. manchmal steige ich aber nach 50km bei jemanden zu mit dem ich dann die weiteren 80km zu meinem arbeitsort zuruecklege..


    Ich versuche schon die ganze zeit ein screenshot mit dem ausgefuellten originalvordruck hochzuladen aber irgendwie funktioniert das nicht.
    Zuletzt geändert von pooh84; 14.01.2013, 08:32.

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Elster Anlage N Zeile 37, 38, 39 fehlt gegenüber Originalvordruck

    Hallo pooh84,

    ich kann schon mal vorwegnehmen, dass du nur deine selbstgefahrenen Kilometer absetzen kannst, daher reicht imho auch die Angabe nur dieser beiden (95*130 und 100*50), dann in zwei Abschnitten.

    Die Urlaubs- und Krankheitstage würde ich hier 50:50 aufteilen (entspricht ja ungefähr 95:100).
    Praktisch ist das aber egal, diese Angaben haben nämlich nichts mit der Berechnung zu tun (aber stimmen sollten sie - in der Summe - natürlich trotzdem).

    Stefan

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    AW: Elster Anlage N Zeile 37, 38, 39 fehlt gegenüber Originalvordruck

    Bei den Urlaubstagen machen Sie die gleichen Angaben, ansonsten gehen Sie wie Sie schon selbst gesagt haben auf hinzufügen.

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  • sarceda
    antwortet
    AW: Elster Anlage N Zeile 37, 38, 39 fehlt gegenüber Originalvordruck

    Zitat von pooh84 Beitrag anzeigen

    Folgender Fall: 195 Arbeitstage.

    95 Tage 130km einfach selbst gefahren mit eigenen PKW
    100 Tage 50 km einfach selbst gefahren und dann 80 km einfach mit Fahrgemeinschaft oder öffentlichen Verkehrsmitteln.
    - Wenn wie geschildert gleiche Arbeitsstätte, wieso unterschiedliche einfache
    Fahrstrecken? Woraus ergeben sich die 130, dann 50 und nochmal 80 km zur
    gleichen Arbeitsstätte? Umwege, Baustellen oder was?

    Danach Vorschlag zur Vorgehensweise.

    MfG
    sarceda

    EDIT: Trage das in das Original und 2 x Hinzufügen ein. Tage aufteilen, jede Km Zahl extra.
    Bei Fahrgemeinschaft auf den Text klicken, dann wird Differenz zu eigenem Pkw im
    grauen Feld angezeigt. Am Besten vorher aufschreiben und rechnen. Danach, wenn
    eingetragen Plausi laufen lassen und evtl auch berechnen. Wenn kein Fehler, dann in
    Ordnung.
    Zuletzt geändert von sarceda; 13.01.2013, 21:03.

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