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Parkplatz gebühren

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Parkplatz gebühren

    Zitat von nh260163 Beitrag anzeigen
    Einfach als Werbungskosten unter dem Studium.
    Ist das ein ERSTstudium oder gab es vorher schon ein ABGESCHLOSSENES Studium oder ABGESCHLOSSENE Berufsausbildung. Bei Erststudium gehört das zu den Sonderausgaben und NICHT in die Anlage N.

    Die Fahrten können zwar mit den tatsächlichen Kosten angesetzt werden. WENN Sie dafür aber die Pauschale von 0,30 EUR pro Km nehmen, deckt die die Parkplatzgebühren mit ab, d.h. Sie können die Parkplatzgebühren nicht zusätzlich ansetzen.

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Parkplatz gebühren

    Hallo,

    >>>Einfach als Werbungskosten unter dem Studium.

    ???
    Hast du denn Einkünfte durch das Studium?

    Stefan

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  • nh260163
    antwortet
    AW: Parkplatz gebühren

    Einfach als Werbungskosten unter dem Studium.

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  • Elefant
    antwortet
    AW: Parkplatz gebühren

    Wie setzt Du denn die Fahrkosten an?

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  • nh260163
    hat ein Thema erstellt Parkplatz gebühren.

    Parkplatz gebühren

    Hallo zusammen,
    weis jemand, ob man Parkplatzgebühren ansetzen kann, weil man im Bereich der Uni keine freien Parkplätze hat und man studiert?

    Vielen Dank und viele Grüße
    Norbert
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