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Welches Feld Uni Beiträge, Fahrten zur Uni bei nebenberuflichem Studium

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    Welches Feld Uni Beiträge, Fahrten zur Uni bei nebenberuflichem Studium

    Hallo liebes Forum,

    ich absolviere nebenberuflich ein Studium.

    Meine Frage :

    Trage ich alle Kosten zu diesem, das sind :

    - Semesterbeiträge,
    - Fahrten zu den Vorlesungen und Klausuren,
    - Spesen
    - Arbeitsmittel
    - Arbeitszimmer
    - Fahrten zu Lerngruppen

    in das Feld 47 auf dem Hauptvordruck ein ?

    Oder, kommen die Fahrten in die Anlage N ?

    Vielen Dank für Tipps !

    Viele Grüße

    #2
    AW: Welches Feld Uni Beiträge, Fahrten zur Uni bei nebenberuflichem Studium

    Hallo,

    bei Erststudium Hauptvordruck sonst Anlage N


    Gruß FIGUL

    Bei vorheriger abgeschlossener Berufsausbildung auch Anlage N
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Welches Feld Uni Beiträge, Fahrten zur Uni bei nebenberuflichem Studium

      Hallo Figul,

      ich habe bereits studiert, aber ohne Abschluss.

      Deine Antwort hilft mir jetzt nicht weiter, mit sonst Anlage N.

      Also trage ich einen Teil vorne auf dem Hauptvordruck ein, und den Rest
      (aber was ?) dann auf der Anlage N?

      Ich habe bereits eine Berufsausbildung, letztes Jahr hat das Finanzamt die Semsterbeiträge auf dem Hauptvordruck akzeptiert.

      Warum soll ich die dann jetzt auf N eintragen ?

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        #4
        AW: Welches Feld Uni Beiträge, Fahrten zur Uni bei nebenberuflichem Studium

        Auf dem Hauptvordruck sind das Sonderausgaben,die werden nur soviel ich weiß nur bis 4500 Euro berücksichtigt. Bei Anlage N sind es Werbungskosten, die unbegrenzt absetzbar sind.
        Die Absetzung als Werbungskosten ist nur möglich bei beruflicher Fortbildung oder bei abgeschlossener Berufsausbildung oder... Schau mal in die Ausfüllhilfe.
        Zeile 44 in Anlage N anklicken, dann Taste F1 Ausfüllhilfe erscheint.

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Welches Feld Uni Beiträge, Fahrten zur Uni bei nebenberuflichem Studium

          Wenn dem Studium kein ABGESCHLOSSENES Studium oder ABGESCHLOSSENE Berufsausbildung voran ging, sind ALLE Kosten in Zusammenhang mit dem Studium Sonderausgaben, die dann ab 2012 mit bis zu 6.000 EUR abzugsfähig sind. Bis 2011 waren es 4.000 EUR.

          Ging dem Studium einn ABGESCHLOSSENES Studium oder ABGESCHLOSSENE Berufsausbildung voran, dann sind ALLE Kosten Werbungskosten und gehören in Anlage N, solange es kein Spaßstudium ohne Berufsabsichten ist.
          Schönen Gruß

          Picard777

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