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Alten Belege

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  • bobobaer
    Ein Gast antwortete
    AW: Alten Belege

    >>Die Belege von Steuerberatung (Mitgliedschaft)sind von 2010 und 2011 ..., auch habe ich anderen alten belegen von Büromöbel usw. von 2010 und 11....

    abgesehen davon, dass fraglich ist, ob und ggfs. welcher Anteil davon in den entsprechenden Veranlagungsjahren absetzbar gewesen wäre ...

    >>deshalb wollte ich gern wissen, wie kann ich bei der aktuelle Steuererklärung angeben, bzw. wo soll ich diese antrage.

    ... ist hier die Antwort hier schlichtweg: Gar nicht, da das mit

    >>Wäre das nicht rückwirkende Verluste oder sonst was ???

    gar nichts zu tun hat.

    >>Mein Rechtschutzversicherung ist nur für telefonische Auskünfte und Beratung,... wäre die Eintragung dann in Ordnung.

    Das kann man so nicht sagen, mangels Kenntnis über die Art der Einkünfte und ob und wieweit die Versicherung einer dieser Einkünftearten zugeordnet werden kann, die Wahrscheinlichkeit ist aber sehr gering. Sonderausgaben sind es jedenfalls nicht.

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  • Elefant
    antwortet
    AW: Alten Belege

    Wurde ja von Sabre schon beantwortet:

    Zitat von Sabre Beitrag anzeigen
    Nein - grundsätzlich können immer nur die Beträge angegeben werden, die auch in dem jeweiligen Jahr (hier: 2012) gezahlt wurden.
    .

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  • sinatra
    antwortet
    AW: Alten Belege

    Die Belege von Steuerberatung (Mitgliedschaft)sind von 2010 und 2011 ..., auch habe ich anderen alten belegen von Büromöbel usw. von 2010 und 11.... deshalb wollte ich gern wissen, wie kann ich bei der aktuelle Steuererklärung angeben, bzw. wo soll ich diese antrage. Wäre das nicht rückwirkende Verluste oder sonst was ???

    Mein Rechtschutzversicherung ist nur für telefonische Auskünfte und Beratung,... wäre die Eintragung dann in Ordnung.

    Vielen Dank !!!

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Alten Belege

    Hallo,

    >>>Tragen Sie auf der Anlage Vorsorgeaufwand einfach die von den Versicherungen bescheinigten Werte ein und drücken Sie auf Steuerberechnung. Das Programm sagt ihnen dann schon, was raus kommt.

    Aber nicht die Hausrat- und die Rechtschutz-, die sind nicht absetzbar (bzw. letztere nur, wenn sie zu einer Enkunftsart gehört, etwa Berufsrechtschutz oder Vermieterrechtschutz).


    >>>Sind die Rechnungen von Mitgliedschaften von Steuerberater einzutragen und ggf. wo???

    Da frage ich mich, warum denn dann nicht auch der Steuerberater gefragt wird, bzw. was macht der überhaupt?

    Stefan

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  • Sabre
    antwortet
    AW: Alten Belege

    Zitat von sinatra Beitrag anzeigen
    Ich bin beschäftigt mit der Steuererklärung von 2012, habe ich noch ein paar Rechnungen von 2010 und 2011 gefunden,.... kann ich diese in der aktuelle Steuererklärung eintragen.... und wo genau ???
    Nein - grundsätzlich können immer nur die Beträge angegeben werden, die auch in dem jeweiligen Jahr (hier: 2012) gezahlt wurden. Eintragungsfelder für alte Jahre gibt es demnach auch nicht.

    Zitat von sinatra Beitrag anzeigen
    Wie werden Versicherungen berechnen ( Unfall, Rechts., Haftpflicht., Hausrat...usw???
    Was genau möchten Sie wissen? Tragen Sie auf der Anlage Vorsorgeaufwand einfach die von den Versicherungen bescheinigten Werte ein und drücken Sie auf Steuerberechnung. Das Programm sagt ihnen dann schon, was raus kommt.

    Zitat von sinatra Beitrag anzeigen
    Sind die Rechnungen von Mitgliedschaften von Steuerberater einzutragen und ggf. wo???
    Welche "Mitgliedschaft von Steuerberater"? Meinen Sie einen Lohnsteuerhilfeverein? Grundsätzlich sind Kosten für einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein nicht abziehbar, es sei denn, sie entfallen (anteilig) auf eine bestimmte Einkunftsart und wurden entsprechend ausgewiesen.

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  • sinatra
    hat ein Thema erstellt Alten Belege.

    Alten Belege

    Ich bin beschäftigt mit der Steuererklärung von 2012, habe ich noch ein paar Rechnungen von 2010 und 2011 gefunden,.... kann ich diese in der aktuelle Steuererklärung eintragen.... und wo genau ???

    Wie werden Versicherungen berechnen ( Unfall, Rechts., Haftpflicht., Hausrat...usw???

    Sind die Rechnungen von Mitgliedschaften von Steuerberater einzutragen und ggf. wo???

    Vielen Dank im voraus
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