Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Entfernungspauschale bzw. öffentlicher Verkehrsmittel

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • reckoner
    antwortet
    AW: Entfernungspauschale bzw. öffentlicher Verkehrsmittel

    Hallo,

    ja, dann bist du leider ein Fall, bei dem es schlechter ist.

    Die neue Regelung ist zwar eher für was anderes gedacht (etwa, wenn jemand mit Dauerkarte trotzdem mal mit dem Auto fährt - das wäre dann doppelt), aber wie so oft sind auch 'seriöse' Fälle betroffen.

    Stefan

    Einen Kommentar schreiben:


  • DSRocker
    antwortet
    AW: Entfernungspauschale bzw. öffentlicher Verkehrsmittel

    Vielen Dank für die Antworten / Hinweise:

    d.h.
    wenn ich im ersten Halbjahr 430 EUR für meine Bahnkarten bezahlt habe
    und im zweiten Halbjahr mit dem Auto 1.367,40 EUR (106Tage x 43km x 0,30€) verfahren habe, dann werden aus meinen 430 EUR nur (113Tage x 8km x 0,30€) 271,20 EUR.

    Und zusammen dann also keine 430 + 1367,40
    sondern "nur":
    271,20 + 1367,40

    Vielen Dank nochmals!
    Gruß
    DS

    Einen Kommentar schreiben:


  • reckoner
    antwortet
    AW: Entfernungspauschale bzw. öffentlicher Verkehrsmittel

    Hallo,

    >>>Um es ganz vollständig zu machen:

    Nicht ganz, ich hab' noch mehr :
    Ab 2012 geht nur noch eins, entweder Entfernungspauschale oder wirkliche ÖPNV-Kosten.

    Im Ergebnis könnte das hier bedeuten, dass nur die Entfernungspauschale gilt, selbst wenn die Fahrkarten anteilig teurer waren (bei Dauerkarten ist das aber eh' unwahrscheinlich).

    Stefan

    Einen Kommentar schreiben:


  • Sabre
    antwortet
    AW: Entfernungspauschale bzw. öffentlicher Verkehrsmittel

    Um es ganz vollständig zu machen:

    für die Zeit bis 01.08. müssen Sie sowohl die tatsächlichen Kosten als auch die Werte für die Entfernungspauschale angeben. Nur so kann das Programm (und später auch das Finanzamt) den für Sie zutreffenden Betrag berechnen.

    Für die Zeit ab dem 01.08. können Sie dann natürlich nur noch die Werte für die Entfernungspauschale angeben.

    Einen Kommentar schreiben:


  • reckoner
    antwortet
    AW: Entfernungspauschale bzw. öffentlicher Verkehrsmittel

    Hallo,

    >>>Wie gebe ich das an?

    Als zwei verschiedene Arbeitsstellen (der komplette Block läßt sich vervielfältigen).

    Stefan

    Einen Kommentar schreiben:


  • Elefant
    antwortet
    AW: Entfernungspauschale bzw. öffentlicher Verkehrsmittel

    Anlage N, Zeilen 31 bis 36

    Einen Kommentar schreiben:


  • DSRocker
    hat ein Thema erstellt Entfernungspauschale bzw. öffentlicher Verkehrsmittel.

    Entfernungspauschale bzw. öffentlicher Verkehrsmittel

    Hallo zusammen,

    Situation:
    bis 01.08. ohne Auto zur Arbeit gefahren und habe alle Fahrkarten als Beleg für die Kosten.
    ab 01.08. umgezogen und fahre mit meinem Auto.

    Wie gebe ich das an?

    Gruß
    DSRocker
Lädt...
X