AW: Das alte Thema - unmittelbar oder mittelbar
Schaue dir mal die Eingabehilfe an.
Außerdem ist Jemand UNmittelbar begünstigt, wenn er mindestens einen Tag im Jahr rentenversicherungspflichtig ist oder Beamtenbezüge erhält. Wenn du im Dezember normalen rentenversicherungspflichtigen Arbeitslohn bekommen hast, bist du UNmittelbar begünstigt. Wenn zumindest für einen Tag in 2012 dein Kind bei der Rentenversicherung berücksichtigt wird, hätte das ebenfalls für die UNmittelbare Begünstigung ausgereicht.
Darüber hinaus kannst du ja mal ausprobieren bei beiden Varianten, ob die Entscheidung bei euch überhaupt eine Auswirkung hat.
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Das alte Thema - unmittelbar oder mittelbar
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Das alte Thema - unmittelbar oder mittelbar
Hallo, folgendes. Mein Mann und ich (Zusammenveranlagung) haben beide einen eigenen Riester-Vertrag. Er ist normaler Angestellter (unmittelbar) und ich war bis Dezember 2012 in Elternzeit (ohne Elterngeld-nur mit 400 € Job). Im Dezember lief meine Elternzeit aus und ich habe noch für 2 Wochen Angestelltengehalt von meinem Arbeitgeber erhalten und habe somit auch in die Rentenkasse eingezahlt.
Ich hatte nun beide als unmittelbar begünstigt eingegeben. Richtig?
Ein Bekannter hat mich nun leider total verunsichert und meint ich sei nur mittelbar begünstigt....
Vielen Dank für die HilfeStichworte: -
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