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Firmenwagen: Nur "Priv.KFZ.Nutzung" in der Gehaltsabrechnung, wie Formular ausfüllen?

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  • Hagen-Gronert
    Ein Gast antwortete
    AW: Firmenwagen: Nur "Priv.KFZ.Nutzung" in der Gehaltsabrechnung, wie Formular ausfül

    Hallo geizistdoof

    hier können Sie sich informieren:

    bei Google eingeben:

    ~~ firmen kfz privatnutzung ~~

    zum Beispiel anklicken:

    ~~ Dienstwagen (Firmenwagen) zur privaten Nutzung - Lohn - Info

    gez. H A G E N-G R O N E R T

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  • geizistdoof
    antwortet
    AW: Firmenwagen: Nur "Priv.KFZ.Nutzung" in der Gehaltsabrechnung, wie Formular ausfül

    Vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Ich habe noch Verständnisprobleme mit der oft zu lesenden Information, daß die Kilometer zwischen Wohnung und Büro zu der 1-Prozent-Regelung hinzukämen. Ist in dieser einen Zeile "Priv.KFZ.Nutzung" bei meiner Abrechung also schon der Arbeitsweg beinhaltet? Wenn ich es recht verstehe, sind die Fahrten zum Büro ein geldwerter Vorteil, der sich bei vielen Kilometern schon deutlich bemerkbar macht. Ich muß also diesen geldwerten Vorteil nicht in der Steuererklärung angeben, weil er vom Arbeitgeber abgeführt wurde?

    Ich will nicht aus Unwissenheit falsche Angaben machen.

    Danke!

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  • weinmann-manfred
    antwortet
    AW: Firmenwagen: Nur "Priv.KFZ.Nutzung" in der Gehaltsabrechnung, wie Formular ausfül

    Wer einen Firmenwagen zur Verfügung hat, der privat genutzt werden darf, muss pro Monat 1% des Anschaffungswertes versteuern. Wenn Sie für die Priv.-KFZ-Nutzung 300 € pro Monat mehr versteuern als Ihr Brutto-Einkommen, so sind Ihre Kosten für Ihre private Nutzung des Autos damit abgegolten. Für Fahrten im Außendienst und zum Büro fallen für Sie keinerlei Fahrtkosten an. Sie können somit auch keine Fahrtkosten als Werbungskosten geltend machen.
    mfg
    mw

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  • Firmenwagen: Nur "Priv.KFZ.Nutzung" in der Gehaltsabrechnung, wie Formular ausfüllen?

    Guten Tag,

    ich bin im Regelfall nur zwei Tage in der Woche im Büro, an drei Tagen besuche ich Kunden und fahre vom Wohnort dorthin; teils auch mit Übernachtungen.

    Es kann vorkommen, daß ich aber auch mal eine Woche durchgehend im Büro bin. Die einfache Entfernung zwischen Arbeit und Büro beträgt 11,4 km. Private Nutzung ist erlaubt, ich führe kein Fahrtenbuch.

    In meiner Gehaltsabrechnung stehen drei Zeilen:
    Gehalt
    Bonus
    Priv.KFZ.Nutzung - 300 Euro (ändert sich alle paar Monate durch Wagentausch)
    Das ergibt dann den Steuerbruttobetrag.
    Die 300 Euro werden vom Nettoverdienst wieder abgezogen.

    Was kann/muß ich im Elster Formular wo eintragen?
    Kommt jetzt noch eine Besteuerung von 0,03% pro einfachem Entfernungskilometer?
    Gelten 0,002% pro einfachem Entfernungskilometer, da ich regelmäßig nur 8 Tage im Monat ins Büro fahre? Sind dann die Tage anzugeben, an denen ich tatsächlich ins Büro gefahren bin oder kann ich 8 Tage pro Monat angeben?
    Fällt das nicht an, da es mit den 300 Euro abgegolten ist?
    Kann ich 11,4 km als Werbungskosten ansetzen oder wird auf 11 km abgerundet?
    Da es einen Alternativweg gibt mit 11,9 km, könnte ich den auch ansetzen und 12 km eintragen?

    Danke für Hilfe!
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