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wo Berichtigung gem. § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG eintragen?

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: wo Berichtigung gem. § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG eintragen?

    Hallo wilderflummi,

    das trägst du bei deinen Umsätzen ein, d.h. du minderst deine Umsätze um die entsprechenden Rechnungssummen und musst natürlich bei Nachfragen des Finanzamtes etwas als Nachweis für die Uneinbringlichkeit vorweisen können.
    Wenn es um die Erklärung für 2012 geht im Formular Seite 2 Zeile 33 Kennziffer 177.

    Tschüß

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  • wo Berichtigung gem. § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG eintragen?

    Hallo,
    folgendes Problem:
    ich muss wegen Uneinbringbarkeit der bereits abgeführten Mehrwertsteuer, die einer anderen Firma mit zwei Kostennoten in Rechnung gestellt worden sind, in der Jahreserklärung 2012 berichtigen, da die säumige Firma pleite ist.
    Wo genau ist das einzutragen???
    DANKE
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