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Entfernungspauschale/Pendlerpauschale übersteigt 4500€

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Entfernungspauschale/Pendlerpauschale übersteigt 4500€

    @moktar:

    Ich hab mir jetzt so lange überlegt, warum ElsterFormular so krass von Deinen Angaben abweicht. Am Schluss komm ich bloß zu der Vermutung, dass ElsterFormular richtig gerechnet hat, und Du bereits einen Bescheid hast, der Dir nicht passt.

    Sollte es doch um ElsterFormular gehen, dann sag uns bitte mal genau was Du eingegeben hast.

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  • moktar
    antwortet
    AW: Entfernungspauschale/Pendlerpauschale übersteigt 4500€

    Hallo !

    Ein frohes neues Jahr an alle!

    In meinem Steuerbescheid 2012 scheint eine falsch Rechnung gemacht worden zu sein: Ich pendel mit einer einfachen Entfernung von 82 km an 200 Tagen im Jahr, bin damit also nominell über dem Maximalbetrag (nur öffentliche Verkehrsmittel). Berücksichtigt wurden aber nur folgende Zahlen für die Pendlerpauschale:

    115 Tage x 54 km x 0.3

    und

    115 Tage x 24 km x 0.3

    Sind insgesamt 2691 EUR.

    Woher kommt das ? Ich müsste doch das Maximum bekommen, oder nicht ? In den Vorjahren steht an der Stelle im Übrigen auch ein Betrag über 5000 Euro.

    Vielen Dank für jede Erklärung !

    Grüße,
    M

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  • DC1961
    antwortet
    AW: Entfernungspauschale/Pendlerpauschale übersteigt 4500€

    Hallo NeuHier,
    ich bin selber Fernpendler hier im Norden.
    Wie kommen Sie auf Fahrtkosten von 5800,50EUR bei 84km einfache Strecke?
    Selbst die BahnCard 100 für Fahrten auf allen DB-Strecken kostet nur 3800EUR. Gibt es an Ihrer Hochschule kein Semesterticket? Wieviele Vorlesungstage haben in der Woche? . . .
    Ich vermute eine Denkfehler bei Ihnen. Legen Sie doch bitte Ihre Berechnungen offen, damit sie hier überprüft werden können. Dies kostet nichts, bringt keine Anstrengungen und landet nicht vergebens bei Ihrem Finanzamt

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  • Falzo
    antwortet
    AW: Entfernungspauschale/Pendlerpauschale übersteigt 4500€

    sind die 84km einfache Strecke? wie kommen sie auf den wert 5800,50 oder ist das nur ein bsph. Wert? das ist sonst rein rechnerisch bei 30 cent pro km nicht moeglich...

    getrennte summen, zB für verschiedene arbeitstätten, können sie auch getrennt in anlage N eintragen, dafür einfach über 'hinzufuegen' am unteren rand von zeile 36 einen weiteren block für fahrt-aufwendungen einfuegen und ausfuellen.

    im jeweiligen block geben sie eigentlich nur arbeitsstaette, die tages-zahlen, sowie die einfachen km (kürzeste Strecke, imho auch wenn der weg zum bahnhof an sich einen umweg darstellt, zaehlt dies nicht dazu) an. der rest der berechnung erfolgt automatisch, ebenso die summierung der blöcke und die kappung auf den gesamt-hoechstbetrag der besagten 4500,-

    nur wenn sie tatsaechlich höhere aufwendungen hatten (nicht errechnet sondern wirklich ausgegeben!) und entsprechend belegen können (zb gesammelte tickets für die jeweiligen öffentlichen vekehrsmittel), sollten sie dies natuerlich in das von Ihnen angesprochene Betragsfeld hinter 'Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln' eintragen - denn wenn Ihre tatsaechlichen Aufwendungen nachweislich höher waren, wird dieser Betrag auch über 4500,- hinaus beruecksichtigt, sh Eingabehilfe zu dem Bereich.

    haben sie dies nicht, sondern wollen die km-pauschale ansetzen, lassen sie das feld einfach frei!

    falls das Finanzamt nachfragt, sollten sie vermutlich plausibel machen können, an welchen tagen im jahr sie zur FH gefahren sind, zB mittels Stundenplan waehrend der vorlesungszeit, gelöste Tickets für die Fahrten etc.
    während der semesterferien wird das uU. schon schwieriger, vielleicht macht es Sinn da vorher beim Finanzamt mal nachzufragen (oder es nicht zu übertreiben, bei 84km einfache strecke reichen ~180 tage um den hoechstbetrag auszuschoepfen ;-))

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  • NeuHier
    antwortet
    AW: Entfernungspauschale/Pendlerpauschale übersteigt 4500€

    Sieht das dann so aus, dass ich in der Anlage N, Seite 2 unter "Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln" den tatsächlichen errechneten Betrag eintragen muss oder aber so in der separaten Aufstellung, die die Pauschale in einer Rechnung darstellt:

    Summe 1: 1138,50€
    Summe 2: 5800,50€
    Abzusetzen sind 4500€

    Insgesamt 4500€

    und wie müssen die Zahlen dann im Elster-Formular angegeben werden?

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  • neysee
    antwortet
    AW: Entfernungspauschale/Pendlerpauschale übersteigt 4500€

    Zitat von NeuHier Beitrag anzeigen
    Ich fahre NUR mit öffentlichen Verkehrsmitteln, da ich keinen Führerschein habe.
    Dann gilt die Beschränkung auf 4500 Euro, s. §9 (1) Nr. 4 EStG, ein Nachweis der km-Leistung des PKW zur Anerkennung höherer Kosten für Fahren mit PKW ist dann logischerweise nicht erforderlich.

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  • NeuHier
    antwortet
    AW: Entfernungspauschale/Pendlerpauschale übersteigt 4500€

    Ich fahre NUR mit öffentlichen Verkehrsmitteln, da ich keinen Führerschein habe.
    Wie sollten diese Belege aussehen, wenn ich täglich zur Fachhochschule fahre? Ich habe bereits etwas gegoogelt und teilweise war die Rede davon, dass man sich das unterschreiben lassen sollte oder aber einen Einzelnachweis der öffentlichen Verkehrsmittel einbringen sollte.

    Aber was genau soll man sich da unterschreiben lassen? Das ist für meinen "Fall" etwas diffus...

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  • neysee
    antwortet
    AW: Entfernungspauschale/Pendlerpauschale übersteigt 4500€

    Zitat von NeuHier Beitrag anzeigen
    Was ist dabei zu beachten? Die Pendlerpauschale liegt ja nicht umsonst bei max 4500€, aber was muss ich tun, wenn diese Begrenzung überschritten wird? Wie soll ich belegen, dass ich täglich 84km zur FH fahre?
    Die Beschränkung auf 4500 Euro gilt nicht bei Fahrten mit dem eigenen PKW. Man sollte aber damit rechnen, dass das FA einen Nachweis fordert, dass tatsächlich so viel gefahren wurde. Dies können Tankquittungen sein, oder Werkstattbelege, TÜV-Berichte o.ä., aus denen der km-Stand hervor geht.

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  • NeuHier
    hat ein Thema erstellt Entfernungspauschale/Pendlerpauschale übersteigt 4500€.

    Entfernungspauschale/Pendlerpauschale übersteigt 4500€

    Hallo,

    ich bin Studentin neben meiner normalen Halbtagsstelle.
    Im vergangenen Jahr konnte ich, da mein Studium auf meine berufliche Tätigkeit aufbaut, die Entfernung zur Fachhochschule (öff. Verkehrsmittel) als Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte absetzen. Da ich damals im WS mit dem Studium begonnen habe, lagen die Kosten noch nicht so hoch an. Jetzt, 1 Jahr später sitze ich vor der Berechnung und habe das Problem, dass meine Werbungskosten für die Fahrten zwischen Arbeit und Wohnung bei 5800,50€ liegen.
    Was ist dabei zu beachten? Die Pendlerpauschale liegt ja nicht umsonst bei max 4500€, aber was muss ich tun, wenn diese Begrenzung überschritten wird? Wie soll ich belegen, dass ich täglich 84km zur FH fahre?

    Hat jemand ein ähnliches Problem oder wie sehen da Lösungsansätze aus?


    Danke schonmal für die Hilfe.

    NeuHier
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