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  • Manno
    Ein Gast antwortete
    AW: Anlage Vorsorgeaufwand

    Moinsen,
    bin sv-pflichter Arb.nehmer, Ehefrau ist geringfügig Beschäftigte. In Zeile 10 setze ich für mich das Kreuz bei "Ja"... und für meine Frau?

    ups... habe da selbst etwas gefunden...

    "Zeile 10 (...) Bei Ehegatten, die über ihren Ehepartner versichert sind (z. B. gesetzliche Krankenversicherung), ist die Frage wie beim Ehepartner mit Ja zu beantworten."
    Zuletzt geändert von ; 08.06.2010, 08:45.

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  • nicole1212
    antwortet
    AW: Anlage Vorsorgeaufwand

    Supi, das hat mir jetzt auch sehr geholfen :-)

    Allerdings deckt sich mein SV Anteil von 2008 mit meinem Bruttoentgelt 2008.
    Ist das normal? Ich bin der Meinung ja, aber ich bekomme den Hinweis in der Berechnung angezeigt, dass evtl. eine Doppelaufführung vorliegt.

    Was meint ihr?

    Danke schonmal und liebe Grüße
    Nicole

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  • jerome
    antwortet
    AW: Anlage Vorsorgeaufwand

    super jetzt verstehen wir uns, danke

    endlich ist das rätsel gelöst

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  • neysee
    antwortet
    AW: Anlage Vorsorgeaufwand

    Das Bruttoentgelt 2008 ist schonmal ein guter Anhaltspunkt. Da es aber Gehaltsanteile geben kann, die sich bzgl. Steuer und Sozialversicherung unterscheiden, macht man, wie gesagt, am Besten das, was in der Hilfe zu Zeile 42 steht:

    Man nimmt seinen Ordner oder Schnellhefter mit den Lohnabrechnungen usw.,
    sucht darin die vom Arbeitgeber ausgehändigte Durchschrift der Meldung zur Sozialversicherung (die man u.a. daran leicht erkennt, dass der Hinweis, dass es sich um ein wichtiges Dokument handelt, das man gut aufbewahren soll, nicht nur in deutsch sondern in einem halben Dutzend weiteren Sprachen draufsteht) für den Zeitraum 2008,
    liest das der Sozialversicherung gemeldete Jahresentgelt ab,
    trägt diese Zahl in Zeile 42 ein.

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  • jerome
    antwortet
    AW: Anlage Vorsorgeaufwand

    Zitat von neysee Beitrag anzeigen
    Es gibt zwei Möglichkeiten: Wenn du 2008 beitragspflichtiges Entgelt im Sinne der Rentenversicherung erzielt hast, würde ich es einfach eintragen.
    Wenn du dir sicher bist, dass das und die anderen Zeilen für dich wirklich nicht zutreffen, kannst du die Angaben zu Riester löschen, denn dann kannst du die Beiträge nicht absetzen.
    Es liegt also in deinem eigenen Interesse, nochmal zu überlegen, ob es sich bei dem, was du seit 2005 getan hast, nicht eventuell doch um eine sozialversicherungspflichte Beschäftigung gehandelt hat.
    meinst du zeile 42? wäre also mein bruttoentgeld von 2008 dort einzutragen? hab das mal gegooglet. ich glaube ich verstehe jetzt was du meintest. hab nicht gewusst was du meinst bis ich nochmal über zeile 42 stolperte. da habe ioch jetzt das brutto von 2008 eingetragen. ist das korrekt?
    Zuletzt geändert von jerome; 18.02.2010, 00:33.

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  • jerome
    antwortet
    AW: Anlage Vorsorgeaufwand

    sag ich ja gerade.
    es ist ein sozialversicherungspflichtiges verhältnis. ich bin da nicht so bewandert sorry.ich habe auch alles eingetragen und angegeben was ich angeben sollte und auch musste.
    auf meinem Lohnsteuerbescheid steht auch drauf : Arbeitnehmeranteil am gesamtsiozialversicherungsbeitrag; 2771,59€ Diesen betrag habe ich auch angegeben.
    Rente habe ich auch noch keine bekommen. ich bin erst 25Jahre.
    Brutto habe ich 26,000€.
    Lohnsteuer 3,465€

    also ich denke da ist alles sozipflichtig.
    ist auch alles so eingetragen und gemacht wie es soll.

    Jetzt aber das mit den zeilen da, bitte.

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  • neysee
    antwortet
    AW: Anlage Vorsorgeaufwand

    Zitat von jerome Beitrag anzeigen
    aber oben jetzt ein neues prob.
    Es gibt zwei Möglichkeiten: Wenn du 2008 beitragspflichtiges Entgelt im Sinne der Rentenversicherung erzielt hast, würde ich es einfach eintragen.
    Wenn du dir sicher bist, dass das und die anderen Zeilen für dich wirklich nicht zutreffen, kannst du die Angaben zu Riester löschen, denn dann kannst du die Beiträge nicht absetzen.
    Es liegt also in deinem eigenen Interesse, nochmal zu überlegen, ob es sich bei dem, was du seit 2005 getan hast, nicht eventuell doch um eine sozialversicherungspflichte Beschäftigung gehandelt hat.

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  • jerome
    antwortet
    AW: Anlage Vorsorgeaufwand

    Zitat von neysee Beitrag anzeigen
    Das ist irgendwie kompliziert mit dir. Warst seit 2005 arbeiten, hast aber 2008 kein sozialversicherungspflichtiges Entgelt erzielt.
    hm. also ich glaub das passt jetzt mit dem vorherigem.
    habe da jetzt ja angekreutzt.
    also ich glaub ich hab da nutr nicht ganz durchgeblickt. ich arbeite seit 2005 bei bertelsmann. ich glaube schon dass das ein steuerpflichtiger arbeitgeber ist und auch die häklfte meiner kv bezahlt.

    auf meiner monatlichen abrechnung wird auch eine kv aufgeführt.
    das passt also alles jetzt.
    aber oben jetzt ein neues prob.

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  • neysee
    antwortet
    AW: Anlage Vorsorgeaufwand

    Zitat von jerome Beitrag anzeigen
    zeile 42-50 sollen beträge rein. kann ich da alles 0 eintragen, da ich seit 2005 durchgehend arbeiten war und immernoch bin. auch habe ich keine der leistungen bekommen, welche dort aufgeführt sind.
    Das ist irgendwie kompliziert mit dir. Warst seit 2005 arbeiten, hast aber 2008 kein sozialversicherungspflichtiges Entgelt erzielt. Wäre es nicht eine gute Idee, das zu machen, was in der Anleitung steht, den vom Arbeitgeber übergebenen Ausdruck mit den an die Sozialversicherung gemeldeten Daten und Beträgen rauszusuchen, und dort das beitragspflichtige Bruttoentgelt abzuschreiben?
    Zuletzt geändert von neysee; 18.02.2010, 00:01.

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  • jerome
    antwortet
    AW: Anlage Vorsorgeaufwand

    so und jetzt noch etwas.
    Altersvorsorgebeiträge

    37 ja
    bescheinigung des anbieters habe ich alles ausgefüllt.
    41 ich bin unmittelbar begünstigt

    dann gehts los.
    zeile 42-50 sollen beträge rein. kann ich da alles 0 eintragen, da ich seit 2005 durchgehend arbeiten war und immernoch bin. auch habe ich keine der leistungen bekommen, welche dort aufgeführt sind.

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  • jerome
    antwortet
    AW: Anlage Vorsorgeaufwand

    alles klar. dann werde ich das dann mal so machen
    danke.

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  • Falzo
    antwortet
    AW: Anlage Vorsorgeaufwand

    wenn sie normal krankenversichert sind, ist der arbeitGEBERanteil zu kranken- und pflegeversicherung auf der lohnsteuerbescheinigung auch nicht explizit aufgefuehrt.
    die steuerfreien zuschuesse aus 24 betreffen zB freiwillig gesetzlich versicherte arbeitnehmer, wenn sie pflichtversichert steht da auch nichts drin...
    in zeile 25 ist ihr eigener anteil zur sozialversicherung eingetragen, das umfasst neben av eben auch kv und pv. aus dieser kombination kann man erahnen, das auch seitens des arbeitgeber anteile gezahlt werden.

    die betraege im einzelnen koennen sie ihrer sv-meldung oder gehaltsabrechnung vom arbeitgeber entnehmen, dort sollten auch die arbeitgeberanteile aufgefuehrt sein.

    insgesamt wuerde ich jetzt mal vermuten sie sind ganz normaler pflichtversicherter arbeitnehmer (dazu gehört auch gleitzone oder dergleichen) und ihr arbeitgeber bezahlt einen entsprechenden anteil an KV und PV.

    somit müssen sie zwingend JA ankreuzen.

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  • neysee
    antwortet
    AW: Anlage Vorsorgeaufwand

    Zitat von jerome Beitrag anzeigen
    ich bekomme ja keinen zuschuss.
    Und dein Arbeitgeber übernimmt nicht die Hälfte deiner Krankenversicherung? Wie böse.

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  • jerome
    antwortet
    AW: Anlage Vorsorgeaufwand

    Zitat von DC1961 Beitrag anzeigen
    Hallo Jerome,
    ich verstehe Ihren sozialversicherungsrechtlichen Status gerade nicht:
    RV: ja
    AV: nein
    KV: nein
    PV: nein
    also auf dem Ausdruck der elektonischen Lohnsteuerkarte nur Eintragungen in Zeile 22 und 23.
    Sind Sie Student/Werkstudent/Doktorand, und so in der studentischen Krankenversicherung?
    ah, ich seh schon jetzt kommen wir der sache näher.
    also

    RV: ja
    AV: ja
    KV: ja
    PV: ja

    nur steht beui mir in zeile 24 auf der lohnsteuerbescheinigung bei: "Steuerfreie AG-Zuschüsse zur KV und PV" kein Wert drin.
    nur bei 22,23 und 25 steht ein wert drin.
    deswegen verstehe ich das jetzt nicht ganz.
    ich bekomme ja keinen zuschuss.

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  • DC1961
    antwortet
    AW: Anlage Vorsorgeaufwand

    Hallo Jerome,
    ich verstehe Ihren sozialversicherungsrechtlichen Status gerade nicht:
    RV: ja
    AV: nein
    KV: nein
    PV: nein
    also auf dem Ausdruck der elektonischen Lohnsteuerkarte nur Eintragungen in Zeile 22 und 23.
    Sind Sie Student/Werkstudent/Doktorand, und so in der studentischen Krankenversicherung?

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