AW: Bei Krankheit - Fahrten zur Behandlung und Besuchsfahrten eintragen
Hallo,
ja, die Zeile 67 ("andere außergewöhnliche Belastungen") ist korrekt.
Und dort gibt es bei Elster die Möglichkeit, diese Zeile zu vervielfältigen. Daher würde ich die Kosten thematisch zusammenfassen, etwa:
- Krankenhausaufenthalt (? Tage)
- Fahrtkosten Krankenhaus (10x a 112 km)
- Kurkosten Ehefrau
- Sonstiges (Arzneimittel etc.)
Ohne Elster kann man auch alles zusammenfassen und eine gesonderte Aufstellung beilegen.
Stefan
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Bei Krankheit - Fahrten zur Behandlung und Besuchsfahrten eintragen
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AW: Bei Krankheit - Fahrten zur Behandlung und Besuchsfahrten eintragen
Hallo!
Muss ich dann dort in Zeile 68 (gibt es nicht, jetzt die 67?)
Jede einzelne Fahrt eintragen oder reicht es wenn ich dort zb. eintrage:
Fahrtkosten zur ambulanten Nachbehandlung UK Halle (10 Fahrten a 112km)
Oder muss ich dort jede fahrt einzeln angeben? (Belege sind vorhanden)
Die Zuzahlung zum Krankenhaus wird auch dort (neue Zeile) eingetragen?
Die Zuzahlung meiner Frau zur Kur trage ich dann dort auch ein , also alle Krankheitskosten von uns als Eheleute (nicht jeder einzeln?)Zuletzt geändert von dogfischhund; 28.01.2014, 10:22.
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AW: Bei Krankheit - Fahrten zur Behandlung und Besuchsfahrten eintragen
Zitat von reckoner Beitrag anzeigenHallo,
erstmal zählt das zu den außergewöhnlichen Belastungen, und dabei gibt es einen Haken: Die zumutbare Eigenbelastung, siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/BelastungZumutbare_Belastung (da ist auch eine schöne Tabelle dabei)
Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
Zudem kann man nur wirkliche Kosten absetzen (nicht wie bei der Entfernungspauschale, wo auch fiktive Kosten gehen). Das bedeutet:
- eigener oder zur Nutzung überlassener PKW: Reale Kosten mit Fahrtenbuch, Rechnungen etc. ODER pauschal 30 Cent je gefahrenen(!) km
- öffentliche Verkehrsmittel: wirkliche Kosten der Fahrkarten (bei Monats- oder Jahreskarte anteilig)
Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
Einzutragen ist das alles im Hauptvorduck Zeile 68.
Stefan
@Hagen-Gronert
Danke, werd ich lesen
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Ein Gast antworteteAW: Bei Krankheit - Fahrten zur Behandlung und Besuchsfahrten eintragen
Guten Tag dogfischhund,
in der Hoffnung, dass es Ihnen gesundheitlich wieder besser geht, wünsche ich
Ihnen weiterhin eine erfolgreiche Genesung.
Vielleicht hilft Ihnen mein Tipp weiter, bitte bei Google eingeben und lesen:
Kosten für den Besuch von nahen Angehörigen oder Verwandten ...
Mit freundlichen Grüßen
H a g e n - G r o n e r t
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AW: Bei Krankheit - Fahrten zur Behandlung und Besuchsfahrten eintragen
Hallo,
erstmal zählt das zu den außergewöhnlichen Belastungen, und dabei gibt es einen Haken: Die zumutbare Eigenbelastung, siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Au%C3%9Fergew%C3%B6hnliche_Belastung#Zumutbare_Bel astung (da ist auch eine schöne Tabelle dabei)
Zudem kann man nur wirkliche Kosten absetzen (nicht wie bei der Entfernungspauschale, wo auch fiktive Kosten gehen). Das bedeutet:
- eigener oder zur Nutzung überlassener PKW: Reale Kosten mit Fahrtenbuch, Rechnungen etc. ODER pauschal 30 Cent je gefahrenen(!) km
- öffentliche Verkehrsmittel: wirkliche Kosten der Fahrkarten (bei Monats- oder Jahreskarte anteilig)
Einzutragen ist das alles im Hauptvorduck Zeile 68.
Stefan
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dogfischhund hat ein Thema erstellt Bei Krankheit - Fahrten zur Behandlung und Besuchsfahrten eintragen.Bei Krankheit - Fahrten zur Behandlung und Besuchsfahrten eintragen
Hallo!
Ich war 2013 lange Krank und lag auch lange im KH.
Nach den KH aufenthalten musste ich dann immer noch zur Nachbehandlung/ kontrolle ins KH fahren. Ein Bekannter sagte nun das man das alles bei der Steuer angeben kann, man dort sogar pro gef. km 0,30 € absetzen kann.
Wo und als was muss man das nun eintragen?
Auch Besuchsfahrten der Frau/Mann soll man eintragen können, wo das dann?Stichworte: -
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