Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Montagekosten für Terrassenüberdachung als Handwerkerleistung absetzbar?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • stiller
    antwortet
    AW: Montagekosten für Terrassenüberdachung als Handwerkerleistung absetzbar?

    Nach 3 Jahren bereits Erhaltung/Modernisierung?

    Ich sehe wenig Aussicht auf Erfolg, aber ein Versuch kann nicht schaden.

    Gruß
    Stiller

    Einen Kommentar schreiben:


  • reckoner
    antwortet
    AW: Montagekosten für Terrassenüberdachung als Handwerkerleistung absetzbar?

    Hallo,

    >Die Fertigstellung des Hauses erfolgte im Jahr 2007.

    Dann dürfte es imho noch zum Neubau gehören; ähnlich den Regelungen zum anschaffungsnahen Herstellungsaufwand bei Vermietungen (3 Jahresfrist).

    Aber ohne Gewähr, daher würde ich es dennoch versuchen.

    MfG Stefan

    Einen Kommentar schreiben:


  • go-charly-go
    antwortet
    AW: Montagekosten für Terrassenüberdachung als Handwerkerleistung absetzbar?

    Die Fertigstellung des Hauses erfolgte im Jahr 2007.

    Einen Kommentar schreiben:


  • reckoner
    antwortet
    AW: Montagekosten für Terrassenüberdachung als Handwerkerleistung absetzbar?

    Hallo,

    vermutlich wird aber wohl die terassenüberdachung den wert deines hauses erhöhen, welches die sache, nach meinem wissen ausschliesst.
    Das ist Unsinn, da jede Renovierung den Wert der Immobilie erhöht. Das alleine kann kein Nichtanerkennungsgrund sein.

    Ich denke, es ist absetzbar, solange es sich nicht insgesamt um einen Neubau handelt. Wie alt ist denn das Haus?

    MfG Stefan

    Einen Kommentar schreiben:


  • hans45
    antwortet
    AW: Montagekosten für Terrassenüberdachung als Handwerkerleistung absetzbar?

    Zitat von go-charly-go Beitrag anzeigen
    Sind die Montagekosten für eine Terrassenüberdachung bei einem selbst genutzten Einfamilienhaus im Sinne von „Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen“ (Zeile 78 im Hauptvordruck) steuerlich absetzbar?
    Im Grunde müsste es möglich sein, da die Maßnahme nicht im Zusammenhang mit einer Nutz- oder Wohnflächenschaffung bzw. -erweiterung steht (= Definition für Neubaumaßnahme), da die Terrasse ja bereits vorhanden ist.
    Das siehst Du wohl richtig: es wird keine zusätzliche Wohn- oder Nutzfläche geschaffen.
    Im Übrigen könnte ggf. argumentiert werden, dass die Überdachung erneuert wurde.

    Auf jeden Fall Beträge einsetzen, bei Nicht-Anerkennung Widerspruch gegen den Steuerbescheid einlegen

    Einen Kommentar schreiben:


  • FMoertl
    antwortet
    AW: Montagekosten für Terrassenüberdachung als Handwerkerleistung absetzbar?

    vermutlich wird aber wohl die terassenüberdachung den wert deines hauses erhöhen, welches die sache, nach meinem wissen ausschliesst.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Montagekosten für Terrassenüberdachung als Handwerkerleistung absetzbar?

    Sind die Montagekosten für eine Terrassenüberdachung bei einem selbst genutzten Einfamilienhaus im Sinne von „Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen“ (Zeile 78 im Hauptvordruck) steuerlich absetzbar?
    Im Grunde müsste es möglich sein, da die Maßnahme nicht im Zusammenhang mit einer Nutz- oder Wohnflächenschaffung bzw. -erweiterung steht (= Definition für Neubaumaßnahme), da die Terrasse ja bereits vorhanden ist.
Lädt...
X