AW: Ausländische Einkünfte - Frankreich
Hast Du überhaupt schon mal geprüft, ob Du für das FRA-Gehalt in Deutschland überhaupt Steuern zahlen musst? Ich würde erstmal ins Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich schauen, bevor ich die Sachen aus FRA in eine deutsche Steuererklärung eintrage.
Gruß
Turnbeutel
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Keine Ankündigung bisher.
Ausländische Einkünfte - Frankreich
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AW: Ausländische Einkünfte - Frankreich
Hallo MCADO,
den Hauptvordruck der E-Steuererklärung auf jeden Fall. Zu den Einkünften in Frankreich verweise ich zunächst auf das Menü Hilfe, Hilfe zur Steuererklärung -Index- Listeneintrag -Anrechnung von ausländischen Steuern- doppelt anklicken und rechts die Erklärungen lesen. Danach eventuell weitere Fragen stellen.
MfG
W800
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Ausländische Einkünfte - Frankreich
Hallo Zusammen,
Ich habe bis August 2009 in Deutschland gearbeitet, und habe im September 2009 eine Stelle in Frankreich angenommen. In beiden Länder habe ich Lohnsteuer, Sozialabgaben etc korrekt bezahlt. Meine Frage an Euch ist nun:
Welche Anlagen (Hauptvordruck, Anlage N, Anlage AUS) sind aufgrund meiner Einkünfte in Frankreich wie auszufüllen. Ich kann mir gut vorstellen, dass diese doch relativ kurze Frage eine lange Antwort hat, wäre aber um Eure Hilfe äußerst dankbar.
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