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Bonusprogramm Erstattung Krankenkasse - wo eintragen?

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Bonusprogramm Erstattung Krankenkasse - wo eintragen?

    Zitat von asnokia Beitrag anzeigen
    anspruch auf kk
    Krankenkeld?

    Gibt's da nicht eine Bescheinigung von der Krankenkasse?

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  • asnokia
    antwortet
    AW: Bonusprogramm Erstattung Krankenkasse - wo eintragen?

    Hallo! meine Frage ist, wenn ich das Bonus was ich von der KK zurückbekommen habe in Zeile 14 eintrage, was ist dann mit der Zeile 15? müssen da auch die gleichen Beträge rein? oder gar nichts?
    bzw. wie erkenne ich das ob das Bonus - anspruch auf krankengeld hat oder nicht? normalerweiße habe wir Anspruch auf Krankengeld, aber was hat bonus damit zu tun?
    Danke!!!
    Zuletzt geändert von asnokia; 18.04.2016, 22:39.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Bonusprogramm Erstattung Krankenkasse - wo eintragen?

    Zitat von h.leister Beitrag anzeigen
    Ich bin der Meinung, dass dies in Zeile 14 kommt.
    Hallo h.leister,

    so ist das, wenn man sich an alte Beiträge dranhängt -> neues Jahr neue Zeile, das passiert öfter, wenn die Vorsdrucke angepasst werden.

    Tschüß

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  • neysee
    antwortet
    AW: Bonusprogramm Erstattung Krankenkasse - wo eintragen?

    Zitat von h.leister Beitrag anzeigen
    Ich bin der Meinung, dass dies in Zeile 14 kommt.
    Mal auf das Datum geschaut?

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  • h.leister
    antwortet
    AW: Bonusprogramm Erstattung Krankenkasse - wo eintragen?

    Zitat von Basteltyp Beitrag anzeigen
    Hallo,

    das ist richtig und muss in Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 16.
    Ich bin der Meinung, dass dies in Zeile 14 kommt.

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  • RalfLippold
    Ein Gast antwortete
    AW: Bonusprogramm Erstattung Krankenkasse - wo eintragen?

    Hallo holzgoe,
    herzlichen Dank für schnelle und präzise Antwort.
    Viele Grüße

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Bonusprogramm Erstattung Krankenkasse - wo eintragen?

    Hallo RalfLippold,

    also bei gesetzlicher Versicherung Anlage Vorsorgeaufwand Seite 1 Zeile 16 oder private Versicherung Seite 2 Zeile 33

    Tschüß

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  • RalfLippold
    Ein Gast antwortete
    AW: Bonusprogramm Erstattung Krankenkasse - wo eintragen?

    Hallo,
    bei Ausfüllen der Steuererklärung ist die Frage aufgetaucht in welchem Formular/Zeile die erhaltene Gutschrift für die Neuaufnahme in die Krankenkasse einzutragen ist. Es handelt sich um eine einmalige Zahlung.

    Vielen Dank für die Hilfe

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Bonusprogramm Erstattung Krankenkasse - wo eintragen?

    Meine KV hat mir mitgeteilt, daß die Dividende (Gutschrift) von 2014 in Anl. Vorsorge Zl.22 einzutragen sei.
    Bei privat Krankenversicherten sind Erstattungen in Zeile 33 der Anlage Vorsorgeaufwand einzutragen.

    Die Begriffe Gutschrift und Erstattung bezeichnen unterschiedliche versicherungsrechtliche Sachverhalte. Für die Steuer ist das gleichgültig, da zählt nur der Zeitpunkt des Zuflusses.

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  • Opa_N
    antwortet
    AW: Bonusprogramm Erstattung Krankenkasse - wo eintragen?

    Meine KV hat mir mitgeteilt, daß die Dividende (Gutschrift) von 2014 in Anl. Vorsorge Zl.22 einzutragen sei.
    Gruß!
    Friedrich

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  • Basteltyp
    antwortet
    AW: Bonusprogramm Erstattung Krankenkasse - wo eintragen?

    Hallo,

    >>> nicht um eine Erstattung, sondern um eine Gutschrift handelt.

    Wo liegt im Nutzen der Unterschied?
    Wenn der Zugang in diesem Jahr erfolgte, ist die Angabe mit der Erklärung im nächsten Jahr dran.

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  • schaggie
    antwortet
    AW: Bonusprogramm Erstattung Krankenkasse - wo eintragen?

    Hallo,

    ich hätte hierzu auch eine Frage. Meine Krankenkasse hat jetzt nach 5 Jahren festgestellt, dass ich zuviel Beitrag bezahlt habe. Nun bekomme ich eine Gutschrift von 1000 EUR. Muss ich das jetzt dem Finanzamt mitteilen (die Steuererklärung habe ich gestern weggeschickt), damit die meine Steuer für die letzten 5 JAhre neu berechnen oder trage ich das nächstes Jahr bei der Steuererklärung für 2015 ein, dass mir 1000 EUR erstattet wurden? Wobei es sich - wie gesagt - nicht um eine Erstattung, sondern um eine Gutschrift handelt.
    Ich habe von meiner Krankenkasse bisher keine neuen Bescheinungen bekommen, wieviel hiervon auf die Basisabsicherung fällt.

    Vielen Dank!

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  • sophie m.
    antwortet
    AW: Bonusprogramm Erstattung Krankenkasse - wo eintragen?

    Hallo

    die Erstattung von Kosten z.B. für Rückenschule durch die Krankenkasse ist nicht steuerpflichtig.

    Anders ist das für Bonuszahlungen und Prämien der Krankenversicherung die man für die unterschiedlichsten förderbaren Präventionen erhalten kann. Diese Zahlungen sind steuerpflichtig.

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Bonusprogramm Erstattung Krankenkasse - wo eintragen?

    Oder mal anders herum ausgedrückt:

    Die steuerliche Beurteilung der Rückenschule hat erst mal NICHTS mit dem Bonus zu tun. In der Regel wirst du die nicht absetzen können, es sei denn vielleicht Du hast ein Attest. Und dann könnten es ggf. -siehe holzgoe- außergewöhnliche Belastungen sein, die sich mit ziemlicher Sicherheit nicht auswirken.

    Dass du jetzt -zufälligerweise- einen Zuschuss oder Bonus der Krankenkasse dafür bekommst, ändert daran nicht die Bohne. Der Bonus wird steuerlich aber als Beitragsrückerstattung (oder anders gesagt: niedrigere Beitragszahlung) angesehen.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Bonusprogramm Erstattung Krankenkasse - wo eintragen?

    Hallo SDH,

    die 6,- Euro könntest du im Hauptvordruck Seite 3 Zeile 67 als außergewöhnliche Belastung eintragen, aber ob das Auswirkungen hat als Sonderausgabe berücksichtigt zu werden, glaube ich kaum, denn es wird eine zumutbare Eigenbelastung geprüft, die je nach Einkommen bei 2 bis 6 Prozent liegt.

    Tschüß

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