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Bonusprogramm Erstattung Krankenkasse - wo eintragen?

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  • SDH
    antwortet
    AW: Bonusprogramm Erstattung Krankenkasse - wo eintragen?

    Hallo,

    hätte dazu noch eine Frage. Wenn ich jetzt für z.B. Rückenschule einen Bonus von 90 € bekomme trage ich den in Zeile 16 ein. Wo aber kann ich die Kosten für diesen Kurs nämlich 96 € eintragen zum Gegenrechnen, denn ich habe in dem Fall mehr Aufwendungen gehabt, als mir die Kasse erstattet, meldet es aber dem Finanzamt als Bonuszahlung.

    Vielen Dank Euch schonmal im Voraus

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Bonusprogramm Erstattung Krankenkasse - wo eintragen?

    Hallo silverblue-86,

    richtig erkannt, entscheidend ist der Zufluss des Geldes.

    Tschüß

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  • silverblue-86
    antwortet
    AW: Bonusprogramm Erstattung Krankenkasse - wo eintragen?

    Ich hätte dazu auch eine Frage:

    Wenn man am Bonusprogramm 2013 teilgenommen hat und den Bonus auch erst in 2014 ausbezahlt bekommen hat, muss das auch erst in die Einkommenssteuererklärung 2014, richtig?

    Danke vorab!

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  • SusanneB
    antwortet
    AW: Bonusprogramm Erstattung Krankenkasse - wo eintragen?

    Cool - danke schön!!!

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Bonusprogramm Erstattung Krankenkasse - wo eintragen?

    Hallo,

    bei GKV Zeile 16 Vorsorgeaufwand, bei PKV Zeile 33

    Richtig

    Gruß FIGUL

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  • Basteltyp
    antwortet
    AW: Bonusprogramm Erstattung Krankenkasse - wo eintragen?

    Hallo,

    das ist richtig und muss in Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 16.

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  • SusanneB
    hat ein Thema erstellt Bonusprogramm Erstattung Krankenkasse - wo eintragen?.

    Bonusprogramm Erstattung Krankenkasse - wo eintragen?

    Meine Krankenkasse hat mir einen Bonus zurückgezahlt, welcher lt. Anschreiben der KK als Beitragsrückerstattung gewertet wird. Die Finanzverwaltung würde über diese Zahlung informiert werden.
    Ich werde das also ebenfalls eintragen müssen, aber wo? Gibt es da ein Extrafeld oder muß ich die in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesene Zahl nach unten "anpassen"?
    Ich gehe davon aus, dass der Zeitpunkt des Geldflusses maßgebend ist. Der in 2013 für 2012 erhaltene Bonus müßte also in die 2013er Erklärung einfließen. Richtig?
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