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Bonusprogramm Erstattung Krankenkasse - wo eintragen?

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  • multi
    antwortet
    AW: Bonusprogramm Erstattung Krankenkasse - wo eintragen?

    Die Rechtsgrundlage ist im verlinkten Artikel ausführlich mit Verweis auf das Urteil BFH erklärt.

    Wenn die KV jemandem, der Betrag x für Physiotherapie, PZR, Screening beim Hautarzt etc. bezahlt hat, einen Betrag y erstattet, ist das eine steuerfreie Bezahlung von Krankheitskosten, und es ist nach BFH egal, dass der Versicherte die Kosten erst vorstellt und die KV an ihn erstattet. Bietet die KV ein Bonusprogramm, bei dem für bestimmte Aktivitäten wie Betriebssport oder Nichtrauchen Punkte gesammelt werden, und irgendwann gibt es eine Prämie, so ist das eine Erstattung von Beiträgen, die steuerbar ist.

    Mit Elster hat das aber rein gar nichts zu tun.

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  • Deichgraf
    antwortet
    AW: Bonusprogramm Erstattung Krankenkasse - wo eintragen?

    Wo ist die gesetzliche Grundlage für diese Andersstellung der Rückenschule? Nach den Auskünften, die ich eingehoilt habe, gibt es sie nicht. In meinem Bonusheft der AOK Plus ist die Rückenschule eine von mehreren Positionen. Ich habe daür kein Attest, sondern mache es aus eigener Einsicht. Natürlich ist es unverhältnismäßig, dass ich hier bei jährlichen Ausgaben von rund 500 Euro ganze 30 Euro Bonus bekomme und für eine simple (für mich kostenlose) Impfung auch schon 5 Euro. Aber diese Ungereimtheiten bei der Präventionsförderung durch die Krankenkasse hat mit dem Finanzamt nichts zu tun. Also gebe ich auch diese 30 Euro ordentlich als Erstattung an.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Bonusprogramm Erstattung Krankenkasse - wo eintragen?

    Mit der Zahnkrone musst du gar nichts machen, da bleibt ja keine außergewöhnliche Belastung übrig.

    Ob der Bonus jetzt zu den Beitragserstattungen zählt, die 2018 in Zeile 15 oder 20 der Anlage Vorsorgeaufwand einzutragen sind, musst du selbst recherchieren.

    https://www.vlh.de/krankheit-vorsorg...abenabzug.html

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Bonusprogramm Erstattung Krankenkasse - wo eintragen?

    Ich kann mir nicht vorstellen dass das einen Unterschied macht, ob die Krankenkasse mit dem Arzt abrechnet, oder Du bezahlst und das später erstattet bekommst.

    Ich hab im Moment kein ElsterFormular zur Verfügung. Heut früh hab ich glaub ich die Abfrage im Formular ein paar Zeilen weiter unten gesehen. Gucks Dir halt mal an.

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  • Robert1988
    antwortet
    AW: Bonusprogramm Erstattung Krankenkasse - wo eintragen?

    Hab mich glaub ich falsch ausgedrückt.

    Also erstmal geht es um die erklärung 2018. Ich habe die Zahnkrone letztes jahr bekommen. Habe den eigenanteil beim Arzt bezahlen müssen natürlich. Und habe dann im nachhinein von der Aok aber den eigenanteil erstattet bekommen. Jetzt ist die frage ob ich das angeben muss oder es ja in dem sinne +-0 eh ist .?

    Und mit der Bonus Zahlung ? Wo muss das hin ?

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Bonusprogramm Erstattung Krankenkasse - wo eintragen?

    Welches Jahr machst Du denn? Hast Du mal geguckt was in Zeile 16 einzutragen ist? Das kann doch nicht passen, oder?

    Wenn Du zum Arzt gehst und nicht selber zahlen musst dann musst Du das normalerweise nicht in der Steuererklärung angeben.

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  • Robert1988
    antwortet
    AW: Bonusprogramm Erstattung Krankenkasse - wo eintragen?

    Hallo ich habe auch mal noch zwei fragen .


    Die erste ist muss ich in die Zeile 16 auch die Bonuszahlung eintragen die ich von der AOK bekomme für die schritte ? Also man kann ja bei der aok durch schritte zählen geld bekommen was ich letztes Jahr auch habe. 110€ waren das.

    Die zweite frage wäre ich habe letztes Jahr eine Krone am zahn bekommen. Ich habe von der Krankenkasse die kompletten Kosten zurück bekommen muss ich das auch angeben ? Bzw. auch in zeile 16 ?

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  • HuckJ
    antwortet
    AW: Bonusprogramm Erstattung Krankenkasse - wo eintragen?

    Danke. Genau das wollte ich wissen okay. Also nehme ich einfach den Betrag meiner Rechnung. Bei der Prophylaxe mit Rückerstattung.

    Ja ich versuche mich da bei Gelegenheit nochmal reinzufuchsen bei Elster. Bin wieder kurz vor knapp mit Abgeben von 2014 bis zum Jahresende. Und 2015-2017 sollten auch gleich mit.
    Die PDF Bögen habe ich alle schon editiert, muss halt jetzt noch korrigieren.

    Ja einige Sachen kommen nicht regelmäßig vor, aber zum größten Teil wiederholt sich dann alles bei Gelegenheit.

    - - - Aktualisiert - - -

    Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
    Du bist also nicht an Elster gescheitert, sondern an den Formularen und den Fragen. Die sind aber überall gleich, nur die Papierformulare hauen Dir nicht auf die Finger, wenn etwas nicht plausibel ist und Du daher fälschlich glaubst, es wäre alles o.k.

    Für meinen Teil finde ich es daher mindestens grenzwertig, wenn Du Dir dann hier Steuerberatung abholen möchtest ...
    Ich bin an den Begriffen gescheitert, die da verwendet werden, als wäre es für den Endverbraucher selbstverständlich die alle zu kennen.

    Außerdem sagt mir Elster nicht, dass ich nur Mantelbogen, Anlage N und Anlage VA brauche. Da gibt´s gefühlte 10 zur Auswahl.

    Der Mann vom Finanzamt hat gefragt was ich an Sachen zum Eintragen habe, mir die Bögen gegeben und mir hier und da was angestrichen.
    Und schwupps, gab´s nach ein bißchen Papierkram Geld zurück.

    Die vorherigen Jahre hat das immer ein Bekannter (Steuer FA) für mich gemacht und das in WISO eingetragen. Ja schon klar, darf man auch nicht, alles verboten muss nen Steuerberater nehmen als Kleinverdiener.
    Leider war der dabei immer so schnell, weil er das halt auch beruflich macht, dass nichts davon bei mir hängengeblieben ist.

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Bonusprogramm Erstattung Krankenkasse - wo eintragen?

    Zitat von HuckJ Beitrag anzeigen
    P.S. Ich benutze PDF Bögen, da ich mit dem Elster Programm vor Jahren mal verzweifelt bin und mit den ganzen Begriffen nichts anfangen konnte.
    Die Bögen werde ich persönlich beim Finanzamt einreichen und die Unterlagen mitnehmen und vorzeigen.
    Du bist also nicht an Elster gescheitert, sondern an den Formularen und den Fragen. Die sind aber überall gleich, nur die Papierformulare hauen Dir nicht auf die Finger, wenn etwas nicht plausibel ist und Du daher fälschlich glaubst, es wäre alles o.k.

    Für meinen Teil finde ich es daher mindestens grenzwertig, wenn Du Dir dann hier Steuerberatung abholen möchtest ...

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Bonusprogramm Erstattung Krankenkasse - wo eintragen?

    Also muss ich da auch die 3311 Euro eintragen, obwohl es darüber niemals eine Rechnung, sondern nur einen Kostenvoranschlag gab ? Okay meinetwegen...
    Das kannst du jetzt machen, wie du magst. Ich hatte geschrieben, es gibt es ein Feld für den Gesamtaufwand und ein Feld für die Erstattungen von der Krankenkasse.
    Wenn etwas nicht dir erstattet, sondern direkt abgerechnet wurde, musst du es nicht zwingend als Erstattung deklarieren.
    Belege über deine Zahlungen will das Finanzamt in solchen Fällen ohnehin sehen.


    Die PDF Bögen sind nicht einfacher, aber ich habe Fotos von den ausgefüllten Papierbögen von den Vorjahren als Vorlage und schaue halt, wo ich was eintragen muss.
    Da ist allerdings die bei ElsterFormular und auch in Mein ELSTER angebotene Datenübernahme aus dem Vorjahr mindestens so hilfreich.

    Bei Sachverhalten die nicht jährlich auftreten, muss man da wie dort recherchieren, wo die zu erklären sind.

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  • HuckJ
    antwortet
    AW: Bonusprogramm Erstattung Krankenkasse - wo eintragen?

    Also muss ich da auch die 3311 Euro eintragen, obwohl es darüber niemals eine Rechnung, sondern nur einen Kostenvoranschlag gab ? Okay meinetwegen...

    Das mit Elster meinte ich nur, falls jemand mir sagt, dass es dafür irgendwas im Programm gibt. Hab´s halt nicht mehr installiert.
    Die PDF Bögen sind nicht einfacher, aber ich habe Fotos von den ausgefüllten Papierbögen von den Vorjahren als Vorlage und schaue halt, wo ich was eintragen muss.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Bonusprogramm Erstattung Krankenkasse - wo eintragen?

    Deine Zahnarztkosten sind bei den außergewöhnlichen Belastungen im Mantelbögen zu erklären. Da gibt es ein Feld für den Gesamtaufwand und ein Feld für die Erstattungen von der Krankenkasse.

    Das Finanzamt zieht von deinem Eigenanteil dann eine zumutbare Belastung ab, deren Höhe von deinen Einkünften abhängig ist.

    Mit der elektronischen Steuererklärung hat das nichts zu tun, mit ElsterFormular natürlich auch nichts!

    Die PDF-Erklärung ist im Übrigen auch nicht einfacher als die Erklärung mit ElsterFormular.

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  • HuckJ
    antwortet
    AW: Bonusprogramm Erstattung Krankenkasse - wo eintragen?

    Hallo,
    habe mir das Thema grob durchgelesen aber trotzdem noch Fragen offen.

    Ich habe folgendes (alles 2015)

    1. Mehrere Zahnarzt Sitzungen (Kronen) mit einer Gesamtauflistung (Heil- und Kostenplan bzw. Kostenvoranschlag) von 3311 Euro.
    Aber: Mir persönlich wurden 2520 Euro von der Zahnarzt Finanzkasse berechnet, also das ist der Betrag, der auf meiner Rechnung steht.
    Von der Krankenkasse kam ein Info Schreiben, dass sie 758 Euro übernehmen (gesetzlicher Zuschuss).

    Frage: Muss ich die 3311 Euro aus dem Kostenplan angeben und die 758 als Zuschuss angeben oder zählt das, was mir persönlich berechnet wurde ?

    2. Prophylaxe Rechnungen über je 65 Euro. Die 65 Euro gehen an den Zahnarzt. Auf Nachfrage gab es von der Krankenkasse jeweils 30 Euro auf mein Konto überwiesen.

    Frage: Wo trage ich das ein. Es gehört nicht zum Bonus Programm, oder ? Die Erstattung von 30 Euro gibt es bis zu 2x jährlich, nach Anfrage und Zusendung der Rechnung.

    3. Rechnung für Füllungen : 235 Euro (kein Zuschuss)
    (Da ist es klar, einfach beim Gesamtbetrag hinzuaddieren...)

    Es geht um das Jahr 2015.

    Wäre super, wenn ihr mir sagt, wie ich was eintragen muss, vielen Dank schonmal !

    P.S. Ich benutze PDF Bögen, da ich mit dem Elster Programm vor Jahren mal verzweifelt bin und mit den ganzen Begriffen nichts anfangen konnte.
    Die Bögen werde ich persönlich beim Finanzamt einreichen und die Unterlagen mitnehmen und vorzeigen.
    Zuletzt geändert von HuckJ; 07.12.2018, 14:42. Grund: Umlaute berichtigt...

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  • neysee
    antwortet
    AW: Bonusprogramm Erstattung Krankenkasse - wo eintragen?

    Zitat von asnokia Beitrag anzeigen
    Hallo! meine Frage ist, wenn ich das Bonus was ich von der KK zurückbekommen habe in Zeile 14 eintrage, was ist dann mit der Zeile 15? müssen da auch die gleichen Beträge rein? oder gar nichts?
    Wenn in den KV-Beiträgen Anspruch auf Krankengeld enthalten ist, werden durch den Bonus logischerweise Beiträge mit Anspruch auf Krankengeld erstattet, daher bleibt 15 leer (bzw., falls EF zwingend einen Eintrag verlangt, 0).

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  • asnokia
    antwortet
    AW: Bonusprogramm Erstattung Krankenkasse - wo eintragen?

    Ja doch da gibt es eine bescheinigung, aber dort steht nichts von wegen Anspruch auf Krankengeld oder nicht. und stheht auch nicht ob man es in zeile 15 auch eintragen muss!

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