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Der Rentenanpassungsbetrag ist im Jahr/Folgejahr des Rentenbeginns nicht zulässig

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    Der Rentenanpassungsbetrag ist im Jahr/Folgejahr des Rentenbeginns nicht zulässig

    Hallo,
    habe folgendes Problem,
    bei der Steuererklärung für meine mutti.
    Meine Mutter bezieht Witwenrente seit dem Tod meines Vaters in 2008.
    Bei der Anlage R schreibeich in Zeile 5 den Gesamt gezahlten Rentenbetrag.
    In Zeile 6 die Rentenanpassung. Bei Beginn der Rente kommt im Prinzip der Todestag meines Vaters rein.
    Bekomme immer die Fehlermeldung:
    Der Rentenanpassungsbetrag ist im Jahr/Folgejahr des Rentenbeginns nicht zulässig
    Was muss ich machen? Muss ich die zeile 6 leer lassen?
    MfG
    ChrissKing21

    #2
    AW: Der Rentenanpassungsbetrag ist im Jahr/Folgejahr des Rentenbeginns nicht zulässig

    jawoll,
    Zeile 6 (Rentenanpassungsbetrag) ist für Sie erst ab 2010 nötig.
    Durchatmen und locker bleiben

    Kommentar


      #3
      AW: Der Rentenanpassungsbetrag ist im Jahr/Folgejahr des Rentenbeginns nicht zulässig

      Vielen Dank BMW650, ich bin in der selben Situation und habe sonst nirgends etwas darüber gefunden. Ihre Antworten klingen auch so, als wüßten Sie, wovon Sie reden. Trotzdem wäre es mir lieb, wenn Sie ein bißchen erläutern würden, ich muß doch auch halbwegs die Begründung für meine Angaben gegenüber dem FA kennen!
      Ich denke auch, die Frage wird jetzt noch öfter auftauchen, deshalb mache ich zum Nutzen der Nachwelt mal eine ausführliche Darstellung:
      Also, meine Altersrente hat am 1.10.2008 begonnen und ich mache jetzt die EKSt-Erklärung 2009. Angenommen 2008 wurden 1000 Euro monatlich festgesetzt. Zum 1.7.2009 gab es eine Rentenerhöhung von 2,41% (für Westrentner), d.h. im Beispiel von 24,10 Euro/Monat.
      Als Rentenbetrag gebe ich dann in Anlage R, Zeile 5 ein: 6 x 1000 + 6 x 1024,10 = 12144.
      Ich würde dann erwarten, daß ich als Rentenanpassungsbetrag in Zeile 6 eingeben muß:
      6 x 24,10 = 144,60. Dann aber kommt die Fehlermeldung (Der Rentenanpassungsbetrag ist im Jahr/Folgejahr des Rentenbeginns nicht zulässig). Worauf ist die zurückzuführen?
      Zusatzfrage: Wenn ich Sie richtig verstehe, müßte ich in der Einkommensteuererklärung 2010 als Rentenanpassungsbetrag 12 x 24,10 = 289,20 eingeben?
      Mfg und vielen Dank
      Zuletzt geändert von ; 13.03.2010, 08:56.

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        #4
        AW: Der Rentenanpassungsbetrag ist im Jahr/Folgejahr des Rentenbeginns nicht zulässig

        Überraschenderweise kennt das FA das EStG, daher ist ihm bekannt, dass das Festsetzungsjahr ein Jahr nach Rentenbeginn liegt. Eine Begründung, dass ein Rentner ab 2008 keinen Rentenanpassungbetrag in der Erklärung 2009 angibt, ist daher nicht erforderlich.

        Kommentar


          #5
          AW: Der Rentenanpassungsbetrag ist im Jahr/Folgejahr des Rentenbeginns nicht zulässig

          @knuger: Für die Ermittlung des steuerpflichtigen Rententeils stellt der Gesetzgeber auf das Jahr ab, das auf das Rentenbeginnjahr FOLGT, da im Rentenbeginnjahr regelmäßig keine volle 12 Monate zusammenkommen, aber ein fester steuerfreier Betrag ermittelt werden soll. Dies wäre aber im Rentenbeginnjahr dann nicht möglich, sondern müsste im Folgejahr sonst nochmal geändert werden.

          Somit wird also im Jahr 2009 der komplette steuerfreie Betrag ermittelt (der Prozentsatz richtet sich aber zu Ihren Gunsten natürlich nach dem Rentenbeginnjahr 2008, also 56 % statt 58 %). Da das Jahr 2009 somit das Basisjahr darstellt, ist im Jahr 2010 als Rentenanpassungsbetrag nur einzutragen, inwieweit die Rente in 2010 höher ist als in 2009. Da die Rente in 2009 6 x 1.000 + 6 x 1.024,10 = 12.144,60 betrug und in 2010 12 x 1.024,10 = 12.289,20 betragen wird, falls es keine Rentenerhöhung in 2010 geben sollte, wäre in 2010 dann als Rentenanpassungsbetrag 144,60 einzutragen.

          Vom Ergebnis her gesehen: Versteuert wird im Erstjahr (2008) 56 %, im Zweitjahr (2009) ebenfalls 56 %, in allen Folgejahren der Betrag der 2009er-Rente weiterhin mit 56 % UND jede normale Rentenerhöhung mit 100 %.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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