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Studiengebühren und Fahrtkosten nebenberufliches Erststudium wo eintragen?

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Studiengebühren und Fahrtkosten nebenberufliches Erststudium wo eintragen?

    Hallo,

    in die Zeile kannst du jede Menge schreiben, die ist nur optisch begrenzt.

    Gruß FIGUL

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  • Leelah
    antwortet
    AW: Studiengebühren und Fahrtkosten nebenberufliches Erststudium wo eintragen?

    Ok, dann weiß ich jetzt Bescheid und schreib das irgendwie alles in die eine Zeile für Sonderausgaben.

    Vielen Dank für eure Hilfe!
    Liebe Grüße
    Leelah

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  • neysee
    antwortet
    AW: Studiengebühren und Fahrtkosten nebenberufliches Erststudium wo eintragen?

    Zitat von Leelah Beitrag anzeigen
    Das weiß ich nicht genau, wann würde es das denn? Wenn wir über die 6000€ Höchstbetrag kommmen? Dann wäre es egal, da kommen wir nicht hin.
    Vielleicht wäre es bei den Sonderausgaben sogar günstiger, weil es bei den Werbungskosten den Pauschalbetrag gibt. Der würde dann ja auch noch angerechnet werden, oder verstehe ich das falsch?
    Das ist richtig, solange die 6000 Euro Höchstbetrag nicht überschritten werden, ist der Sonderausgabenabzug vorteilhafter (wobei ich nicht sehe, inwiefern §9(6) EStG da irgendeine andere Interpretationsmöglichkeit zulässt), wenn die 1000 Euro Werbungskostenpauschale noch nicht anderweitig ausgeschöpft sind.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Studiengebühren und Fahrtkosten nebenberufliches Erststudium wo eintragen?

    Hallo Leelah,

    also den Pauschbetrag von 1000 Euro bekommt jeder ohne Nachweis.
    Wer mehr haben will muss dies Werbungskosten natürlich nachweisen.
    Wenn du also 2000 Euro Werbungskosten geltend machst, musst du auch 2000 Euro nachweisen können.

    Tschüß

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  • Leelah
    antwortet
    AW: Studiengebühren und Fahrtkosten nebenberufliches Erststudium wo eintragen?

    Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
    Wirkt sich es bei dir überhaupt aus ob du die Kosten als Sonderausgaben oder Werbungskosten angibst?
    Das weiß ich nicht genau, wann würde es das denn? Wenn wir über die 6000€ Höchstbetrag kommmen? Dann wäre es egal, da kommen wir nicht hin.
    Vielleicht wäre es bei den Sonderausgaben sogar günstiger, weil es bei den Werbungskosten den Pauschalbetrag gibt. Der würde dann ja auch noch angerechnet werden, oder verstehe ich das falsch?

    Gruß
    Leelah

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Studiengebühren und Fahrtkosten nebenberufliches Erststudium wo eintragen?

    Hallo,

    die gefahrenen Kilometer.
    Wirkt sich es bei dir überhaupt aus ob du die Kosten als Sonderausgaben oder Werbungskosten angibst?
    Passieren kann dir nichts. Ich habe hier eine andere Ansicht und würde die Kosten als Werbungskosten ansetzen. Ist das FA anderer Ansicht bekomme ich eine Begründung.Falls es keine Rolle spielt (Frage oben) gib es als Sonderausgaben an.

    Gruß FIGUL

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  • Leelah
    antwortet
    AW: Studiengebühren und Fahrtkosten nebenberufliches Erststudium wo eintragen?

    So hätte ich das jetzt auch interpretiert. Also muss ich alles als Sonderausgaben eintragen. Aber wie? Die Ausgaben kann ich zusammenrechnen, aber wie soll ich alle Angaben in die eine Zeile quetschen?

    Noch eine Frage dazu: Gilt bei Fahrtkosten als Sonderausgabe die einfache Fahrtstrecke, wie bei der Fahrt zur Arbeit, oder Hin-und Rückweg?

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  • neysee
    antwortet
    AW: Studiengebühren und Fahrtkosten nebenberufliches Erststudium wo eintragen?

    Zitat von Leelah Beitrag anzeigen
    Ich bin aber nicht sicher, ob man das so interpretieren kann. Da steht:
    "Werbungskosten können vorliegen, wenn die erstmalige Berufsausbildung oder das Erststudium Gegenstand eines Dienstverhältnisses (Ausbildungsdienstverhältnis) ist." Die Arbeit ist ja eine "normale" Anstellung und keine Ausbildung.

    Was würde denn passieren wenn ich das einfach bei den Werbungskosten eintrage und das Finanzamt das anders sieht? Ich hab etwas Angst was falsch zu machen.
    Wenn er nicht extra für das Studium angestellt ist und bezahlt wird, ist das Studium nicht Gegenstand des Dienstverhältnisses.
    Meines Erachtens sind es keine Werbungskosten, selbst wenn das Studium dem Erhalt des Arbeitsplatzes oder der Gehaltssteigerung dient, da der Gesetzgeber genau dies durch seine Neuregelung/Klarstellung in §9 EStG bzgl. Erstausbildung/-studium ausschließen wollte und ausgeschlossen hat. Wenn das FA das ebenso sieht, würde es die Kosten als Werbungskosten streichen und die Ausbildungskosten als Sonderausgaben berücksichtigen.

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  • Leelah
    antwortet
    AW: Studiengebühren und Fahrtkosten nebenberufliches Erststudium wo eintragen?

    Danke, das hatte ich bisher nicht gelesen.

    Ich bin aber nicht sicher, ob man das so interpretieren kann. Da steht:
    "Werbungskosten können vorliegen, wenn die erstmalige Berufsausbildung oder das Erststudium Gegenstand eines Dienstverhältnisses (Ausbildungsdienstverhältnis) ist." Die Arbeit ist ja eine "normale" Anstellung und keine Ausbildung.

    Was würde denn passieren wenn ich das einfach bei den Werbungskosten eintrage und das Finanzamt das anders sieht? Ich hab etwas Angst was falsch zu machen.

    Liebe Grüße
    Leelah

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Studiengebühren und Fahrtkosten nebenberufliches Erststudium wo eintragen?

    Hallo,

    klick mal in Zeile 43 Anlage N bei Werbungskosten, Fortbildungskosten rein und lies die Hilfe dazu. Imho sind alles Werbungskosten und gehören in Anlage N

    Gruß FIGUL

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  • Studiengebühren und Fahrtkosten nebenberufliches Erststudium wo eintragen?

    Hallo!
    Ich bin grad dabei die erste Steuererklärung für meinen Mann und mich auszufüllen und habe Probleme beim Eintragen der Studiengebühren und Fahrtkosten für ein Studium. Ich hoffe, mir kann da jemand helfen.

    Also folgende Situation:
    Mein Mann arbeitet teilzeit und studiert nebenberuflich in einem Fernstudium mit Präsenztagen. Es ist sein Erststudium, er hat vorher keine Berufsausbildung gemacht.

    1. Da es das Erststudium ist müssen die Studiengebühren im Mantelbogen bei den Sonderausgaben angegeben werden, stimmt das? Allerdings hat der Studiengang mit der Arbeit zu tun und der Studienabschluss würde zu einer höheren Gehaltsklasse führen. Könnten die Studiengebühren daher auch als Werbungskosten gelten, oder geht das gar nicht, weil es eben die erste Ausbildung ist?

    2. Die Fahrten zur Arbeit trage ich in Anlage N Seite 2 ein, soweit klar. Aber wo kommen die Fahrten zum Studienort hin? Sind das Werbungskosten? Oder gehört das mit zu den Ausgaben für die Ausbildung im Mantelbogen? Da ist allerdings nur eine Zeile, also wie eintragen?

    Vielen Dank schonmal!
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