AW: Ausfüllhilfe Anlage KAP: Freibetrag nicht erreicht, zuviel gez. Steuern wiederhol
Hallo Stefan,
ja dann mach ich mal besser das Kreuz, abziehen können sie ja eigentlich sowieso nix ;-)
Die VL-Bank hat mir übrigens gestern noch per Mail mitgeteilt, dass sie mr die Steuerbescheinigung in den nächsten Tagen schicken wollen. :-) Das ist doch schonmal was ...
Viele Grüße
Gundel
Nachtrag 01.04.2014:
Inzwischen hat die Bank die Steuerbescheinigung geschickt - und die Steuerklaärung ist nu raus.
Vielen lieben Dank nochmal euch allen für eure Antworten :-)
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Ausfüllhilfe Anlage KAP: Freibetrag nicht erreicht, zuviel gez. Steuern wiederholen?
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Hallo Gundel,
die Kirchensteuer spielt bei dir gleich doppelt keine Rolle.
1. hast du gar keine Abgeltungsteuern bei NICHT erklärten Banken (nur dann müsste ggf. besonders erklärt werden), und
2. kommen bei dir aufgrund des Sparer-Pauschbetrages Null Euro Steuern heraus, ergo auch Null Kirchensteuern (9% von Null ist Null).
Mach' das Kreuz in Zeile 6 und ggf. den Eintrag in Zeile 52* gem. Steuerbescheinigung, fertig.
*ob in Zeile 52 etwas steht kann ich nicht wissen, denn es war deine Entscheidung, ob du der Bank deine Religionszugehörigkeit mitgeteilt hast oder nicht (ab 2015 wird das übrigens umgedreht, dann muss man nicht mehr erlauben, sondern widersprechen - betrifft dich aber vermutlich nicht, denn die Auflösung des VL-Vertrages kommt ja nicht jedes Jahr und nur mit den Zinsen liegst du noch weit unter dem Sparer-Pauschbetrag)
Stefan
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AW: Ausfüllhilfe Anlage KAP: Freibetrag nicht erreicht, zuviel gez. Steuern wiederhol
Hallo Stefan,
danke für deine ausführliche Antwort - das hat mir sehr geholfen. Auch die Plausibilitätsprüfungen hat nicht mehr gemeckert.
Jetzt warte ich noch auf die Unterlagen von der Bank - und dann ab damit :-)
Eine Frage noch zu Zeile 6: ich bezahle Kirchensteuer. Aber muss das Feld angekreuzt werden? Denn ich krieg ja eigentlich dann Geld wieder vom Finanzamt, weil ich ja noch unter 801 EUR liege. Muss denn trotzdem Kirchensteuer abgeführt werden?
Dann müsste ja auch bei meinem Sparbuch, wo der Freibetrag eingerichtet ist, auch immer noch extra die Kirchensteuer stehen, die abgeführt wird. Oder nicht?
Ich glaub, ich krieg gleich nen Knoten im Kopf! ;-) Das ist ja alles kompliziert!
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Hallo Gundel,
wie schon im PS gesagt war es etwas knapp gehalten, vielleicht zu knapp.
Hier jetzt mal - von meinem Hauptrechner aus;-) - die einzelnen Zeilen mit deinen Werten (teilweise mit einer kurzen Erklärung), alle anderen Zeilen freilassen, auch keine Nullen eintragen:
Zeile 4 - NICHT ankreuzen
Zeile 5 - ankreuzen
Zeile 6 - ggf. auch ankreuzen (hast du glaube ich noch nichts zu gesagt)
Zeile 7 - 375 Euro (375,24 abgerundet)
Zeile 14 - 0 Euro (weil bei DIESER Bank ja nichts freigestellt war, und hier muss die Null ausnahmsweise auch eingetragen werden)
Zeile 15 - 318 Euro (die 318,60 abgerundet)
Zeile 50 - 93,81 Euro (hier darf man nicht runden)
Zeile 51 - 5,16 Euro (dito)
Dazu NUR die Steuerbescheinigung von der VL-Bank beilegen, das wars.
Anmerkung: Wenn auf der Steuerbescheinigung noch andere Zeilen mit Werten ungleich Null aufgeführt sind, musst du diese auch eintragen (es könnte etwa ein Fonds gewesen sein, der auch im Ausland anlegt und daher Quellensteuern gezahlt hat, das wäre dann vielleicht Zeile 54)
Übrigens wirst du die kompletten 98,97 Euro (93,81+5,16) - zusätzlich zur sonstigen Erstattung - zurück bekommen oder eine Nachzahlung wird sich entsprechend verringern. Mehr als alles geht halt nicht, daher kann die Günstigerprüfung hier nichts bringen.
>>>Und wie meinst du das:
Zitat von reckoner Beitrag anzeigenUnd verabschiede dich von dem Gedanken, die 2663 Euro wären steuerpflichtig, ...
Gemeint war nicht, dass es komplett steuerfrei ist, sondern dass der Betrag nicht stimmt. Bei 93,81 Steuern ist der steuerpflichtige Betrag ziemlich genau 375,24 (nicht aber 2663). So war das gemeint.
StefanZuletzt geändert von reckoner; 27.03.2014, 22:46.
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Steuerpflichtig ist der Ertrag. Also das, was du an Zinsen, Dividenden, Kursgewinnen etc. bekommen hast.
Nun wurden dir anscheinend 2600 Euro ausgezahlt. Das ist natürlich nicht der Ertrag, denn du hast ja auch was investiert (als Einmalzahlung oder per laufenden Einzahlungen). Insofern sind die 2600 Euro auch nicht steuerpflichtig (sonst wäre die Abgeltungssteuer ja auch 25% von 2600 Euro, also 650 Euro gewesen).
Du brauchst also nicht nur die Steuerbescheinigung, weil es sonst keine Erstattung der Steuer gibt, sondern du brauchst die Zahl für Zeile 7, und das ist nicht der Auszahlungsbetrag, und nicht die bezahlte Steuer.
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AW: Ausfüllhilfe Anlage KAP: Freibetrag nicht erreicht, zuviel gez. Steuern wiederhol
Hallo Stefan,
danke für deine Antworten.
Das verstehe ich ich allerdings nicht:
Zitat von reckoner Beitrag anzeigen...mit einer kleinen Ausnahme: In die Zeile 15 gehören die aufgrund eines Freisstellungsauftrags steuerfrei vereinnahmten Erträge bei allen NICHT erklärten Banken.
Und wie meinst du das:
Zitat von reckoner Beitrag anzeigenUnd verabschiede dich von dem Gedanken, die 2663 Euro wären steuerpflichtig, ...
Jetzt warte ich aber erstmal auf die Steuerbescheinigung von der Bank. Mal gucken, wie lang die damit brauchen ;-)
@all: Schönen Abend euch allen noch und danke schonmal für die Antworten.
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AW: Ausfüllhilfe Anlage KAP: Freibetrag nicht erreicht, zuviel gez. Steuern wiederhol
Hallo Gundel,
um mal etwas Ordnung in das Durcheinander hier zu bringen: Du liegst ja offenbar noch unter dem Sparerpauschbetrag, daher ist die Günstigerprüfung unnötig.
Es reicht, nur die Bank mit Abgeltungsteuerabzug zu erklären.
In jedem Fall brauchst du von dieser Bank eine offizielle Steuerbescheinigung, eine Abrechnung oder ein Auszug reicht nicht.
Wo dann was einzutragen ist ergibt sich aus dann auch aus der Steuerbescheinigung - mit einer kleinen Ausnahme: In die Zeile 15 gehören die aufgrund eines Freisstellungsauftrags steuerfrei vereinnahmten Erträge bei allen NICHT erklärten Banken.
Und verabschiede dich von dem Gedanken, die 2663 Euro wären steuerpflichtig, das ist nicht so, es ist doch zumindest zum Teil dein eigenes Geld gewesen, eben das Kapital.
Stefan
PS: Sorry, war jetzt etwas knapp gehalten, da ich nicht an meinem Rechner sitze
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ja, wenn du eine Steuerbescheinigung und die Anlage Kap beim FA einreichst.
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Zitat von bobobaer Beitrag anzeigenProzentrechnung. Da du sagst, es gab keinen Freistellungsauftrag, und 25% Abgeltungssteuer sind 93 Euro, kann man den Betrag, auf den die Steuer bezogen sein muss, ja ausrechnen. Wenn dein Ertrag wirklich die 2600 Euro wären, wäre der Glaube, alle Steuern wiederzukriegen, auch ein ziemlicher Irrglaube.
Aber trotzdem müsste ich ja die KeSt, die die einbehalten haben ja komplett wieder bekommen, weil ich doch dann immernoch unter 801 EUR liege.
Oder nicht?
Und die 2. Bank, ist die Bank, wo ich mein Sparkonto habe. Da habe ich ja auch den Freistellungsauftrag eingerichtet, der mit 319 EUR ja auch noch nicht voll ausgeschöpft ist. Brauch ich denn von der Bank auch eine Steuerbescheinigung? Da wurde doch gar nichts einbehalten, weil ich ja den Freistellungsauftrag eingerichtet hatte.Zuletzt geändert von Gundel; 27.03.2014, 17:45.
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AW: Ausfüllhilfe Anlage KAP: Freibetrag nicht erreicht, zuviel gez. Steuern wiederhol
Mal ganz simpel:
Es gibt zwei Möglichkeiten, Kapitalerträge zu besteuern. Mit dem Kreuz in Zeile 4 wird das Finanzamt beauftragt, die günstigere anzuwenden.
Aus der Steuerbescheinigung, die Du Dir von Deiner Bank geben lässt, steht genau drin, welche Beträge Du in welche Zeilen einfügen musst. Die musst Du 1 :1 übernehmen. Also auch Zeile 7. Basta!
Ich gehe mal davon aus, dass Du nur eine Bank hast. Sonst müsstest Du alle Banken um eine Steuerbescheinigung bitten und die Werte addieren. Die Steuerbescheinigungen sind in jedem Fall dem Finanzamt einzureichen.
Gruß
Bolletax
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Ein Gast antworteteAW: Ausfüllhilfe Anlage KAP: Freibetrag nicht erreicht, zuviel gez. Steuern wiederhol
Zitat von Gundel Beitrag anzeigenWo nimmst du jetzt die Zahl 380 EUR her?
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Okay das mach ich mal. Ich melde mich dann wieder, wenn es da ist und ich wieder Fragen habe :-)
Und was bedeutet nun das Kreuz bei Zeile 4?
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AW: Ausfüllhilfe Anlage KAP: Freibetrag nicht erreicht, zuviel gez. Steuern wiederhol
Warte die Steuerbescheinigung ab, da werden alle Deine Fragen beantwortet. Dort steht nämlich:
Zeile 7: XXX
Zeile 14 oder 15: XXX
etc.
Dann ist es bloß einfaches abschreiben und Du kannst nichts falsch machen. Und ohne diese Bescheinigung zahlt das Finanzamt sowieso keine Steuern zurück.
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ah okay, dann mache ich das mal. Danke für den Hinweis. :-)
Und was kommt nun in Zeile 7?
2982 EUR? (Wertpapiersparvertrag 2.663,23 EUR + 318,60 EUR Sparbuch-Zinsen) So korrekt?
und was bedeutet das Kreuz bei Zeile 4?
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Hallo Gundel,
Du musst eine Steuerbescheinigung anfordern. Die meisten Banken schicken diese automatisch, manche machen dies aber auch nur auf Anforderung. Und manche Bank brauchen für die Ausstellung der Steuerbescheinigung sehr lange.
Da muss Steuerbescheinigung draufstehen. Ohne diese bekommst Du auch kein Geld vom Finanzamt zurück.
Und in dieser Steuerbescheinigung steht auch Zeile für Zeile, was wo einzutragen ist.
Anscheinend hast Du nur eine Abrechnung.
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