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Wo ist "Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte"

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  • Cobblebox
    antwortet
    AW: Wo ist "Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte"

    Zitat von stiller Beitrag anzeigen
    Angemeldet im EOP sinds wieder 10!
    Seit dem 29.07.2014 sind es jetzt auch im EOP 50. Da war wohl ausnahmsweise die Dokumentation aktueller als das Produkt.

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  • stiller
    antwortet
    AW: Wo ist "Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte"

    Zitat von Cobblebox Beitrag anzeigen
    Wirklich?
    Angemeldet im EOP sinds wieder 10!

    ist schon jemandem aufgefallen, dass die Beteiligten unterschiedlich sind?
    allgemein:
    https://www.elsteronline.de/eportal/Leistungen.tax
    für 50 Beteiligte,

    im angemeldeten EOP nur für 10?
    Hier können Sie Ihre Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung
    für bis zu 10 Beteiligte abgeben.

    Stand 12.07.2014 01:00 Uhr
    Zuletzt geändert von stiller; 12.07.2014, 02:00. Grund: Stand 12.07.2014 01:00 Uhr

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  • Cobblebox
    antwortet
    AW: Wo ist "Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte"

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Die Erklärung muss im Elster-Online-Portal (EOP) erstellt und übermittelt werden, wenn die Zahl der Beteiligten nicht über 10 liegt.
    Inzwischen sind es 50, siehe https://www.elsteronline.de/eportal/Leistungen.tax

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  • Old tube
    antwortet
    AW: Wo ist "Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte"

    ehrlich gesagt - meine Steuererklärung bleibt, ohne Vorsatz, immer ein tauchen im Ungewissen. Ich habe diese Unterlagen schon mal 2011 abgegeben und erst gestern überhaupt erfahren, das das Finanzamt die erneut haben will - muss ich das wissen oder mir das Finanzamt das mitteilen? Im vorigen Jahr lief alles noch normal - dann hat elster das alte system nicht mehr akzeptiert. Die besagte Anlage war 2012 nicht dabei - das Finanzamt hat es einfach akzeptiert. kein Hinweis nichts. Alles andere ist nachweislich elektronisch übertragen.

    Ich habe mehrfach drum gebeten mir mitzuteilen, was gebraucht wird an Formularen . es muss doch kreuzdonnerwetter möglich sein in diesem Land "Steuer" zu machen ohne ein Heidengeld in Equipment oder einen Steuerberater zu versenken.

    Zum gesetzten Termin kann ich das nicht umsetzen - geht einfach nicht und in der Kasse ist kein Geld für neue IT - geht auch nicht.

    Ich halte mir also den Stichtag frei und werde mit der Erklärung in Papierform und Zeugen dahinfahren. Damit ist sie abgegeben.

    Über was reden wir überhaupt - eine simple GBR mit der Ehefrau ohen Gesellschaftervertrag mit Regelungen nach § 722 BGB. Ohne jede Beteiligung an anderen Gesellschaften.

    Und nur für das eine Formular soll ich neue Computer kaufen - das ist irre und nicht mehr verhältnismäßig.

    Old Tube

    Nachtrag - Mein Sachbearbeiter dort hat geraten das Ding in Papierform runterzuladen und dort ausgefüllt zu übergeben.
    Weiterer Nachtrag - Die Kosten für den Steuerberater sind ein Erfahrungswert. Ungelogen 1.500 per anno. Rechnungen liegen vor!
    Zuletzt geändert von Old tube; 11.07.2014, 00:34.

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Wo ist "Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte"

    Wieso der Steuerberater "mindestens 1.500 €" kosten soll, erschließt sich mir nicht. Aber wenn Du dann -um im Bild zu bleiben und genauso gewagt zu spekulieren- mindestens 2.000 € für den Rechtsanwalt ausgeben möchtest, wirst Du Dir dann schon entgegenhalten dürfen, dass Du dafür problemlos einen neuen PC hättest kaufen können. Was sicherlich auch nicht schlecht wäre, wenn Du tatsächlich wagst, mit einem XP-Rechner noch ins Internet zu gehen nach Auslaufen des Supports.

    Abgesehen davon habe ich irgendwie das Gefühl, dass Du eine Feststellungserklärung für 2012 oder früher einreichen sollst, denn 1 1/2 Monate nach Ende der Abgabefrist für 2013 droht normalerweise kein Finanzamt schwerwiegenste Konsequenzen an bzw. höchstens aufgrund ganz spezieller Gründe. WENN das zutreffen sollte, dann hält sich mein Mitleid bei einer Abgabefrist "31.05.2013" oder früher sehr stark in Grenzen ...

    Im übrigen habe ich die Erfahrung gemacht, dass das Problem häufig nicht die EDV ist, sondern die EDV aufgrund der Plausibilitäten nur aufzeigt, dass man gar nicht in der Lage ist, eine halbwegs zutreffende Steuererklärung zu erstellen. Bei der Papiererklärung fällt das dann nur nicht auf, weil kein Programm einem auf die Finger haut und weil der Bearbeiter das irgendwie versucht geradezubiegen.

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  • Old tube
    antwortet
    AW: Wo ist "Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte"

    Danke für die Auskunft - aber ob muss oder nicht - ich reiche jetzt bei dem Formular Papier ein.

    Hier ist einiges inkompatibel bei der IT und das aufzulösen bis zum gesetzten Termin reicht mir die Zeit nicht. Wenn mein Finanzamt dieses Formular in Papierform nicht frisst brauche ich halt einen Anwalt!

    Ich habe hier einen uralt Rechner mit XP
    ein Uralt-Lagtop mit Windows 7 (...sehr langsam)
    gestern einen Blitzschlag mit Notbetrieb über einen steinalten Router

    Es geht ohne Papier nicht! Keine Chance. Und ein Steuerberater kostet per anno 1.500 Euro mindestens. Da kann der Gesetzgeber wonach er will. Langsam ist es eine Zumutung soviel Geld nur für die Kompatibilität von Software und Rechner zu Elster auszugeben und das mache ich einfach nicht.

    Old Tube

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Wo ist "Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte"

    Die Erklärung muss im Elster-Online-Portal (EOP) erstellt und übermittelt werden, wenn die Zahl der Beteiligten nicht über 10 liegt.

    Bei über 10 Beteiligten muss die Erklärung nach wie vor in Papierform erstellt werden. Die FormsForWeb-Formulare für das Ausfüllen am PC gibt es auf den Formularseiten der Finanzämter.


    http://www.finanzamt.bayern.de/Infor...kt&c=n&d=x&t=x

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  • AG1971
    antwortet
    AW: Wo ist "Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte"

    Hallo!

    Für das Softwareprodukt ElsterFormular wird die gesonderte und einheitliche Feststellung als Formular nicht angeboten.

    Was leistet ElsterFormular:
    https://www.elster.de/elfo_info.php

    Was leistet das ElsterOnline-Portal:
    https://www.elsteronline.de/eportal/Leistungen.tax

    Eine elektronische Abgabe ist nur über das ElsterOnline-Portal möglich oder über eine gekaufte Steuerrsoftware wie WISO oder Steuertipps.
    Zuletzt geändert von AG1971; 11.07.2014, 00:16.

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  • Wo ist "Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte"

    Elster hat mal wieder einen Gewinnreduzierend Zeitfresser für mich parat!

    Das Finanzamt verlangt das Ausfüllen des Formulars "Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte" unter Androhung schwerster Konsequenzen.

    Leider ist das in Elster nicht downloadbar und bearbeitbar geschweige den findbar. Eine halbe Stunde suche ich schon im Installationsassisten nach diesem Teil um es zu downzuloaden - es geht nicht. Also gibt es das nicht in Elster. Oder?

    Sachdienliche Hinweise werden entgegengenommen.

    P. S. Ich bin kurz davor eine Bürgerinitiative gegen digitale Finanzamtsysteme zu gründen - ich will mein Papier zurück - aber pronto!
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