AW: Meldepflicht bei Wechsel Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung
Die Voranmeldungen müssen grundsätzlich vierteljährlich abgegeben werden.
Umso länger du warest, desto höher ist die Chance, dass du mit Verspätungszuschlägen rechnen musst.
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Meldepflicht bei Wechsel Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung
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AW: Meldepflicht bei Wechsel Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung
Wenn die Unternehmereigenschaft schon in 2012 bestand dann ist bei einer Vorjahressteuer i. H. v. 0 für 2014 keinesfalls eine monatliche Abgabe möglich.
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AW: Meldepflicht bei Wechsel Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung
Zitat von thevisitor3000 Beitrag anzeigenDanke für die schnelle Antwort.
Eine Umsatzsteuererklärung musste ich bisher eigentlich noch nie abgegeben weil ich auch auf Rechnungen keine Mwst ausgewiesen habe, erst seit diesem Jahr.
Ich dachte erstmal ich warte noch etwas ab bis ich meinen Einkommensteuerbescheid bekomme (und damit verbunden vllt auch den Hinweis zur Abführungspflicht der Umsatzsteuer), allerdings hab ich diesen bisher noch nicht bekommen und ich mach mir langsam Sorgen das ich Verspätungsstrafen o.ä. zahlen muss wenn ich die Umsatzsteuer der bisherigen Monate nicht direkt abführe (sondern erst spätestens per Umsatzsteuererklärung Ende diesen Jahres).
na, dann schaue mal das Formular "Umsatzsteuererklärung" an, dieses muss auch vom Kleinunternehmer ausgefüllt abgegeben werden...................
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AW: Meldepflicht bei Wechsel Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung
Danke für die schnelle Antwort.
Eine Umsatzsteuererklärung musste ich bisher eigentlich noch nie abgegeben weil ich auch auf Rechnungen keine Mwst ausgewiesen habe, erst seit diesem Jahr.
Ich dachte erstmal ich warte noch etwas ab bis ich meinen Einkommensteuerbescheid bekomme (und damit verbunden vllt auch den Hinweis zur Abführungspflicht der Umsatzsteuer), allerdings hab ich diesen bisher noch nicht bekommen und ich mach mir langsam Sorgen das ich Verspätungsstrafen o.ä. zahlen muss wenn ich die Umsatzsteuer der bisherigen Monate nicht direkt abführe (sondern erst spätestens per Umsatzsteuererklärung Ende diesen Jahres).
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AW: Meldepflicht bei Wechsel Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung
Zitat von thevisitor3000 Beitrag anzeigenBin ich verpflichtet dem Finanzamt das extra nochmal schriftlich mitzuteilen das ich ab diesem Jahr unter die Regelbesteuerung falle? Oder bekomme ich da mit meinem Einkommensteuerbescheid automatisch noch eine Mitteilung in welchem Zyklus ich ab sofort die Umsatzsteuer abführen muss?
Der sog. Voranmeldungszeitraum richtet sich nach der Umsatzsteuer des Vorjahres. Bei Dir war die ja null, somit gilt erstmal das Vierteljahr, kann aber auf Antrag auch auf jährlich gesetzt werden (§18 UStG).
Sprich am besten mal mit Deinem Finanzamt, was sie auf welche Weise von Dir mitgeteilt bekommen wollen - wenn überhaupt.
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thevisitor3000 hat ein Thema erstellt Meldepflicht bei Wechsel Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung.Meldepflicht bei Wechsel Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung
Hallo,
ich habe das vergangene Jahr die Grenze für Kleinunternehmer (17500Euro) überschritten und bin damit ab diesem Jahr umsatzsteuerpflichtig. Aus diesem Grunde habe ich auf neueren Rechnungen jetzt auch immer die Mwst ausgewiesen.
Ich war nun der Annahme das ich nach der Abgabe meiner Einkommensteuererklärung für das letzte Jahr einen Bescheid vom FA bekommen in dem drin steht das ich ab sofort monatlich oder pro Quartal meine Umsatzsteueranmeldung machen muss, weil das FA das ja anhand der Einnahmen sieht. Bisher habe ich aber nichts bekommen und ich finde leider auch nirgends Infos dazu ob und bsi wann ich das nochmal gesondert mitteilen muss.
Bin ich verpflichtet dem Finanzamt das extra nochmal schriftlich mitzuteilen das ich ab diesem Jahr unter die Regelbesteuerung falle? Oder bekomme ich da mit meinem Einkommensteuerbescheid automatisch noch eine Mitteilung in welchem Zyklus ich ab sofort die Umsatzsteuer abführen muss?
Lieben DankStichworte: -
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