AW: Anlage G (2008) - Positive Einkünfte angeben
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Anlage G (2008) - Positive Einkünfte angeben
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Zitat von Petzer Beitrag anzeigen1. So ist es.
2. Alternative 1 ist richtig.
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Zum Tragen kommt das nur, wenn man auch Gewerbesteuer zahlt.
Der Gewinn muss also über 24.500 € liegen, ansonsten kann man sich das Ausfüllen der unteren Hälfte der Anlage G sparen.
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Herzlichen Dank für die schnellen Antworten!
In der Tat sind die Zeilen 16-30 der Anlage G überschrieben mit "Zusätzliche Angaben bei Steuerermäßigungen nach § 35 EStG".
Ich hab mir eben den § 35 durchgelesen - und verstehe leider nur Bahnhof. Aber da ich nur nebenberuflich Kleinunternehmer bin (neben einem Vollzeit-Angestelltenverhältnis) und sowohl gewerblicher Gewinn als auch Umsatz lediglich im 4stelligen Bereich liegen, nehme ich an, Steuerermäßigungen und das Ausfüllen dieser Zeilen erübrigen sich für mich.
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1. So ist es.
2. Alternative 1 ist richtig.
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die Zeilen 23-30 sind wenn ich nicht irre nur auszufuellen/anzugeben, wenn Sie Steuerermäßigung nach §35 EStG geltend machen wollen, denn für diese Berechnung ist die Summe aller positiven Einkünfte von Belang.
sollte das also gar nicht zutreffen, ist alles weitere unnötige Arbeit.
ansonsten:
zu 1.) richtig, verluste sind kein positiven Einkünfte.
zu 2.) brutto abzgl. WK
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Anlage G (2008) - Positive Einkünfte angeben
Hallo zusammen,
in der Anlage G müssen in den Zeilen 23-30 die Summen der positiven Einkünfte angegeben werden. Dazu habe ich 2 Fragen:
Frage 1:
Die Summe der positiven Einkünfte aus Gewerbebetrieb ist der Gewinn, nehme ich an. Sollte in einem Geschäftsjahr mal kein Gewinn, sondern Verlust entstehen, würde dieser hier nicht eingetragen, da es sich nicht um positive Einkünfte handelt, oder?
Frage 2:
Die Summe der positiven Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit... wie berechnet sich die? Ist das 1) Jahresbruttogehalt abzgl. Werbungskosten oder 2) Jahresnettogehalt abzgl. Werbungskosten?
Vielen Dank für die Hilfe!
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