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Handwerkerrechnung bei Alleinstehenden mit gemeinsamen Haushalt

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Handwerkerrechnung bei Alleinstehenden mit gemeinsamen Haushalt

    Zitat von Feli1983 Beitrag anzeigen
    Ok, gefunden :-) Aber wie zeigt man an, dass man es einvernehmlich anders aufteilen möchte? Reicht es, wenn ich 100 % ankreuze? Oder muss dann die andere ESterklärung dann zeitgleich vorliegen bis das weiter bearbeitet wird? Bei 50% wird es wohl keine Probleme geben!?
    Hat neysee doch gesagt: d.h. die Beilage eines von beiden unterschriebenen Zettels, dass einvernehmlich eine bestimmte Aufteilung gewählt wird, wäre angebracht

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  • Feli1983
    antwortet
    AW: Handwerkerrechnung bei Alleinstehenden mit gemeinsamen Haushalt

    Super, vielen Dank!

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Handwerkerrechnung bei Alleinstehenden mit gemeinsamen Haushalt

    Hallo,

    >>>Aber wie zeigt man an, dass man es einvernehmlich anders aufteilen möchte? Reicht es, wenn ich 100 % ankreuze?

    Ja. Und er braucht dann in seiner Erklärung gar nichts mehr einzutragen.


    >>>Oder muss dann die andere ESterklärung dann zeitgleich vorliegen bis das weiter bearbeitet wird?

    Nein, das Finanzamt löst das mit einer Kontrollmitteilung (die landet in der Akte deines Freundes - deshalb musst du ihn auch angeben, Zeile 76).

    Stefan

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  • Feli1983
    antwortet
    AW: Handwerkerrechnung bei Alleinstehenden mit gemeinsamen Haushalt

    Ok, gefunden :-) Aber wie zeigt man an, dass man es einvernehmlich anders aufteilen möchte? Reicht es, wenn ich 100 % ankreuze? Oder muss dann die andere ESterklärung dann zeitgleich vorliegen bis das weiter bearbeitet wird? Bei 50% wird es wohl keine Probleme geben!?

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  • neysee
    antwortet
    AW: Handwerkerrechnung bei Alleinstehenden mit gemeinsamen Haushalt

    Im Prinzip ist es möglich, bei gemeinsam getragenen Kosten die Aufteilung anders als hälftig vorzunehmen. Das BMF schreibt dazu

    Eine andere Aufteilung des Höchstbetrages ist zulässig, wenn beide Steuerpflichtige einvernehmlich eine andere Aufteilung wählen und dies gegenüber dem Finanzamt anzeigen.
    d.h. die Beilage eines von beiden unterschriebenen Zettels, dass einvernehmlich eine bestimmte Aufteilung gewählt wird, wäre angebracht. Fürs FA ist es gehopst wie gesprungen, der Höchstbetrag ist sowieso haushaltsbezogen, und ob die 20% A oder B erstattet werden, ist auch egal. Man kann so natürlich in bestimmten Fällen die Steuer optimieren. Bei einer WG aus einem Studenten, der gar keine Steuern zahlt, die man um 20% der Handwerkerkosten mindern könnte, und einem Arbeitnehmer wäre es sicher vorteilhaft, alles letzerem zuzuordnen.

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  • Kloebi
    antwortet
    AW: Handwerkerrechnung bei Alleinstehenden mit gemeinsamen Haushalt

    zu diesem Thema § 35a ist ein vielseitiges BMF-Schreiben vom 10.01.2014 mit vielen Beispielen gerade für nichteheliche Lebensgemeinschaften ergangen. Such das mal im Internet.

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  • Feli1983
    antwortet
    AW: Handwerkerrechnung bei Alleinstehenden mit gemeinsamen Haushalt

    Wurde im Grunde von uns beiden (der Bank) bezahlt, da der Kredit auf beide Namen läuft...
    Ich darf aber auch angeben, dass 100% bei mir angerechnet werden sollen, oder? Aber nochmal meine eigentliche Frage: Müssen wir die dann zusammen abgeben oder "vermerken" die sich das irgendwo, damit es nicht doppelt angegeben wird?
    Zuletzt geändert von Feli1983; 10.09.2014, 13:54.

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  • Kloebi
    antwortet
    AW: Handwerkerrechnung bei Alleinstehenden mit gemeinsamen Haushalt

    Sie müssen schon immer den Rechnungsbetrag angeben, 20 % rechnet der FA-Computer schon aus.

    Wichtiger ist: Wurde vom gemeinsamen Konto des gemeinsamen Haushalts bezahlt? Dann jeder die Hälfte.

    Ansonsten der alles, der gezahlt hat.

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  • Feli1983
    antwortet
    AW: Handwerkerrechnung bei Alleinstehenden mit gemeinsamen Haushalt

    Ok, dann gebe ich 6000 oder 1200 Euro ein? Oder gibt jeder von uns beiden die Hälfte an oder halt einer alles bzw gar nichts?
    Geht halt nur darum, ob wir die Erklärung dann zusammen abgeben müssen oder ist das völlig egal solange wir nichts doppelt angeben?
    Zuletzt geändert von Feli1983; 10.09.2014, 13:43.

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Handwerkerrechnung bei Alleinstehenden mit gemeinsamen Haushalt

    Hallo,

    maximal absetzbar sind 6000€ und davon werden 20 erstattet.
    Was soll daran schlauer sein? In der Summe gibt es immer 20%

    Gruß FIGUL

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  • Handwerkerrechnung bei Alleinstehenden mit gemeinsamen Haushalt

    Hallo,
    wir möchte gerne unsere Dachdeckerrechnung absetzen - Zeile 75 im Hauptvordruck habe ich gefunden. Nun sind ja max. 1200 Euro absetzbar - die werden dann ja 50/50 aufgeteilt, sofern ich in Zeile 77 nichts anderes eingebe - hab ich das richtig verstanden? Müssen wir unsere Steuererklärung dann zwangsläufig zusammen abgeben? Mein Freund ist nämlich noch lange nicht soweit... Oder ist es dann schlauer, dass ich die komplette Rechnung in meiner Steuererklärung angebe?
    Hoffe, ihr könnt mir helfen :-)
    LG
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