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danke für die Antworten.
Ich hab's jetzt einfach so gemacht: einfache Gewinnermittlung als formlose Anlage zu meiner Einkommensteuererklärung und dort die PC-Abschreibung als negative Einkünfte in die Anlage S.
Viele Grüße!
prima, jetzt abwarten was im Steuerbescheid steht.
AW: Nebentätigkeit: negative Einkünfte WO eintragen?
Hallo allerseits,
danke für die Antworten.
Ich hab's jetzt einfach so gemacht: einfache Gewinnermittlung als formlose Anlage zu meiner Einkommensteuererklärung und dort die PC-Abschreibung als negative Einkünfte in die Anlage S.
AW: Nebentätigkeit: negative Einkünfte WO eintragen?
Hallo CNL,
zu 1.: wenn du im Vorjahr die EÜR elektronisch gemacht hast, ist es am einfachsten du machst es 2013 auch, bei Einnahmen Null und die Ausgaben PC-Abschreibung kannst du ja durch die Datenübernahmefunktion übernehmen.
Eigentlich reicht bei Einnahmen unter 17.500 Euro auch eine formlose Gewinnerermittlung.
zu 2.: ob überhaupt ein Verlust zustande kommt hängt ja von deinen anderen sonstigen Einkünften ab.
Tschüß
Zuletzt geändert von holzgoe; 14.10.2014, 15:11.
Grund: Ergänzung
Warum sollte die Abschreibung 2013 anders vonstatten gehen als 2012? Mal davon abgesehen, dass noch irgendjemand klären müsste, warum der Computer ein Jahr lang ungenutzt in einer Ecke stand und dann für eine Tätigkeit, die nicht ausgeübt wurde, abgeschrieben werden soll.
Im
Hallo Fant,
danke für die Antwort. Über eine weitere Auskunft würde ich mich freuen.
Zu Frage 1: Im Jahr, als ich noch Einkünfte hatte, habe ich eine förmliche EÜR gemacht. Ist das denn unter den geänderten Bedingungen denn noch nötig?
Zu Frage 2: Ich habe den PC ja für die freiberufliche Tätigkeit angeschafft (für Privates habe ich einen anderen Computer), die ich für 1 Jahr unterbrochen und dann wieder aufgenommen habe. Die Betriebskosten (PC-Anschaffungspreis, der halt über 3 Jahre abgeschrieben werden muss), sind mir ja erhalten geblieben, auch wenn ich im zweiten Jahr keine Einnahmen hatte. Es ist ja auch z.B. so, dass Existenzgründer anfangs auch jede Menge Ausgaben haben, bevor überhaupt die Einnahmen kommen, und trotzdem können sie diese steuerlich geltend machen. Sehe ich das falsch? Wenn ja: Was wäre denn das steuerlich richtige Vorgehen (Verlustvortrag oder so?).
AW: Nebentätigkeit: negative Einkünfte WO eintragen?
Warum sollte die Abschreibung 2013 anders vonstatten gehen als 2012? Mal davon abgesehen, dass noch irgendjemand klären müsste, warum der Computer ein Jahr lang ungenutzt in einer Ecke stand und dann für eine Tätigkeit, die nicht ausgeübt wurde, abgeschrieben werden soll.
ich war in 2012 Freiberufler und habe mir einen PC angeschafft, den ich über 3 Jahre (also bis 2015) abschreibe. In 2013 war ich angestellt und hatte keine freiberuflichen Einnahmen mehr, jedoch immer noch die laufende PC-Abschreibung. In 2014 habe ich neben meinem Gehalt auch wieder (im Nebenberuf) freiberufliche Einkünfte.
Frage: Wie gehe ich mit der PC-Abschreibung in 2013 um? Ich fasse sie als negative Einkünfte aus nebenberuflicher Tätigkeit auf - richtig?
Und wo trage ich diese in ELSTER ein?
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