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Anlage N, Entfernungspauschale - erst gearbeitet, dann Studium

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  • Kent
    antwortet
    AW: Anlage N, Entfernungspauschale - erst gearbeitet, dann Studium

    Zitat von Canada_1611 Beitrag anzeigen
    Danke schonmal, aber ich weiß immer noch nicht genau wo ich die Strecke "Wohnung-Uni" eintragen soll?
    Anlage N, Seite 2, Werbungskosten: Fortbildungskosten, dort in der Auswahlliste Fahrtkosten auswählen (und ggf. die anderen Studienkosten über Hinzufügen eintragen).

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Anlage N, Entfernungspauschale - erst gearbeitet, dann Studium

    Hallo,

    Hast du dir die Anlage N Seite 2 überhaupt angeschaut?
    Zitat von gestern: -Fahrten zur Uni siehe WK berufliche Weiterbildung Anlage N Seite 2-

    Und jetzt noch einmal zum Mitschreiben
    Fahrten zur Uni siehe WK berufliche Weiterbildung Anlage N Seite 2
    und
    Zeile 43 rechts ist ein kleiner Pfeil darauf klicken,
    dann kannst du mit der Tastatur eingeben.

    Gruß FIGUL

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  • Canada_1611
    antwortet
    AW: Anlage N, Entfernungspauschale - erst gearbeitet, dann Studium

    Danke schonmal, aber ich weiß immer noch nicht genau wo ich die Strecke "Wohnung-Uni" eintragen soll?
    Bei "Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte (Entfernungspauschale)" oder bei "Weitere Werbungskosten (soweit nicht steuerfrei ersetzt)" ??

    Die Strecke "Wohnung-Arbeit" habe ich bereits bei "Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte (Entfernungspauschale)" eingertagen.

    DANKE!!

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Anlage N, Entfernungspauschale - erst gearbeitet, dann Studium

    Hallo,

    Kosten kannst du nur in dem Jahr geltend machen in dem sie angefallen sind.
    Also Studiumkosten 2013 in Erklärung 2013.
    Fahrten zur Uni siehe WK berufliche Weiterbildung Anlage N Seite 2

    Gruß FIGUL

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  • Kontierung
    antwortet
    AW: Anlage N, Entfernungspauschale - erst gearbeitet, dann Studium

    Guten Abend,
    wieso bzw. auf welcher Grundlage:
    "Wo muss ich denn nun die Strecke Wohnung-Uni eingeben?"

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  • Anlage N, Entfernungspauschale - erst gearbeitet, dann Studium

    Hallo zusammen,

    ich bin gerade dabei zu versuchen, meine Steuererklärung für das letzte Jahr nach zu holen.

    Habe meine Ausbildung 2012 abgeschlossen, dann bis zum 15.09.2013 gearbeitet und direkt ein Studium begonnen.

    Die Strecke zur Arbeitsstätte habe ich bereits in Zeile 10 eingetragen (einfache Entfernung).
    Wo muss ich denn nun die Strecke Wohnung-Uni eingeben? Soweit ich informiert bin, darf man für 2013 noch den Hin-und Rückweg berechnen, ist das richtig?
    Ich möchte die Ausgaben(Studium) vom letzten Jahr auf jeden Fall noch nicht als Verlustvortrag ansetzen, erst ab 2014 - so das ich ggf. mehr wieder bekomme.

    Vielen DANK!
    Zuletzt geändert von Canada_1611; 24.10.2014, 19:57.
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