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    Verlustausgleich

    Hallo,

    ich habe eine Frage bezüglich des Verlustausgleichs. Ich habe mich hierüber informiert verstehe die Materie was es mit dem Verlustvor- bzw. Verlustrücktrag auf sich hat. Auch verstehe ich, dass negative Einkünfte im horizontalen Verlustausgleich (innerhalb einer Einkuftsart) bzw. vertikalen Verlustausgleich (über alle 7 Einkuftsarten hinweg) Einkünfte mit Ausgaben verrechnet werden.

    Mit geht es mehr um die praktische Umsetzung in Elster.


    1) Ich verstehe dass Verluste erst dann entstehen, wenn ich mehrere Ausgaben habe als Einkünfte erzielt worden sind. Angenommen ich möchte, dass für den Veranlagungszeitraum 2013 meine gesamten Einkünfte mit den Ausgaben verrechnen lassen. Wird das FA diese Berechnung automatisch vornehmen, ohne dass ich hierfür einen Antrag stellen muss?

    2) Wenn ich meine Steuererklärung erstellt habe und bei der Vorab Steuerberechnung einen negativen Betrag stehen habe, bedeutet dies, dass ich eine Rückerstattung bekomme. Wird dieser negativer Wert als Verlust intepretiert?

    3) Ich hatte bspw. in den früheren Jahren meistens eine Rückerstattung bekommen. Wenn ich nun möchte, dass dieser negative Wert aus dem Steuerbescheid in den späteren Jahren verrechnet werden soll. Muss ich diesen Wert dann in Elster auf Seite 93 eintragen? Oder wo sonst trage ich den Wert ein?

    Viele dank schonmal im Voraus.

    Gruss

    #2
    AW: Verlustausgleich

    Guten Tag,
    wie so oft im Leben: es kommt darauf an.
    Wenn ein Verlust festgestellt wird, dann wird dieses automatisch von Finanzverwaltungen berücksichtigt, wobei eine Steuererstattung nicht mit einem Verlust einhergehen muss
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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      #3
      AW: Verlustausgleich

      Zitat von zero1982 Beitrag anzeigen
      Hallo,

      3) Ich hatte bspw. in den früheren Jahren meistens eine Rückerstattung bekommen. Wenn ich nun möchte, dass dieser negative Wert aus dem Steuerbescheid in den späteren Jahren verrechnet werden soll. Muss ich diesen Wert dann in Elster auf Seite 93 eintragen? Oder wo sonst trage ich den Wert ein?

      Viele dank schonmal im Voraus.

      Gruss
      Wenn ich in Mathe nicht gepennt habe: Minus und Minus ergibt Plus. Du willst die Rückerstattung der vergangenen Jahre zurückzahlen und dafür einen Verlust beim FA beantragen?
      Gruss (S)stiller
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        #4
        AW: Verlustausgleich

        Zitat von zero1982 Beitrag anzeigen
        ich habe eine Frage bezüglich des Verlustausgleichs. Ich habe mich hierüber informiert verstehe die Materie was es mit dem Verlustvor- bzw. Verlustrücktrag auf sich hat. Auch verstehe ich, dass negative Einkünfte im horizontalen Verlustausgleich (innerhalb einer Einkuftsart) bzw. vertikalen Verlustausgleich (über alle 7 Einkuftsarten hinweg) Einkünfte mit Ausgaben verrechnet werden.

        Mit geht es mehr um die praktische Umsetzung in Elster.
        Ehrlich gesagt, habe ich anhand der Fragen nicht den Eindruck, dass du das mit dem Verlustvortrag verstanden hast, und es hier um die praktische Umsetzung ging.

        Jemand hat Einkünfte (z.B. ein AN sein Gehalt) und Ausgaben, die er hatte, um diese Einkünfte zu erzielen (beim AN die Werbungskosten).

        Diese Kosten werden bei der Veranlagung von den Einkünften abgezogen. Das kann insbesondere dazu führen, dass einem bereits abgeführte Steuern (die Lohnsteuer) ganz oder teilweise erstattet werden.

        Nun kann der Extremfall eintreten, dass die Werbungskosten höher waren als der Bruttolohn. Das ist ein Verlust. Dieser wird dann festgestellt und vorgetragen.

        Du willst hingegen Steuererstattungen später als Verlust anrechnen lassen. So schön ich den Gedanken fände, funktiioniert aber nicht.

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          #5
          AW: Verlustausgleich

          Hallo,
          @stiller

          Ich denke, da hast du schwer gepennt in Mathe oder dich verschrieben.
          Ist bei mir zwar auch schon über b50 Jahre her, aber das heißt in etwa so:

          Minus x Minus ergibt Plus und NICHT Minus +Minus ergibt Plus

          unterschiedliche Vorzeichen miteinander multipliziert (nicht addiert) ergeben Minus
          Gleiche Vorzeichen miteinander multipliziert (nicht addiert) ergeben Plus

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: Verlustausgleich

            Zitat von zero1982 Beitrag anzeigen
            Ich hatte bspw. in den früheren Jahren meistens eine Rückerstattung bekommen. Wenn ich nun möchte, dass dieser negative Wert aus dem Steuerbescheid in den späteren Jahren verrechnet werden soll
            Du hast das ausbezahlt bekommen, da ist nichts mehr zum Verrechnen da! Steuererstattungen aus den Vorjahren führen nicht automatisch zu geringeren Steuern in den folgenden Jahren.

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              #7
              AW: Verlustausgleich

              Hallo,

              danke für die Antworten. Mir war bis jetzt nicht ganz klar, wie eigentlich ein Verlust entsteht. Aber jetzt ist mir klar geworden, dass bei einem Arbeitnehmer die Werbungskosten höher sein müssen als der Bruttolohn. Das ist ehrlich gesagt sehr selten der Fall. Wenn ein solcher Verlust eintritt, wird dieser automatisch berücksichtigt und in künftige Jahre fortgeschrieben, ohne ihn in Elster zu beantragen?

              Gruss

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                #8
                AW: Verlustausgleich

                Eintrag #2
                Grüsse
                Kontierung

                in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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                  #9
                  AW: Verlustausgleich

                  Zitat von zero1982 Beitrag anzeigen
                  Hallo,

                  danke für die Antworten. Mir war bis jetzt nicht ganz klar, wie eigentlich ein Verlust entsteht. Aber jetzt ist mir klar geworden, daß bei einem Arbeitnehmer die Werbungskosten höher sein müssen als der Bruttolohn. Das ist ehrlich gesagt sehr selten der Fall. Wenn ein solcher Verlust eintritt, wird dieser automatisch berücksichtigt und in künftige Jahre fortgeschrieben, ohne ihn in Elster zu beantragen?

                  Gruss
                  Jain - unter Umständen ist ein Antrag für den VerlustVORtrag notwendig. Gesetzlich ist nämlich geregelt, daß Verluste erstmal ins Vorjahr zurückgetragen werden, dort erfolgt eine Minderung des Gesamtbetrages der Einkünfte bis auf null Euro, auch dann, wenn es keinerlei steuerliche Vorteile bringt. Wenn danach noch ein Verlust übrig ist, erst dann wird er vorgetragen.

                  Oder man stellt einen Antrag, daß man nur einen Teil des Verlustes bzw. gar keinen Verlust zurücktragen läßt.
                  Mit freundlichen Grüßen

                  Ronald

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