Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich des Verlustausgleichs. Ich habe mich hierüber informiert verstehe die Materie was es mit dem Verlustvor- bzw. Verlustrücktrag auf sich hat. Auch verstehe ich, dass negative Einkünfte im horizontalen Verlustausgleich (innerhalb einer Einkuftsart) bzw. vertikalen Verlustausgleich (über alle 7 Einkuftsarten hinweg) Einkünfte mit Ausgaben verrechnet werden.
Mit geht es mehr um die praktische Umsetzung in Elster.
1) Ich verstehe dass Verluste erst dann entstehen, wenn ich mehrere Ausgaben habe als Einkünfte erzielt worden sind. Angenommen ich möchte, dass für den Veranlagungszeitraum 2013 meine gesamten Einkünfte mit den Ausgaben verrechnen lassen. Wird das FA diese Berechnung automatisch vornehmen, ohne dass ich hierfür einen Antrag stellen muss?
2) Wenn ich meine Steuererklärung erstellt habe und bei der Vorab Steuerberechnung einen negativen Betrag stehen habe, bedeutet dies, dass ich eine Rückerstattung bekomme. Wird dieser negativer Wert als Verlust intepretiert?
3) Ich hatte bspw. in den früheren Jahren meistens eine Rückerstattung bekommen. Wenn ich nun möchte, dass dieser negative Wert aus dem Steuerbescheid in den späteren Jahren verrechnet werden soll. Muss ich diesen Wert dann in Elster auf Seite 93 eintragen? Oder wo sonst trage ich den Wert ein?
Viele dank schonmal im Voraus.
Gruss
ich habe eine Frage bezüglich des Verlustausgleichs. Ich habe mich hierüber informiert verstehe die Materie was es mit dem Verlustvor- bzw. Verlustrücktrag auf sich hat. Auch verstehe ich, dass negative Einkünfte im horizontalen Verlustausgleich (innerhalb einer Einkuftsart) bzw. vertikalen Verlustausgleich (über alle 7 Einkuftsarten hinweg) Einkünfte mit Ausgaben verrechnet werden.
Mit geht es mehr um die praktische Umsetzung in Elster.
1) Ich verstehe dass Verluste erst dann entstehen, wenn ich mehrere Ausgaben habe als Einkünfte erzielt worden sind. Angenommen ich möchte, dass für den Veranlagungszeitraum 2013 meine gesamten Einkünfte mit den Ausgaben verrechnen lassen. Wird das FA diese Berechnung automatisch vornehmen, ohne dass ich hierfür einen Antrag stellen muss?
2) Wenn ich meine Steuererklärung erstellt habe und bei der Vorab Steuerberechnung einen negativen Betrag stehen habe, bedeutet dies, dass ich eine Rückerstattung bekomme. Wird dieser negativer Wert als Verlust intepretiert?
3) Ich hatte bspw. in den früheren Jahren meistens eine Rückerstattung bekommen. Wenn ich nun möchte, dass dieser negative Wert aus dem Steuerbescheid in den späteren Jahren verrechnet werden soll. Muss ich diesen Wert dann in Elster auf Seite 93 eintragen? Oder wo sonst trage ich den Wert ein?
Viele dank schonmal im Voraus.
Gruss
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