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Entfernungspauschale: Wie weglassen, wenn Betrag unter Werbungskostenpauschale?

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    Entfernungspauschale: Wie weglassen, wenn Betrag unter Werbungskostenpauschale?

    Guten Abend,

    ich quäle mich jedes Jahr mit der Entfernungspauschale ab, konkret mit dem Abschätzen, wie oft ich zur Arbeit gefahren bin.

    Dieses Jahr wollte ich mir das ersparen, weil sowohl ich als auch meine Frau Elternzeit genommen haben, ich rechne also nicht, über die Entfernungspauschale über die Werbungskostenpauschale von 1000 Euro pro Person zu kommen, die das Finanzamt ja per se berücksichtigt.

    Nun beharrt die Prüfung von Elster darauf, dass ich eine Tätigkeitstätte auf Seite 2 der Anlage N eintragen soll, und wenn ich die Eintrage soll ich natürlich auch die Kilometerangabe, Urlaubstage und alles andere eintragen.

    Wieso MUSS ich das eintragen, wenn ich eh weiß, dass ich unter der Werbungskostenpauschale bleibe?

    Gibt es einen Weg, diese Angaben nicht zu machen?

    Tipps sind willkommen!

    #2
    AW: Entfernungspauschale: Wie weglassen, wenn Betrag unter Werbungskostenpauschale?

    Hallo,
    wenn ab Zeile 31 kein Eintrag gemacht wurde, sollte normal nicht gemeckert werden.
    Auch kein Datum oder einen Haken setzen.

    Wenn Sie allerdings in Zeile 17 der Lohnsteuerbescheinigung einen Betrag stehen haben
    der in die Anlage N Zeile 39 gehört, sind die anderen Einträge ein Muss.
    Zuletzt geändert von Basteltyp; 13.03.2015, 00:29.
    Gruß, Basteltyp

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      #3
      AW: Entfernungspauschale: Wie weglassen, wenn Betrag unter Werbungskostenpauschale?

      Danke, dann liegt es wohl daran, dass ich einen Firmenwagen habe, der pauschal besteuert wird.

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